Bericht Nr. 2005-177 an den Landrat | |
| |
Bericht der: |
| Erziehunungs- und Kulturkommission |
vom: | 3. November 2005 | |
zur Vorlage Nr.: | ||
Titel des Berichts: | Leistungsauftrag Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW | |
Bemerkungen: |
1. Ausgangslage
- | Genehmigung der Staatsverträge (Staatsvertrag FHNW und Leistungsauftrag) in den kantonalen Parlamenten |
- | Einhaltung des Zeitplanes FHNW per 1.1.2006 |
- | Bestmögliche zeitgerechte Information der kantonalen Bildungskommissionen zuhanden der kantonalen Parlamente |
An der ersten Sitzung betreffend Leistungsauftrag vom 13. Juni 2005 verlangte die Kommission weitere Zusatzinformationen, welche von der Projektsteuerung FHNW per 23. August 2005 unterbreitet wurden. Im Weiteren wurden Ende Juni 2005 Business Pläne zu den Fachbereichen Life Sciences und Angewandte Psychologie nachgeliefert. | |
2. Zielsetzung des Leistungsauftrags
3. Massnahmen zur Umsetzung des Leistungsauf- trags
4. Kommissionsberatung
- | Am 22. Juni 2005 hat sie über die Vorgehensweise zur Beratung der Vorlage in Koordination mit den Beratungen der Interparlamentarischen Begleitkommission entschieden. |
- | Am 18. August 2005 liess sie sich von Prof. Richard Bührer, Gesamtprojektleiter FHNW, den Leistungsauftrag und den Businessplan «Life Sciences» vorstellen und nahm eine Befragung zu Problempunkten vor. Anschliessend wurde einstimmig Eintreten auf die Vorlage beschlossen. |
- | Am 5. September 2005 stellte Karin Hiltwein, Leiterin Stabsstelle Hochschulen, den Inhalt der Zusatzinformationen zum Leistungsauftrag vor. Die Kommission beschloss zuhanden der Interparlamentarischen Begleitkommission einen Zusatzantrag zum Leistungsauftrag zwecks Einsetzung einer externen Expertengruppe für den Aufbau des Lehrbereiches Life Sciences. |
- | An den Sitzungen vom 15. und 29. September 2005 informierte sich die Kommission über den weiteren Verlauf des Geschäfts in der Interparlamentarischen Begleitkommission IPBK. Sie beschloss, den bekannt gewordenen Zusatzantrag von Basel-Stadt für die Teilautonomie von Komplementärstandorten in der IPBK-Sitzung vom 23. September 2005 nicht zu unterstützen. |
- | Am 17. Oktober 2005 hörte sie die designierte Fachbereichsleiterin Life Sciences, Frau Dr. Gerda Huber, zum Inhalt des Businessplans sowie zu Organisation und Aufbau des neuen Lehrbereiches an und stellte dazu kritische Fragen. Anschliessend wurde der Leistungsauftrag in Kenntnis und Würdigung aller erhaltenen Informationen beraten und es wurde ihm mit grosser Mehrheit abschliessend zugestimmt. |
An allen Sitzungen waren der Vorsteher der BKSD RR Urs Wüthrich sowie Generalsekretär Martin Leuenberger und zeitweise der Präsident der Finanzkommission Marc Joset anwesend. | |
4.2. Beratung im Einzelnen
Die von der IPBK, wie bereits beim Staatsvertrag FHNW, durchgeführte Vorprüfung des Leistungsauftrags zuhanden der zuständigen kantonalen Kommissionen ermöglichte einen abgestimmten Meinungsbildungsprozess in den kantonalen Kommissionen. Davon hat auch die EKK in ihren Beratungen profitiert. Folgende Elemente des Leistungsauftrags, der Zusatzinformationen und des Business Planes Life Sciences wurden in der EKK besonders diskutiert:
4.2.1 Gestaltungsmöglichkeit des Landrates
An der ersten Sitzung vom 22. Juni 2005 wurde die Forderung der IPBK nach Einfluss der Parlamente auf den Leistungsauftrag unterstützt. Rechtlich handelt es sich beim Leistungsauftrag um einen Staatsvertrag, der von den Regierungen abgeschlossen und von den Parlamenten ratifiziert wird. Im Hinblick auf den ersten Leistungsauftrag für die FHNW wurde deshalb der Weg eines Konsultativverfahrens mit der IPBK unterstützt, damit die Regierungen einen abgestützten Leistungsauftrag erarbeiten konnten. Ausdrücklich wurden Zusatzinformationen zum Leistungsauftrag und zum neuen Lehrbereich Life Sciences von der BKSD bzw. von der Projektsteuerung FHNW gefordert.
4.2.2. Führungsorganisation FHNW
Gemäss Staatsvertrag obliegt die Organisation der FHNW dem Fachhochschulrat. Das vorliegende Organisationskonzept sieht - entsprechend der Vernehmlassungsvorlage und der Botschaft zum Staatsvertrag - vor, dass die Organisation der Fachbereiche nach thematischen Gesichtspunkten erfolgt. Im Fusionsmodell FHNW gibt es keinerlei Autonomie für standortspezifische Schwerpunktbildungen in Forschung, Weiterbildung und Dienstleistungen. Der Entscheid über die Schwerpunktbildung liegt bei der übergeordneten Organisationseinheit. Die Kommission erklärte sich mit der Führungsorganisation einverstanden.
4.2.3. Unterschied bei der Lehre zwischen Fachhochschulen (FHS) und Universitäten
Die Kommission diskutierte mit dem Projektleiter FHNW die Unterschiede bei der Lehre zwischen FHS und universitären Hochschulen. Dabei wurde dargelegt, dass die universitären Hochschulen ein eigenes Profil mit wissenschaftlicher Orientierung und Grundlagenforschung haben müssen. Bei den FHS hingegen steht als Profil die anwendungsorientierte Lehre und Forschung im Vordergrund.
4.2.4. Portfolio (Ziffer 4., Seite 7 des Leistungsauftrages)
Bau
Es wurde festgestellt, dass sich das Portfolio nicht von dem unterscheidet, welches man bereits beim Staatsvertrag zur Kenntnis nehmen konnte. Einzige Ausnahme bildet der Baubereich. Es wurde die Absicht der FHNW zur Kenntnis genommen, dass der Studiengang Bauprozess-Management in Anbetracht der aktuell schwachen Besetzung in gegenseitigem Einverständnis an der Fachhochschule Bern in Burgdorf angeboten werden soll. Der Bund schreibt vor, dass bei geringer Nachfrage die Konzentration an einem Ort erfolgen muss.
Technik und Life Sciences
Einen breiten Raum nahm die Beratung und die Diskussion über den Wegzug der Technik von Muttenz nach Brugg und über den Aufbau des neuen Lehrbereiches Life Sciences in Muttenz ein. Die Kommission war sich einig, dass diese Situation Chance und Risiko in sich birgt. Der Wegzug des renommierten Bereiches Technik als ein gut eingespielter Lehrbereich wird bedauert. Dies hat auch zu zahlreichen Kontroversen und Verunsicherungen in der FHBB sowie zu Kontakten von betroffenen Personen zu Parlamentariern geführt. Die Kommission erkennt aber, dass Life Sciences ein wirtschaftlicher Wachstumsmarkt ist. Vor allem in der Region Basel hat sich diesbezüglich mit vielen bestehenden und neu entstandenen Unternehmen ein bedeutender internationaler Schwerpunkt gebildet. Vor diesem Hintergrund ist der Standort des neuen Lehrbereiches logisch gegeben, eine andere Lösung würde kaum verstanden. Die Technik wird aus Muttenz aber nicht verschwinden, weil auch für Life Sciences Bereiche wie Informatik, Feinmechanik, Elektronik, Materialkunde usw. vor Ort gelehrt werden müssen.
In der Diskussion mit dem Projektleiter der FHNW und der designierten Leiterin von Life Sciences wurde ersichtlich, dass der neue Fachbereich gute Chancen für eine positive künftige Nachfrage seitens der Studentenschaft hat. Der Businessplan Life Sciences wurde in der Kommission wohlwollend zur Kenntnis genommen. Die FHNW wird zwei Studiengänge «Molecular Life Sciences» (überarbeiteter heutiger Studiengang Chemie) und «Life Science Technologies» anbieten. Ab Herbst 2006 will die FHNW zwei Bachelorstudiengänge mit Klassen a 30 Studierende durchführen. Ein Grundstock von ca. 80 Studierenden wird aus dem Lehrgang der heutigen Chemieausbildung übernommen. Für 2011 wird ein Ziel von 400 Studierenden anvisiert, was den Abgang von 380 Studierenden des Bereichs Technik kompensieren wird.
Obwohl die Kommission von den kompetenten Bemühungen um den Aufbau eines qualitativ hochstehenden neuen Lehrbereichs positiv Kenntnis nahm, beschloss sie, einen Antrag zuhanden der IPBK einzubringen. Der Antrag hatte zum Ziel, den Leistungsauftrag zu erweitern, indem die Verpflichtung zur Einsetzung einer externen Expertengruppe als kompetentes Begleitgremium beim Aufbau von Life Sciences verlangt wird. Damit sollte die Verbindung zur Praxis und die Erteilung der fachlich und qualitativ bestmöglichen Lehre gewährleistet werden. Dies im Bewusstsein, dass der Aufbau eines neuen Lehrbereiches an einer Hochschule in verschiedener Hinsicht ein schwieriges und risikoreiches Unterfangen ist. In der Interparlamentarischen Begleitkommission wurde dieser Antrag allerdings mehrheitlich abgelehnt, als die Projektleitung FHNW darlegen konnte, dass exakt diese Forderung bereits eingeleitet sei. Der EKK blieb allerdings die Genugtuung, dass der Antrag vermutlich als Katalysator gewirkt und eine rasche Wirkung erzeugt hatte.
Die Vertreterinnen der FDP informierten über die Absicht, einen ähnlich gelagerten Vorstoss im Landrat einzubringen. Dieser habe zum Ziel, für den Bereich Life Sciences einen kantonalen Expertenbeirat, bestehend aus Wirtschafts- und Universitätsvertretern, einzusetzen. Der Rest der Kommission fand dieses Vorgehen allerdings unverständlich, da es in der aktuellen Organisationsphase der FHNW systemwidrig und politisch problematisch sei. Es darf nicht sein, dass jeder Kanton auf die Idee kommt, ein eigenes Gremium zu bestellen, welches der Schulleitung 'dreinfunkt'.
Trinationale Lehrgänge: Mechatronik
Die Kommission warf die Frage auf, ob die trinationalen Lehrgänge, insbesondere Mechatronik, in den Leistungsauftrag (Portfolio) gehörten. Dabei ging es vor allem um die Absicherung des Standortes Muttenz für die Mechatronik. Die Projektleitung informierte, dass die bestehenden Studiengänge Wirtschaft und Technik (Mechatronik) weiter laufen. Diese seien gemäss Staatsvertrag aber in den Zuständigkeitsbereich des Fachhochschulrates einzuordnen. Deren Schulstandort werde im Einzelfall abgeklärt. Diesbezüglich sei noch Optimierungsbedarf vorhanden. Mechatronik verbleibe aber bis auf Weiteres in Muttenz.
4.2.5. Fachbereich Pädagogik: Lehrerfortbildung
Die Kommission diskutierte mit dem Projektleiter FHNW das Vorgehen bei der Lehrerfortbildung. Es gibt einen grossen Teil der Lehrerschaft, welcher an der Uni ausgebildet ist und das auch weiterhin möchte. Der Bildungsdirektor erläuterte, dass Basel-Landschaft in dieser Frage eine etwas spezielle, pluralistische Haltung habe. Es gebe ebenfalls gute Gründe, einen Teil des Angebots neben der FHNW bei der Fachstelle Erwachsenenbildung weiterzuführen. Der Projektleiter FHNW meinte, dass die RepräsentantenInnen der Fachhochschulen mit den Trägerkantonen in Verbindung treten und ein entsprechendes Ausbildungskonzept formulieren sollten.
4.2.6. Antrag Bildungskommission Basel-Stadt für eine Teilautonomie von Komplementärstandorten
Die Kommission beschloss grossmehrheitlich, den Zusatzantrag von Basel-Stadt zum Leistungsauftrag, der eine Teilautonomie von Komplementärstandorten in Bezug auf standortspezifische Schwerpunktbildung in der FHNW fordert, nicht zu unterstützen. Die Forderung widerspricht der beabsichtigten Organisationsstruktur der neuen FHNW. Es wird bewusst eine zentrale Leitung sowohl der Gesamtschule als auch der Fachbereiche angestrebt. Es soll vermieden werden, dass die einzelnen Organisationseinheiten selber Stäbe und Service-Einheiten aufbauen. Es gilt zwischen Partikularinteressen und sachlich übergeordneten Interessen zu unterscheiden.
4.2.7. Schweizerische Fachhochschulplanung
Ausgelöst durch eine Kontroverse in den Medien diskutierte die Kommission mit dem Vorsteher BKSD die künftige Entwicklung der Lehrbereiche Bau, Life Sciences und Kunst. Sie wollte eine klare Auskunft, ob gemäss dem vertraulichen Berichtsentwurf der Eidgenössischen Fachhochschulkommission damit zu rechnen sei, dass die drei Bereiche längerfristig in einer schweizweit noch zu bezeichnenden Fachhochschule «Mitte» konzentriert würden; also ein allenfalls möglicher Wegzug von Muttenz. Der Bildungsdirektor bestätigte, dass die Kommission sich mit der Planung der Fachhochschulen in der Schweiz beschäftige. Ein Wegzug der drei Schwerpunktbereiche aus den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt sei aber kein Thema.
4.2.8. Berichterstattung
Die FHNW erstattet gegenüber den Trägern jährlich Bericht über die Erfüllung des Leistungsauftrags. Ausdrücklich wird gewünscht, dass die Regierungen den kantonalen Finanzkontrollen den Auftrag zu einer Review des Projektes FHNW per Ende 2005 erteilen und eine stufengerechte Berichterstattung (Reporting) während der Leistungsauftragperiode 2006-08 anordnen.
4.2.9. Pendenzen aus der landrätlichen Behandlung des Staatsvertrages
Die Kommission machte den Erziehungsdirektor mehrmals darauf aufmerksam, dass der Landrat konkrete Angaben zu den Pendenzen Pensionskassenregelung und Rückstellungen / Rücklagen der FHBB erwartet, bevor der Leistungsauftrag im Landrat behandelt wird. Der Bildungsdirektor sagte eine entsprechende Information zeitgerecht zu.
5. Anträge
Back to Top