Verschiedene Medieninformationen aus dem Kanton Basel-Landschaft | |
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Trockenheit: keine Panik, aber grosse Achtsamkeit ist angesagt!
- Verbot der Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen (Ausnahmen: Rhein, Birs, z. T. Ergolz). |
- Empfehlung an die Gemeinden: 1. Augustfeuer und Feuerwerk erlauben, Zurückhaltung und Vorsicht dringend empfehlen. |
- Gesundheit älterer Menschen ist besonders anfällig. |
Die Trockenperiode und andauernde Hitze haben auch im Baselbiet zu Problemen und Mangelerscheinungen geführt. Die zuständigen Amtsstellen (Amt für Militär und Bevölkerungsschutz, Feuerwehrinspektorat, Amt für Umweltschutz und Energie, Forstamt beider Basel, Landwirtschaftliches Zentrum Ebenrain, Kommunikation Justiz-, Polizei- und Militärdirektion) haben deshalb kurzfristig einen Koordinationsstab gebildet, um gemeinsam die notwendigen Massnahmen zu treffen, Eventualplanungen für den Fall einer Fortsetzung der Trockenperiode anzugehen und die Bevölkerung umfassend zu informieren.
Lagebeurteilung
Der Kantonale Koordinationsstab KKS hat heute Morgen eine umfassende Lagebeurteilung aufgrund der Trockenheit vorgenommen. Im Moment sieht die Situation in Baselland so aus:
Derzeit ist die Lage glücklicherweise noch nicht mit derjenigen der Trockenperiode im Jahre 2003 zu vergleichen.
Die wenigen Regenfälle haben eine leichte Entspannung im Offenland gebracht. Im Wald haben die geringen Niederschlagsmengen kaum den Boden erreicht. Die Wälder sind vor allem durch unkontrollierte Feuer am Waldrand und herunterfallende Feuerwerkskörper gefährdet.
Die in den nächsten Stunden und Tagen zu erwartenden Regenfälle werden vermutlich zu einer leichten Entspannung führen, erlauben aber keine generelle Entwarnung bezüglich Waldbrandgefahr.
Die Massnahmen und Empfehlungen des Kantons:
1. Verbot der Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen
Weil die Pegel der Oberflächengewässer beträchtlich gesunken sind, verfügen die kantonalen Behörden ein sofortiges und generelles Verbot für jegliche Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen. Ausgenommen davon sind lediglich Rhein, Birs und die Ergolz ab Liestal unterhalb Zusammenfluss mit der Frenke. Auch alle Bewilligungen sind damit hinfällig. Das Verbot gilt bis auf Widerruf. Davon ausgenommen sind lediglich bewilligte Wasserentnahmen für die Grundwasseranreicherung oder für Nutzungen, bei denen das Wasser unmittelbar in gleicher Menge wieder dem Gewässer zurückgeführt wird, wie beispielsweise bei der Nutzung von Wasserkraft.
Ziel dieser Massnahme ist es zu verhindern, dass die Gewässer gänzlich austrocknen. Dies wäre ein grosser Schaden für das Grundwasser, die Fische und alle übrigen Gewässerlebewesen.
Der Kanton stützt sich bei dieser Massnahme auf die Sicherung angemessener Restwassermengen gemäss Eidgenössischem Gewässerschutzgesetz (§ 31), welches auch Strafnormen enthält. Das Amt für Umweltschutz und Energie erteilt gerne weitere Auskünfte (061 925 55 05) und hat zudem Informationen im Internet bereitgestellt (www.aue.bl.ch).
2. Empfehlung an die Gemeinden: 1. Augustfeuer und Feuerwerk erlauben, Zurückhaltung und Vorsicht dringend empfehlen
Der Kanton empfiehlt den Gemeinden, öffentliche Bundesfeiern mit 1. Augustfeuern und Feuerwerken auch im Kanton Basel-Landschaft durchzuführen. Auch das Abbrennen privater Feuerwerke soll grundsätzlich möglich bleiben. Gleichzeitig bittet der KKS die Bevölkerung dringend, beim Abbrennen von Feuerwerk Zurückhaltung zu üben und eine Reihe von Empfehlungen zu beachten.
Rechtlich zuständig für allfällige Verbote sind die Gemeinden - dies macht auch deshalb Sinn, weil sie am besten ihren ganz individuellen Gegebenheiten wie Topographie, extreme Exposition, Nadelholzanteil im Wald, Wasserversorgung Rechnung tragen können.
Empfehlungen an die Bevölkerung:
- | Üben Sie bitte Zurückhaltung beim Einkauf und beim Abfeuern von Feuerwerk. |
- | Offizielle 1. August- und Höhenfeuer mit stehender Wasserleitung sichern. |
- | Das Entfachen von offenen Feuern in und an Wäldern, entlang von Bahntrassen, auf Stoppelfeldern und anderen, trockenen landwirtschaftlichen Flächen sind zu unterlassen. |
- | Beim Abbrennen von Feuerwerk noch mehr Sorgfalt walten lassen und immer einen minimalen Sicherheitsabstand von 100 Metern zum Wald und zu Stoppelfeldern einhalten. |
- | Die auf der Verpackung angegebenen Sicherheitshinweise peinlichst genau befolgen. |
- | Dachluken schliessen, Sonnenstoren hochziehen. |
- | Dringend gebeten wird ausserdem um Rücksichtnahme auf speziell sensible Personenkreise. Ältere Personen oder Familien mit Kleinkindern können der Knallerei kaum Freude abgewinnen. Verängstigt und verstört reagieren auch Hunde, Katzen und andere Haustiere. |
3. Gesundheit vor allem älterer Personen gefährdet
Wegen zu hoher Aussentemperaturen wird das Wärmeregulationssystem des Körpers überlastet. Ältere Menschen sind die von Hitzewellen am stärksten betroffene Bevölkerungsgruppe. Bei ihnen sind Dehydrierung, Hyperthermie, Ermattung, Bewusstlosigkeit, Hitzekrämpfe und Hitzschlag Konsequenzen dieser gestörten Wärmeregulation. Die meisten hitzebedingten Todesfälle treten aufgrund von Hirngefäss-, Herzkreislauf- und Atemwegserkrankungen ein.
Bereits geschwächte, kranke oder demente Personen, Menschen die alleine leben und sozial isoliert sind, psychisch Kranke und Menschen, die Beruhigungsmittel zu sich nehmen, können oft nicht adäquat auf die Anzeichen von Hitzestress reagieren. Dies alles trifft in besonderem Mass für alte Menschen zu. Aus eigenem Antrieb sind sie oft nicht in der Lage, auf die zu hohe Temperatur zu reagieren und das im Alter verminderte Durstgefühl warnt sie nicht vor eintretender Dehydrierung. Ältere Menschen brauchen an Hitzetagen besondere Zuwendung, Hilfe und Kontrolle. Unser Dienst am Mitmenschen ist gefordert: Stellen Sie die Überwachung gefährdeter Personen - vor allem allein lebender Betagter - sicher, indem für sie tägliche Telefonate/Besuche und/oder Nachbarschaftshilfe organisiert werden und die Betreuungsmöglichkeit durch Hilfsdienste abgeklärt wird.
4. Hinweis für Landwirte:
Die Kläranlagen dürfen kein Wasser mehr an die Landwirte abgeben. Aber im Rheinhafen Birsfelden ist eine Wasserentnahmestelle eingerichtet (Karte auf www.kks.bl.ch).
www.hitzewelle.ch hat einen Link auf die aktuelle Wetterprognose und allfällige Hitzewarnungen.
Weitere Tipps finden sich beim Bundesamt für Gesundheit: www.apug.ch/d/aktuell/hitzewelle_0_7.php
Die Beschlüsse des KKS sind mit den zuständigen baselstädtischen Behörden abgesprochen. Der KKS trifft sich - vorbehältlich der Aktualität - das nächste Mal am 2. August morgens zu einer weiteren Lagebeurteilung.
Für Auskünfte:
Barbara Umiker, Chefin Dienst Information KKS, Telefon 061 / 925 61 65
Liestal, 28. Juli 2006
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