Bericht Nr. 2005-109 an den Landrat | |
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Bericht der: |
| Finanzkommission |
vom: | 6. Juni 2005 | |
zur Vorlage Nr.: | ||
Titel des Berichts: | Umwandlung von Dotationskapital der Basellandschaftlichen Kantonalbank in Kantonalbank-Zertifikate | |
Bemerkungen: | Dekret über die Festsetzung des Zertifikats- und Dotationskapitals der Basellandschaftlichen Kantonalbank [PDF] |
1. Ausgangslage
- | Das Grundkapital der BLKB bleibt unverändert. |
- | Die gesetzliche Vorgabe, dass das Zertifikatskapital höchstes die Hälfte des Dotationskapitals betragen darf, wird eingehalten. |
- | Die Beteiligung des Kantons an der BLKB sinkt von 75% auf neu 66,7%. |
- | Der Kanton übt weiterhin das gesamte Stimmrecht aus (die Zertifikate beinhalten kein Stimmrecht). |
- | Die eigentliche Emission des neuen Zertifikatskapitals fällt gemäss Kantonalbankgesetz in die Kompetenz des Bankrats. |
Eintreten auf die Vorlage ist in der Finanzkommission unbestritten. Folgende Erwägungen standen dabei im Vordergrund:
Ausgabe der Zertifikate
Die Bank beabsichtigt, die Zertifikate tranchenweise auf den Markt zu bringen. Um den Zertifikatskurs nicht negativ zu beeinflussen, ist es wichtig, dass die Zertifikate zum richtigen Zeitpunkt und in der richtigen Anzahl auf den Markt gelangen.
Rendite
Obwohl die 20 Mio. CHF vom Kanton zu verzinsen sind, profitiert er im Zeitraum, in dem die Zertifikate im Depot liegen, von einer gegenüber der Gewinnablieferung höheren Rendite.
Informationspanne
Trotz Panne beim Versand der Vorlage konnte die Börsenaufsicht rechtzeitig informiert und die börsenrechtlichen Vorschriften erfüllt werden.
Fonds "Erlös aus Verkauf von Kantonalbank-Zertifikaten"
Der Fonds dient dem Zweck, Investitionsprojekte mit regionale Bedeutung zu finanzieren.
Seit 1997 wurden damit Beiträge an die Messe Basel, den EuroAirport und kürzlich an die Erweiterung des Stadion St. Jakob geleistet.
Der Landrat entscheidet über jede Fondsbelastung. Die Finanzkommission beantragt deshalb, über die Finanzierung des UKBB-Neubaus mit Mitteln aus dem Fonds erst zu entscheiden, wenn die Vorlage zum Neubau UKBB dem Landrat vorliegt. Antrag 3 der Vorlage ist damit zu streichen.
Anpassung der Landratsvorlage
Im Jahre 1985 hat der Landrat aufgrund der damaligen Rechtsgrundlage Kapitalveränderungen der BLKB in einer Verordnung festgelegt. Im geltenden Recht existiert die Erlassform "Landratsverordnung" nicht mehr. Sie muss deshalb aufgehoben werden. Die beantragte Erhöhung des Zertifikatskapitals erfolgt neu mit einem Dekret.
3. Anträge
Antrag 1
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat 20 Mio. Franken Dotationskapital der Basellandschaftlichen Kantonalbank in 20 Mio. Franken Zertifikatskapital zum Nominalwert umzuwandeln.
://: Die Finanzkommission beantragt dem Landrat mit 10:3 Stimmen, Antrag 1 zuzustimmen.
Antrag 2
Der Erlös aus dem Verkauf der Zertifikate wird zweckgebunden zur Finanzierung von Investitionen mit regionaler Bedeutung in den Fonds 8010 "Erlös aus Verkauf von Kantonalbank-Zertifikaten" eingelegt.
://: Die Finanzkommission beantragt dem Landrat mit 10:3 Stimmen Annahme von Antrag 2.
Antrag 3
Dem Landrat wird beantragt, das Dekret über die Festsetzung des Zertifikats- und Dotationskapitals der Basellandschaftlichen Kantonalbank gemäss Beilage 1 zum Kommissionsbericht zu genehmigen.
://: Die Finanzkommission beantragt dem Landrat mit 10:2 Stimmen bei 1 Enthaltung, dem Dekret über die Festsetzung des Zertifikats- und Dotationskapitals der Basellandschaftlichen Kantonalbank gemäss beiliegendem Entwurf zuzustimmen.
Binningen, den 6. Juni 2005
Im Namen der Finanzkommission
Der Präsident: Marc Joset
Beilage: Dekretsentwurf [PDF]
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