Geschäfte des Landrats || Parlament

Hinweise und Erklärungen

Parlamentarischer Vorstoss

 

 

Titel:

Interpellation von Urs Hammel, SD: Der gläserne Patient

Autor/in:

 

Urs Hammel, SD

Eingereicht am:

7. Juni 2007

Nr.:

2007-139

 

Verlauf dieses Geschäfts


 

Biobanken speichern Daten von Tausenden von Menschen.
Seit Oktober 06 existiert ein Datenschatz von nationaler Bedeutung am Basler Universitätsspital.
Eine grosse Biobank, in der künftig Daten von rund 17`000 Personen gespeichert werden.

Ich bitte den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:


1.

Wird der Patient vor der Operation davon in Kenntnis gesetzt, zu welchen Versuchen sein entnommenes Krebsgeschwulst, Blinddarm, Speichel, Blut und Urin benötigt wird?

2.

Sind streng rechtlich genommen die bei einer Operation entnommenen Körperteile nicht weiterhin Eigentum des jeweiligen Patienten?

3.

Können Untersuchungen an den menschlichen Proben ohne Rückfrage an den Patienten ausgeführt werden?

4.

Da die Biobanken per Computer weltweit vernetzt sind, wird die Gefahr des Missbrauchs doch sicher immer wie grösser? Wie wertet das die Regierung?

5.

Muss der Patient eine Einwilligung geben, damit mit seiner „ Probe" Forschung betrieben werden kann?

6.

Kann es passieren, dass ein Mensch mit einem schlechten genetischen Profil nur noch mit Mühe bei einer Krankenkasse aufgenommen, eine Versicherung ( Auto ) abschliessen oder bei einem Arbeitgeber Arbeit findet?

7.

Wer hat alles Zugriff auf die Biodatenbanken?

8.

Interessieren Sich auch die Polizei und Geheimdienste dafür?

9.

Existieren im Kantonsspital Liestal oder Bruderholz auch solche Biodatenbanken?


 

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