Bericht Nr. 2007-126 an den Landrat | |
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Bericht der: |
| Finanzkommission |
vom: | 5. September 2007 | |
zur Vorlage Nr.: | ||
Titel des Berichts: | Übertragung einer Teilfläche der Parzelle 770, GB Füllinsdorf, vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen im Zusammenhang mit Begehren Dritter für eine gewerbliche Nutzung des Areals | |
Bemerkungen: |
1. Ausgangslage
Mit dem vorliegenden Geschäft sollen die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um eine Teilfläche der dem Verwaltungsvermögen zugeordneten Parzelle 770, GB Füllinsdorf, an Dritte im Baurecht abzugeben oder zu veräussern. Die Teilfläche, welche ca. 2,8 Hektaren umfasst, wird für kantonale Bedürfnisse nicht mehr benötigt.
Bei der Unterscheidung zwischen Finanz- und Verwaltungsvermögen gelten die §§ 12 und 13 des Finanzhaushaltsgesetzes. Zum Finanzvermögen gehören diejenigen Vermögenswerte, die zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben nur mittelbar mit ihrem Kapitalwert beitragen. Sie können ohne Beeinträchtigung der öffentlichen Aufgabenerfüllung veräussert werden. Demgegenüber sind dem Verwaltungsvermögen alle Vermögenswerte zuzuordnen, die der öffentlichen Hand unmittelbar zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Verwaltungsaufgaben auf längere Zeit dienen. Gemäss § 14 Abs. 3 des Finanzhaushaltsgesetzes sind Vermögenswerte, die zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben nicht mehr benötigt werden, zum Restbuchwert in das Finanzvermögen zurückzuübertragen.
Der Beschluss zur Übertragung obliegt dem Landrat. Über das Finanzvermögen verfügt der Regierungsrat.
2. Kommissionsberatung
Die Finanzkommission behandelte die Vorlage am 22. August 2007 im Beisein von Regierungsrat Adrian Ballmer, Finanzverwalterin Yvonne Reichlin, Roland Winkler, Leiter Finanzkontrolle, sowie Gerhard Läuchli, Leiter des Amtes für Liegenschaftsverkehr.
3. Detailberatung
3.1 Sachverhalt
Der Kanton Basel-Landschaft ist Eigentümer der im Verwaltungsvermögen stehenden Parzelle 770, GB Füllinsdorf. Auf einer Teilfläche der Parzelle 770 steht die ARA Ergolz 2. Ungefähr 28'000 m2 der Parzelle werden nun nicht mehr für kantonale Aufgaben benötigt, so dass diese Fläche, nach einer Umzonung von der Zone für öffentliche Werke und Anlagen in die Gewerbezone, im Baurecht abgegeben oder veräussert werden kann. Voraussetzung für eine Neunutzung ist die Übertragung vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen. Die Einwohnergemeinde Füllinsdorf ist an einer Umzonung von der OeW-Zone in die Gewerbezone interessiert. Zuständig für die Entwidmung ist der Landrat. Die Abgabe des Areals an Dritte fällt in die Zuständigkeit des Regierungsrates.
3.2 Nutzung nach der Umzonung
Für das nach der Umzonung dem freien Markt zur Verfügung stehende Gewerbeareal liegen konkrete Anfragen von Gewerbebetrieben vor, welche an der Übernahme des Areals im Baurecht interessiert sind. Die Gemeinde Füllinsdorf hat zum Ausdruck gebracht, dass sie der Umzonung in die Gewerbezone nur zustimmt, sofern Gewähr besteht, dass Gewerbebetriebe angesiedelt werden, bei denen eine effektive Wertschöpfung resultiert.
Die Finanzkommission liess sich bestätigen, dass das Vorhaben im Einklang mit der Raumplanung und dem Entwurf zum kantonalen Richtplan steht und das Kriterium der Wertschöpfung erfüllt.
Ein Ausbaubedarf der ARA Ergolz 2 ist gemäss Auskunft des Amtes für Industrielle Betriebe (AIB) nicht gegeben, und die Nutzung als Wohnraum ist wegen der unmittelbaren Nachbarschaft zur ARA nicht sinnvoll.
3.3 Baurecht oder Verkauf
Die Finanzkommission nimmt zur Kenntnis, dass beide Varianten - Abgabe im Baurecht oder Veräusserung - möglich seien. Anhand der Zahlen (Landpreis / Baurechtszins), die der Finanzkommission vorgelegt wurden, konnten Baurecht und Verkauf miteinander verglichen werden. Die Kommission befürwortet die Aufrechterhaltung beider Optionen. Die Entscheidungskompetenz liegt bei der Regierung.
3.4 Landratsbeschluss, Ziffer 2
In Ziffer 2 des Landratsbeschlusses wird lediglich die gesetzliche Grundlage genannt. Aus formalen Gründen beantragt die Finanzkommission, Ziffer 2 zu streichen. Sie will diese Streichung aber ausdrücklich nicht als Stellungnahme gegen die Baurechtsoption verstanden wissen.
4. Antrag
Die Finanzkommission beantragt dem Landrat einstimmig mit 12:0 Stimmen, der Ziffer 1 des Landratsbeschlusses zuzustimmen und die Ziffer 2 zu streichen.
Binningen, den 5. September 2007
Für die Finanzkommission
Der Präsident: Marc Joset
Beilage:
Entwurf Landratsbeschluss (von der Kommission abgeändert)
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