Parlamentarischer Vorstoss | |
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Titel: | Interpellation von Regula Meschberger, SP: Anwalts-Aktiengesellschaft | |
Autor/in: |
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Eingereicht am: | 19. April 2007 | |
Nr.: | 2007-094 | |
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In den Kantonen Zürich und Obwalden können sich Anwaltbüros seit kurzem als juristische Personen organisieren. Es ist davon auszugehen, dass im Kanton Basel-Landschaft analoge Bedürfnisse bestehen.
Dazu stellen sich einige Fragen:
1. | Kann im Kanton Basel-Landschaft eine Anwalts-AG (resp. GmbH oder Genossenschaft) im Anwaltsregister eingetragen werden? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? |
2. | Braucht es allenfalls eine Anpassung der rechtlichen Grundlagen? |
3. | Gibt es Nachteile für die Klientinnen und Klienten von Anwalts-AGs in Bezug auf die Unabhängigkeit der Anwältinnen und Anwälte und in Bezug auf die Haftung? |
4. | Wie hoch ist die vorgeschriebene Haftungssumme einer Anwalts-AG im Vergleich zu einem einzelnen Anwalt oder einer einzelnen Anwältin? |
5. | Können Nachteile für die Öffentlichkeit entstehen, z.B. durch die Beeinträchtigung der Transparenz der anwaltschaftlichen Tätigkeit? |
6. | Wie ist die Besteuerung? Können Nachteile des Staates bei der Besteuerung entstehen? |
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