Parlamentarischer Vorstoss | |
| |
Titel: | Interpellation von Eva Chappuis: Nacht- und Sonntagsarbeit | |
Autor/in: |
| Eva Chappuis, SP Fraktion |
Eingereicht am: | 10. Dezember 2003 | |
Nr.: | 2003-315 | |
|
Das Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz) verbietet grundsätzlich Nacht- und Sonntagsarbeit. Ausnahmen sind bewilligungspflichtig. Dauernde oder regelmässig wiederkehrende Nacht- oder Sonntagsarbeit kann vom Bund (seco) bewilligt werden, wenn sie aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen unentbehrlich ist. Vorüber-gehende Nacht- oder Sonntagsarbeit kann von der kantonalen Behörde bewilligt werden, sofern ein dringendes Bedürfnis nachgewiesen ist. Arbeitnehmende dürfen nur mit ihrem Einverständnis zu Nacht- oder Sonntagsarbeit aufgeboten werden.
Das KIGA ist Bewilligungsinstanz für vorübergehende Nacht- und Sonntagsarbeit. Im Gegensatz zu anderen Kantonen erfolgt bei uns keine Publikation der erteilten Bewilligungen. Es besteht somit keine öffentliche Kontrolle über das Ausmass der bewilligten Nacht- und Sonn-tagsarbeit. Das bestehende Beschwerderecht von Organisationen der Arbeitnehmenden wird faktisch ausgehöhlt. Die Macht des Stärkeren versetzt Arbeitgebende in die Lage, einzelne Arbeitnehmende zu Nacht- oder Sonntagsarbeit zu zwingen (drohender Arbeitsplatzverlust).
Ich bitte den Regierungsrat um schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen:
1. | Wie interpretiert der Regierungsrat den Begriff des "dringenden Bedürfnisses"? |
2. | Wie wird vor der Erteilung einer Bewilligung überprüft, ob ein dringendes Bedürfnis nachgewiesen oder allenfalls nur behauptet ist? |
3. | Wie wird überprüft, ob erteilte Bewilligungen hinsichtlich der Arbeitsprozesse, der Zahl von involvierten Arbeitnehmenden, der Gewährung von Lohnzuschlägen usw. korrekt umgesetzt werden? |
4. | Wie viele Bewilligungen für vorübergehende Nachtarbeit respektive für vorübergehende Sonntagsarbeit wurden im Jahre 2003 insgesamt vom KIGA erteilt? |
5. | Wie viele Betriebe kamen 2003 in den Genuss von Bewilligungen für vorübergehende Nachtarbeit respektive vorübergehende Sonntagsarbeit? |
6. | Wie hoch ist die Zahl der Personen (wenn möglich getrennt nach Geschlecht), für die 2003 vorübergehende Nachtarbeit respektive vorübergehende Sonntagsarbeit bewilligt wurde? |
7. | Für welche Dauer (Anzahl Nächte) werden Bewilligungen für vorübergehende Nachtarbeit erteilt? (Hier interessieren die häufigste, die durchschnittliche und die maximale Dauer.) |
8. | Gedenkt der Regierungsrat, in Zukunft erteilte Bewilligungen für vorübergehende Nacht- und Sonntagsarbeit in geeigneter Weise zu publizieren (z.B. via Internet)? |
Wenn nein, wie begründet er den Verzicht auf Publikation? |
Back to Top