Geschäfte des Landrats || Parlament

Hinweise und Erklärungen

Vorlage an den Landrat

 

 

Vorlagentitel:

Verpflichtungskredit Naturgefahrenkarten Basel - Landschaft

vom:

21. Februar 2006

Nr.:

2006-058

Bemerkungen:

Inhaltsübersicht dieser Vorlage

Landratsbeschluss betreffend den Verpflichtungskredit Naturgefahrenkarte Basel-Landschaft - ENTWURF


vom


Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:


1.

Dem Projektantrag „Naturgefahrenkarte Basel-Landschaft" und der Errichtung einer regierungsrätlichen Kommission „Naturgefahren" wird zugestimmt und ein Verpflichtungskredit von brutto CHF 4'150'000.-- (inkl. Mwst.) als Kostendach bewilligt.

2.

Es wird zur Kenntnis genommen, dass sich der Bund gemäss gesetzlichen Grundlagen mit einem voraussichtlichen Betrag von CHF 1'353'000.-- und die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung (BGV) gemäss Beschluss vom 26.11.2002 mit CHF 1'678'200.-- beteiligen werden. Der Kantonsanteil von CHF 1'118'800.-- wird im Konto 2225.31891.004 (Forstamt beider Basel) eingestellt.

3.

Nachgewiesene teuerungsbedingte Mehrkosten gelten als genehmigt. Preisstand ist das Datum der Offertöffnung.

4.

Im Weiteren wird der Regierungsrat beauftragt, eine regierungsrätliche Kommission „Naturgefahren" einzusetzen.

5.

Der Regierungsrat wird ermächtigt, die BGV mit der Projektleitung zu beauftragen und diesbezüglich eine entsprechende Vereinbarung abzuschliessen.

6.

Die voraussichtlichen Jahresquoten (Brutto) für den Kanton Basel-Landschaft werden zu Lasten der Voranschläge genehmigt; sie betragen:

 

2006 :

CHF

50'000.--

2007 :

CHF

250'000.--

2008 :

CHF

250'000.--

2009 :

CHF

250'000.--

2010 :

CHF

250'000.--

2011 :

CHF

68'800.--

 

7.

Ziffer 1 dieses Beschlusses untersteht gemäss § 31 Absatz 1 b der Staatsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.

8.

Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

Liestal,


IM NAMEN DES LANDRATES
der Präsident:
der Landschreiber:



 

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