Geschäfte des Landrats || Parlament

Hinweise und Erklärungen

Vorlage an den Landrat

 

 

Titel:

Wahl eines/einer a.o. Gerichtspräsidenten/-präsidentin für das Bezirksgericht Arlesheim für den Rest der Amtsperiode (Ablauf der Amtsperiode: 31. März 2006)

vom:

12. September 2005

Nr.:

2005-245

Bemerkungen:

Verlauf dieses Geschäfts

 

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Sehr geehrter Herr Präsident,
Sehr geehrte Damen und Herren Landrätinnen und Landräte

Das Bezirksgericht Arlesheim besteht gemäss § 3, Absatz 1 des Dekrets zum Gesetz über die Organisation der Gerichte und der Strafverfolgungsbehörden aus vier Gerichtskammern mit je einem vollamtlichen Präsidium und insgesamt 18 Richterinnen und Richtern, welche gemäss § 31, Absatz 1 vom Volk gewählt werden.


Für die Wahl von ausserordentlichen Präsidien ist gemäss § 31, Absatz 2, Bst. d der Landrat zuständig.


Für die Präsidien der Bezirksgerichte gelten die Unvereinbarkeitsbestimmungen gemäss § 51 Abs. 2 der Kantonsverfassung und § 34 des Gesetzes über die Organisation der Gerichte und der Strafverfolgungsbehörden. Ausserdem müssen sie gemäss § 33, Absatz 2, Bst. a über eine abgeschlossene rechtswissenschaftliche Ausbildung verfügen.


Ein Präsidium des Bezirksgerichts Arlesheim ist leider seit anfangs Mai dieses Jahres schwer erkrankt, weshalb eine Kammer nicht mehr voll funktionsfähig ist. Wir gelangen daher mit dem Antrag an Sie, gemäss § 31 Abs. 2 lit. d GOG eine ausserordentliche Präsidentin / einen ausserordentlichen Präsidenten zu wählen.


Antrag:


://:

Der Landrat wird ersucht, für das Bezirksgericht Arlesheim für den Rest der laufenden Amtsperiode (bis 31. März 2006) eine ausserordentliche Präsidentin oder einen ausserordentlichen Präsidenten zu wählen.


Mit vorzüglicher Hochachtung
Im Namen des Kantonsgerichts

Der Präsident

Der Justizverwalter

Dr. P. Meier

lic.oec.HSG M. Leber


 

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