Geschäfte des Landrats || Parlament

Hinweise und Erklärungen

Vorlage an den Landrat

 

 

Titel:

Ersatzwahl des zweiten Vizepräsidenten des Verfahrensgerichts in Strafsachen für die Amtsperiode 2006 - 2010

vom:

18. August 2006

Nr.:

2006-192

Bemerkungen:

Verlauf dieses Geschäfts

 

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Vorlage


 

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
Sehr geehrte Damen und Herren Landrätinnen und Landräte,

Durch den Rücktritt von Frau Wallach entstand beim Verfahrensgericht in Strafsachen nicht nur eine Vakanz bei den RichterInnen (die Sie mit der Wahl von Herrn Gremmelsbacher gefüllt haben), sondern es fehlt nun auch der / die zweite Vizepräsident / in. Wir gelangen daher mit dem Antrag an Sie, eine entsprechende Ersatzwahl vorzunehmen.


Das Verfahrensgericht in Strafsachen besteht gemäss § 6 des Dekrets zum Gesetz über die Organisation der Gerichte und der Strafverfolgungsbehörden aus einer Gerichtskammer mit einem teilamtlichen Präsidium und vier Richterinnen und Richtern. Davon werden auf Antrag der Geschäftsleitung des Kantonsgerichts zwei als Vizepräsidien gewählt. Wahlbehörde für die Mitglieder des Verfahrensgerichts in Strafsachen ist gemäss § 31 Abs. 2 lit. c des Gerichtsorganisationsgesetz der Landrat. Für die Mitglieder des Verfahrensgerichts in Strafsachen gelten die Unvereinbarkeitsbestimmungen gemäss § 51 Abs. 2 der Kantonsverfassung und § 34 des Gesetzes über die Organisation der Gerichte und der Strafverfolgungsbehörden.


Antrag:


://:

Der Landrat wird ersucht, für das Verfahrensgericht in Strafsachen für die Amtsperiode 2006 - 2010 eine/n zweite/n Vizepräsident/in zu wählen.



Mit vorzüglicher Hochachtung
Im Namen des Kantonsgerichts

 

Der Präsident

Leitender Gerichtsschreiber

Dr. P. Meier

M. Greppi


 

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