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Hinweise und Erklärungen

Parlamentarischer Vorstoss

 

 

Titel:

Interpellation von Eva Chappuis: Nacht- und Sonntagsarbeit

Autor/in:

 

Eva Chappuis, SP Fraktion

Eingereicht am:

10. Dezember 2003

Nr.:

2003-315

 

Verlauf dieses Geschäfts

Das Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz) verbietet grundsätzlich Nacht- und Sonntagsarbeit. Ausnahmen sind bewilligungspflichtig. Dauernde oder regelmässig wiederkehrende Nacht- oder Sonntagsarbeit kann vom Bund (seco) bewilligt werden, wenn sie aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen unentbehrlich ist. Vorüber-gehende Nacht- oder Sonntagsarbeit kann von der kantonalen Behörde bewilligt werden, sofern ein dringendes Bedürfnis nachgewiesen ist. Arbeitnehmende dürfen nur mit ihrem Einverständnis zu Nacht- oder Sonntagsarbeit aufgeboten werden.


Das KIGA ist Bewilligungsinstanz für vorübergehende Nacht- und Sonntagsarbeit. Im Gegensatz zu anderen Kantonen erfolgt bei uns keine Publikation der erteilten Bewilligungen. Es besteht somit keine öffentliche Kontrolle über das Ausmass der bewilligten Nacht- und Sonn-tagsarbeit. Das bestehende Beschwerderecht von Organisationen der Arbeitnehmenden wird faktisch ausgehöhlt. Die Macht des Stärkeren versetzt Arbeitgebende in die Lage, einzelne Arbeitnehmende zu Nacht- oder Sonntagsarbeit zu zwingen (drohender Arbeitsplatzverlust).


Ich bitte den Regierungsrat um schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen:

1.

Wie interpretiert der Regierungsrat den Begriff des "dringenden Bedürfnisses"?

2.

Wie wird vor der Erteilung einer Bewilligung überprüft, ob ein dringendes Bedürfnis nachgewiesen oder allenfalls nur behauptet ist?

3.

Wie wird überprüft, ob erteilte Bewilligungen hinsichtlich der Arbeitsprozesse, der Zahl von involvierten Arbeitnehmenden, der Gewährung von Lohnzuschlägen usw. korrekt umgesetzt werden?

4.

Wie viele Bewilligungen für vorübergehende Nachtarbeit respektive für vorübergehende Sonntagsarbeit wurden im Jahre 2003 insgesamt vom KIGA erteilt?

5.

Wie viele Betriebe kamen 2003 in den Genuss von Bewilligungen für vorübergehende Nachtarbeit respektive vorübergehende Sonntagsarbeit?

6.

Wie hoch ist die Zahl der Personen (wenn möglich getrennt nach Geschlecht), für die 2003 vorübergehende Nachtarbeit respektive vorübergehende Sonntagsarbeit bewilligt wurde?

7.

Für welche Dauer (Anzahl Nächte) werden Bewilligungen für vorübergehende Nachtarbeit erteilt? (Hier interessieren die häufigste, die durchschnittliche und die maximale Dauer.)

8.

Gedenkt der Regierungsrat, in Zukunft erteilte Bewilligungen für vorübergehende Nacht- und Sonntagsarbeit in geeigneter Weise zu publizieren (z.B. via Internet)?

Wenn nein, wie begründet er den Verzicht auf Publikation?


 

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