Vorlage an den Landrat | |
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Titel: | Erwahrung der Neuwahl des Regierungsrates für die Amtsperiode 2007 - 2011 | |
vom: | 23. Februar 2007 | |
Nr.: | 2007-045 | |
Bemerkungen: | ||
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Acrobat (PDF): |
Das Ergebnis der Neuwahl der 5 Mitglieder des Regierungsrates für die Amtsperiode vom 1. Juli 2007 - 30. Juni 2011, die am 11. Februar 2007 durchgeführt worden ist, haben wir, gestützt auf § 13 des Gesetzes vom 7. September 1981 über die politischen Rechte (GpR), im Amtsblatt vom 15. Februar 2007 (Beilage) veröffentlicht.
Innert der gesetzlichen Frist sind keine Beschwerden eingegangen.
An der Wahl haben von den 183'348 Stimmberechtigten 66'308 oder 36,17% teilgenommen. Es wurden 65'219 gültige Wahlzettel mit 256'856 gültigen Stimmen abgegeben. Das Absolute Mehr beträgt gemäss § 28, Absatz 3 GpR 25'686. Dieses ist von 6 Personen erreicht worden.
Gestützt auf § 15 Absatz 2 der Verordnung vom 17. Dezember 1991 zum GpR beantragen wir Ihnen, die Erwahrung der Neuwahl des Regierungsrates vorzunehmen, für die gemäss § 15 Absatz 2 GpR der Landrat zuständig ist.
Wir beantragen Ihnen zu beschliessen:
1. | Das Ergebnis der Neuwahl vom 11. Februar 2007 des Regierungsrates für die Amtsperiode vom 1. Juli 2007 - 30. Juni 2011 wird erwahrt. |
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Gewählt sind: | |
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Das Absolute Mehr ebenfalls erreicht, aber als überzählig ausgeschieden: | |
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2. | Der Erwahrungsbeschluss ist gemäss § 16 GpR im Amtsblatt zu veröffentlichen. |
Liestal, 23. Februar 2007
Landeskanzlei Basel-Landschaft
der Landschreiber: Mundschin
Beilage:
Kopie aus dem Amtsblatt vom 15. Februar 2007
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