Geschäfte des Landrats || Parlament

Hinweise und Erklärungen

Vorlage an den Landrat

 

 

Titel:

Konkordat über die Errichtung und den Betrieb einer Interkantonalen Polizeischule Hitzkirch

vom:

22. Juni 2004

Nr.:

2004-149

Bemerkungen:

Landratsbeschluss (Entwurf) || Verlauf dieses Geschäfts

 

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Inhaltsübersicht

1

Übersicht

1.1

Die Interkantonale Polizeischule Hitzkirch, IPH, in Kürze

1.2

Auswirkungen für den Kanton Basel-Landschaft

2

Situation der Polizeiausbildung in der Schweiz

2.1

Polizeilandschaft Schweiz

2.2

Speziell die Situation der Polizeiausbildung

2.3

Kommende Herausforderungen, Ausblick

3

Umfeld und Planung einer Interkantonalen Polizeischule Hitzkirch

3.1

Ausgangslage

3.2

Idee der gemeinsamen Ausbildung

3.3

Projektarbeit

3.4

Die Interkantonale Polizeischule Hitzkirch

4

Das Konkordat über die Errichtung und den Betrieb einer Interkantonalen Polizeischule Hitzkirch

4.1

Allgemeine Grundsätze zur Gründung, Rechtsform und Betriebsführung

4.2

Organisation

4.3

Rolle des Standortkantons, Finanzierung und Kostenverteilung

4.4

Personal

4.5

Auszubildende

4.6

Haftung und Regress

4.7

Anwendbares Recht

4.8

Zusammenarbeit und Verhältnis zu Dritten

4.9

Schlussbestimmungen

5

Finanzielles

5.1

Finanzierung

5.2

Plan-Bilanz und Plan-Erfolgsrechnung

5.3

Kostenverteilschlüssel

5.4

Standortabgeltung des Kantons Luzern

6

Auswirkungen auf den Kanton Basel-Landschaft

6.1

Allgemeines

6.2

Polizeiausbildung bei der Polizei Basel-Landschaft heute

6.3

Polizeiausbildung bei der Polizei Basel-Landschaft mit IPH 31

6.4

Vertretung des Kantons Basel-Landschaft im Projektteam 31

6.5

Grundsätzliche Zustimmung des Regierungsrates zur Interkantonalen Polizeischule Hitzkirch

6.6

Personelle und finanzielle Auswirkungen

7

Umsetzung / weitere Schritte

8

Vernehmlassung

9

Antrag

Konkordat über die Errichtung und den Betrieb einer Interkantonalen Polizeischule Hitzkirch [PDF]

Landratsbeschluss (Entwurf)


 

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