Parlamentarischer Vorstoss | |
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Titel: | Postulat von Paul Schär: Sicherheit für Pharma-Probanden und Pharma-Forschung dank trinationalem Probanden-Register | |
Autor/in: |
| Paul Schär, FDP (Aebi, Augstburger, Bachmann, Birkhäuser, Blatter, Brassel, Ceccarelli, Chappuis, Frey, Fritschi, Fuchs, Fünfschilling, Gutzwiller, Hammel, Helfenstein, Jermann, Jourdan, Keller, Maag, Mangold, Marbet, Martin, Meschberger, Morel, Richterich, Rohrbach, Rüegg, Rufi, Schmied, Schneider, Schuler, Schulte, Schweizer, Simonet, Steiger, Svoboda, Tanner, Van der Merwe, Ziegler, Zwick) |
Eingereicht am: | 26. Januar 2006 | |
Nr.: | 2006-027 | |
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Ein Grossteil der forschenden Industrie, welcher der weltweite Ruf des Bio-Valleys zu verdanken ist, ist in beiden Kantonen Basel ansässig. Die Pharma-Forschung findet jedoch nicht nur in beiden Basel sondern auch in der deutschen und französischen Nachbarschaft statt. Zur Pharma-Forschung gehört auch das Austesten zukünftiger Medikamente an gesunden Probanden (Versuchspersonen), nachdem die Substanzen eingehend in in-vitro- und Tierversuchen toxikologisch untersucht worden sind und bevor sie in kleinen Gruppen von Patienten angewandt werden. Die aus dem In- und Ausland stammenden Probanden werden finanziell entlöhnt. Um einerseits das gesundheitliche Risiko der Probanden gering zu halten und um andererseits die Forschungsresultate nicht zu verfälschen, sind zwischen den einzelnen Versuchen ausreichend lange Wartefristen einzuhalten. Bei Studien mit radioaktiv markierten Substanzen, die bei den Probanden zu einer Strahlendosis von mehr als einem milliSievert führen, beträgt nach Schweizer Strahlenschutzverordnung die Karenzfrist fünf Jahre (sog. „5 milliSievert in 5 Jahren"-Regel).
1. | Wie gross ist die Gefahr, die aus dem Probandentourismus für die Gesundheit der Freiwilligen und für die Qualität der Forschung entsteht? |
2. | Welche nationalen Probandenregister werden in der Schweiz, Deutschland und Frankreich geführt und sind diese untereinander EDV-kompatibel? |
3. | Wie kann der Datenaustausch zwischen den Probandenregistern der Schweiz, Deutschlands und Frankreichs unter Wahrung des Datenschutzes gewährleistet werden? |
4. | Kann die Teilnahme an einer Studie von der Einwilligung der Probanden, dass ihre Daten in einem trinationalen Register geführt werden, abhängig gemacht werden? |
5. | Kann das Probandenregister mit Angaben über allfällige Strahlendosen ergänzt werden? |
6. | Kann als rasch zu realisierende Zwischenlösung die Teilnahme bei einem zu bezeichnenden regionalen (z.B. BL/BS-bikantonalen) Probandenregister als Voraussetzung für die Genehmigung einer klinischen Studie durch die Ethikkommission gesetzlich vorgeschrieben werden? |
7. | Kann der Regierungsrat von Basel-Landschaft zusammen mit dem Regierungsrat von Basel- Stadt in dieser Sache direkt in Bern sowie indirekt in Berlin und Paris aktiv werden, weil das Schwergewicht der Pharma-Forschung des Bio-Valleys in BS und BL ansässig ist? |
8. | Will der Regierungsrat die Anregungen für ein nationales Probandenregister in das bevorstehende Vernehmlassungsverfahren zum Humanforschungsgesetz einfliessen lassen? |
Ein Anzug mit gleichem Inhalt wurde am 19.01.06 im Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt eingereicht.
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