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Diverse Medieninfos

Verschiedene Medieninformationen aus dem Kanton Basel-Landschaft

Trockenheit: Regenfälle brachten Entspannung, aber weiterhin Verbot der Wasserentnahme


Der Kantonale Koordinationsstab KKS hat sich heute Morgen zu einer weiteren Lagebeurteilung getroffen. Am heutigen 2. August präsentiert sich die Lage im Baselbiet wie folgt:


Lagebeurteilung


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Regenfälle: Im Kanton Baselland hat es geregnet: Es wurden Mengen von 25 mm bis 40 mm gemessen.

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Polizei und Feuerwehren: Der Nationalfeiertag führte weder bei der Polizei noch bei den Feuerwehren zu grösseren Ereignissen, sondern glücklicherweise nur zu kleineren Vorkommnissen wie z.B. in Muttenz. Beim Abfeuern von 1. August-Raketen kam es zu einem kleineren Brand einer Thujahecke, wobei eine Frau eine leichte Rauchvergiftung erlitt. Sie musste zur Kontrolle ins Spital gebracht werden. Ausserdem kam es verschiedenenorts zu Sachbeschädigungen durch Knallkörper (gesprengte Briefkästen). In der Alarmzentrale der Polizei Basel-Landschaft gingen auch etliche Anrufe wegen Lärmbelästigung ein.

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Wald: Die Niederschläge der letzten Tage haben den Waldboden erreicht. Der Oberboden ist feucht und die Lage in Bezug auf die Waldbrandgefahr hat sich vorerst entspannt

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Landwirtschaft: Im Oberbaselbiet betrugen die Niederschläge 25 bis 40 mm. Das hat zur Entspannung beigetragen, es müssen nur noch gewisse Obst- und Gemüsekulturen bewässert werden.

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Gewässer: Die Niederschläge haben noch zu keiner Normalisierung geführt.



Massnahmen:


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Weiterhin Verbot der Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen: Weil die Pegel der Oberflächengewässer noch immer niedrig sind, bleibt das verfügte generelle Verbot für jegliche Wasserentnahme weiterhin bestehen. Ausgenommen sind nur der Rhein, die Birs und die Ergolz ab Liestal unterhalb Zusammenfluss mit der Frenke. Auch alle Bewilligungen sind damit hinfällig. Das Verbot gilt bis auf Widerruf. Davon ausgenommen sind lediglich bewilligte Wasserentnahmen für die Grundwasseranreicherung oder für Nutzungen, bei denen das Wasser unmittelbar in gleicher Menge wieder dem Gewässer zurückgeführt wird, wie beispielsweise bei der Nutzung von Wasserkraft. Eine Aufhebung kann erst erfolgen, wenn sich die Wasserführung normalisiert hat. Das Amt für Umweltschutz und Energie erteilt gerne weitere Auskünfte (061 925 55 05) und hat zudem Informationen im Internet bereitgestellt (www.aue.bl.ch).

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Das Entfachen von offenen Feuern in und an Wäldern, entlang von Bahntrassen, auf Stoppelfeldern und anderen, trockenen landwirtschaftlichen Flächen sind zu unterlassen. Der KKS weist darauf hin, die offiziell eingerichteten Feuerstellen zu benutzen.

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Hinweis für Landwirte: Die Kläranlagen dürfen kein Wasser mehr an die Landwirte abgeben. Aber im Rheinhafen Birsfelden ist eine Wasserentnahmestelle eingerichtet (Karte auf www.kks.bl.ch).

Der KKS schaltet aufgrund der Lagebeurteilung und Wetterprognosen, die bis Ende Woche weitere Niederschläge und tiefere Temperaturen prognostizieren, auf stand by. Die Organisation erlaubt es aber, den Stab innert Stundenfrist wieder zu mobilisieren.


Für Auskünfte:
Barbara Umiker, Chefin Dienst Information KKS, Telefon 061 / 925 61 65


Liestal, 2. August 2006



 

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