Geschäfte des Landrats || Parlament

Hinweise und Erklärungen

Vorlage an den Landrat

 

 

Titel:

Meldewesen der Strafverfolgungsbehörden und Gerichte, Änderung des kantonalen Gesetzes vom 3. Juni 1999 betreffend die Strafprozessordnung (StPO)

vom:

17. Oktober 2006

Nr.:

2006-242

Bemerkungen:

Verlauf dieses Geschäfts

 

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Vorlage


 

Inhaltsübersicht

A.

Meldewesen der Strafverfolgungsbehörden und Gerichte

1.

Zusammenfassung

2.

Anstoss durch Postulat M. Göschke (2004-207) Massnahmen gegen Kinderpornographie

3.

Einführung in die Thematik

4.

Fehlende Regelung des Meldewesens im Kanton Basel-Landschaft

5.

Problematik des Meldewesens und Eingrenzung

6.

Warum auf das Kriterium "Pädophilie" und "Kinderpornographie" verzichtet wird

7.

Umfang der Regelung eines Meldewesens

8.

Regelung des Meldewesens in anderen Kantonen

9.

Regelungen auf Bundesebene

10.

Grundsatzfragen, Grundsatzentscheide

11.

Regelung auf Gesetzesstufe, Art und Umfang

12.

Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens

13.

Die Regelung im Einzelnen (in der Strafprozessordnung)

14.

Das Verfahren und Rechtsmittel (Beschwerde)

B.

Folgen der Meldung - Prüfung von Massnahmen

15.

Weiteres Vorgehen nach erfolgter Meldung

C.

Folgen der Massnahmen

16.

Meldung an gesamtschweizerische Berufsregister nach abgeschlossenem kant. Verfahren

D.

Weitere Massnahmen und Regelungen des Bundes

17.

Einholen eines Strafregisterauszuges

18.

Die Regelung auf Bundesebene

19.

Parlamentarische Vorstösse

20.

Vom Bund umgesetzte Massnahmen im Bereich Internetkriminalität

21.

Die Revision des Strafgesetzbuches und die neue Bundesstrafprozessordnung (beide noch nicht in Kraft)

22.

Antrag

 

Beilagen:

Gesetz betreffend die Strafprozessordnung (StPO) [PDF]

Motion von Madeleine Göschke-Chiquet: Massnahmen gegen Kinderpornographie


 

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