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Diverse Medieninfos

Verschiedene Medieninformationen aus dem Kanton Basel-Landschaft

Bezirksrichterwahlen: weisse Wahlzettel benutzen - kein Kumulieren möglich


Am 27. November 2005 finden in den Gerichtsbezirken Arlesheim, Gelterkinden und Liestal Richterwahlen an der Urne statt. Aufgrund von verschiedenen Anfragen und Berichten in den Medien ist im Sinne einer Klarstellung Folgendes festzuhalten:


In den Gerichtsbezirken Laufen, Sissach und Waldenburg sind Stille Wahlen zustande gekommen. Es finden in diesen Gerichtsbezirken keine Bezirksrichterwahlen an der Urne statt. Ebenso sind die Gerichtspräsidien aller Gerichtsbezirke in Stiller Wahl besetzt worden.


Die Richterwahlen werden nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz) abgewickelt. Dieses Verfahren bedeutet u.a., dass es keine Parteilisten mit Kandidatinnen und Kandidaten wie bei den Landrats- oder bei den Nationalratswahlen gibt. Wählbar sind grundsätzlich alle Stimmberechtigten. Demzufolge enthalten die Abstimmungsunterlagen in denjenigen Gerichtsbezirken, in denen keine Stillen Wahlen zustande gekommen sind, einen leeren weissen Wahlzettel mit soviel Linien, wie Richter und Richterinnen zu wählen sind. Auf diesem weissen Wahlzettel sind die Namen derjenigen Kandidatinnen und Kandidaten handschriftlich aufzuführen, denen die Stimme gegeben werden soll. Zudem ist es beim Mehrheitswahlverfahren - wie beispielsweise bei den Regierungsratswahlen - nicht zulässig, den Namen des gleichen Kandidaten oder der gleichen Kandidatin auf dem Wahlzettel zweimal aufzuführen (zu "kumulieren"). Wird ein Name zweimal aufgeführt, wird der zweite Eintrag vom Wahlbüro als ungültig gestrichen.


Neu ist bei den diesjährigen Richterwahlen, dass den Wahlunterlagen ein amtliches Informationsblatt mit den Angaben zu denjenigen Kandidatinnen und Kandidaten beiliegt, welche bis zum 48. Tag vor dem Wahltag beim zuständigen Statthalteramt gemeldet worden sind. Dieses auf grünem Papier gedruckte Informationsblatt dient lediglich der Information der Stimmberechtigten und ist kein Wahlzettel. Zudem ist es zulässig, Stimmen für Personen abzugeben, die nicht auf dieser Zusammenstellung der offiziell Kandidierenden enthalten sind.


Auskünfte: Walter Mundschin, Landschreiber, Tel. 061 925 50 01


Liestal, 15. November 2005


Landeskanzlei Basel-Landschaft



 

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