Geschäfte des Landrats || Parlament

Hinweise und Erklärungen

Parlamentarischer Vorstoss

 

 

Titel:

Interpellation der FDP Fraktion: Vernehmlassungsfristen

Autor/in:

 

FDP Fraktion

Eingereicht am:

10. Juni 2004

Nr.:

2004-144

 

Verlauf dieses Geschäfts

In letzter Zeit müssen wir feststellen, dass vermehrt Vernehmlassungen aus den Direktionen zugestellt werden, die aus irgend einem "dringenden Grund" die bewährte, übliche Vernehmlassungsfrist von 3 Monaten unterschreiten.


Die Parteien und ihre internen Fachkommissionen arbeiten alle ehrenamtlich und im Milizsystem. Für sie ist die kurze Zeit für die Ausarbeitung und Formulierung einer Vernehmlassungsantwort ein Ärgernis.


Um eine qualifizierte Stellungnahme zu erarbeiten, muss der meist umfangreiche Vernehmlassungstext gelesen, interne und externe Meinungen eingeholt und durch die entsprechende Kommission ein Entwurf erarbeitet werden. Dieser bedarf entsprechend den internen Entscheidungsgremien einen Beschluss zur definitiven Verabschiedung.


Unter Zeitdruck und der gegenwärtigen Fülle an Vernehmlassungen ist die Qualität der Antworten in Frage gestellt und für die Personen, die sich damit beschäftigen auch nicht sehr motivierend.


Aufgrund dieser Ausgangslage bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1.

Warum werden die üblichen, dreimonatigen Vernehmlassungsfristen nicht mehr eingehalten?

2.

Ist der Regierungsrat nicht auch der Meinung, dass für eine fundierte Stellungnahme den Parteien eine Frist von drei Monaten eingeräumt werden muss?

3.

Ist der Regierungsrat bereit, die internen Abläufe für Landratsvorlagen so anzupassen, dass die Vernehmlassungsfristen in Zukunft wieder eingehalten werden können?

Für die schriftliche Beantwortung der Fragen danken wir dem Regierungsrat im Voraus.



 

Back to Top