Geschäfte des Landrats || Parlament

Hinweise und Erklärungen

Vorlage an den Landrat

 

 

Titel:

Öffentliches Beschaffungswesen: Beitritt zur revidierten Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 15. März 2001 IVÖB 2

vom:

14. September 2004

Nr.:

2004-230

Bemerkungen:

Landratsbeschluss (Entwurf) || Verlauf dieses Geschäfts

 

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Inhaltsübersicht

1.

Zusammenfassung

2.

Ausgangslage

3.

Von der IVÖB 1 zur IVÖB

3.1

bilaterales, sektorielles Abkommen mit der EG im Bereich der öffentlichen Beschaffungen

3.2

Zusammenarbeit und Überwachung

3.3

Ausklinkklausel

3.4

Government Procurement Agreement (GPA, SR 0.632.231.422) bzw. GATT/WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen

3.5

Binnenmarkgesetz

3.6

Die Revision der Interkantonalen Vereinbarung über das Beschaffungswesen (IVÖB)

3.7

Geltungsbereich der Revision

4.

Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen

5.

Änderung des kantonalen Beschaffungsrechtes

6.

Finanzielle Auswirkungen

7.

Auswirkungen auf die Gemeinden

8.

Vernehmlassung

9.

Antrag an den Landrat

Beilagen:

1.

Revidierte Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (VRÖB) vom 15.März 2001 (IVÖB 2) [Link]
inkl. dazugehörige VRÖB [PDF]

2.

synoptische Darstellung IVÖB 1 ZU IVÖB 2 [PDF]

3.

sektorielles bilaterales Abkommen mit der EU über das öffentliche Beschaffungswesen vom 21. Juni 1999 [Link]

4.

GPA : Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen vom 15. April 1994 [Link]

5.

Übersicht über die Schwellenwerte [PDF]

6.

Entwurf eines Landratsbeschlusses


 

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