Parlamentarischer Vorstoss | |
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Titel: | Interpellation von Urs Hammel, SD: Der gläserne Patient | |
Autor/in: |
| Urs Hammel, SD |
Eingereicht am: | 7. Juni 2007 | |
Nr.: | 2007-139 | |
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Biobanken speichern Daten von Tausenden von Menschen.
Ich bitte den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:
1. | Wird der Patient vor der Operation davon in Kenntnis gesetzt, zu welchen Versuchen sein entnommenes Krebsgeschwulst, Blinddarm, Speichel, Blut und Urin benötigt wird? |
2. | Sind streng rechtlich genommen die bei einer Operation entnommenen Körperteile nicht weiterhin Eigentum des jeweiligen Patienten? |
3. | Können Untersuchungen an den menschlichen Proben ohne Rückfrage an den Patienten ausgeführt werden? |
4. | Da die Biobanken per Computer weltweit vernetzt sind, wird die Gefahr des Missbrauchs doch sicher immer wie grösser? Wie wertet das die Regierung? |
5. | Muss der Patient eine Einwilligung geben, damit mit seiner „ Probe" Forschung betrieben werden kann? |
6. | Kann es passieren, dass ein Mensch mit einem schlechten genetischen Profil nur noch mit Mühe bei einer Krankenkasse aufgenommen, eine Versicherung ( Auto ) abschliessen oder bei einem Arbeitgeber Arbeit findet? |
7. | Wer hat alles Zugriff auf die Biodatenbanken? |
8. | Interessieren Sich auch die Polizei und Geheimdienste dafür? |
9. | Existieren im Kantonsspital Liestal oder Bruderholz auch solche Biodatenbanken? |
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