Geschäfte des Landrats || Parlament

Hinweise und Erklärungen

Bericht Nr. 2003-274 an den Landrat

 

 

Bericht der:

 

Personalkommission

vom:

26. November 2003

zur Vorlage Nr.:

2003-274

Titel des Berichts:

Teuerungsausgleich gemäss § 49 des Personaldekrets für das Jahr 2004

Bemerkungen:

Verlauf dieses Geschäfts


 

1. Einleitung
Gemäss § 49 Personaldekret muss der Landrat per 1. Januar über den Ausgleich der Teuerung befinden. Die Regierung verhandelt dazu mit der Arbeitsgemeinschaft Basellandschaftlicher Personalverbände, ABP. Als Orientierungsgrösse wird der Landesindex der Konsumentenpreise, Stand Oktober, die finanzielle Situation des Kantons sowie die wirtschaftliche Entwicklung zugrunde gelegt.

2. Die Vorlage im Überblick
Die Vorlage zeigt, dass der Kanton Basel-Landschaft ausser im Jahr 1998 regelmässig den Teuerungsausgleich gewährt hat. Im konkreten Fall beträgt die Teuerung von Oktober 2002 bis Oktober 2003 0,5%.
Deutlich wird die finanzielle Situation des Kantons aufgezeigt: Das Budget 2003 weist ein Minus von rund Fr. 43,8 Mio. auf; für das Jahr 2003 ist ein Fehlbetrag von Fr. 47,4 Mio. budgetiert. Auf eine diesbezügliche Frage hin wird der Kommission bestätigt, dass im Budget 2004 kein Teuerungsausgleich eingestellt ist. Im Budget enthalten ist jedoch eine Lohnsummenerhöhung von 1,6%, die sich aus der Erhöhung der Erfahrungsstufen (+ 0,9%), den Beförderungen (+0,5%) und den vorzeitigen Pensionierungen (+ 0,2%) zusammensetzt.

3. Die Beratung in der Kommission
Die Personalkommission behandelte die Vorlage anlässlich ihrer Sitzung vom 20. November 2003 in Anwesenheit von Regierungsrat Adrian Ballmer und Personalchef Christoph Bucher.
Hauptdiskussionspunkt war die Tatsache, dass sich die Sozialpartner nicht finden konnten. Der Kommission wurde dargelegt, dass der Regierungsrat mit der Arbeitsgemeinschaft Basellandschaftlicher Personalverbände intensive Gespräche geführt hat. Die ABP habe für die Situation der Regierung Verständnis gezeigt, stelle aber trotzdem klar die Forderung nach dem vollen Kaufkraftausgleich.
Da sich die sozialpartnerschaftlichen Delegationen nicht einigen konnten, wird vorgeschlagen, das Geschäft zur Überarbeitung an die Verhandlungspartner zurückzuschicken, ansonsten auf die Vorlage nicht eingetreten werden könne.
Der Kommission wird versichert, dass die Positionen klar bezogen seien - ein weiteres Gespräch bringe keine Annäherung.

4. Eintreten und Antrag
Die Personalkommission beschliesst mit 5 zu 4 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten und stimmt mit 5 zu 4 Stimmen dem Landratsbeschluss zu, wonach die Löhne gemäss Anhang II Ziffer 1, Ziffer 2 Gruppe A und B und Ziffer 3 des Personaldekrets per 1. Januar 2004 nicht erhöht werden.


Gelterkinden, den 25. November 2003

Im Namen der Personalkommission:
Die Präsidentin
Christine Mangold

 

Back to Top