Geschäfte des Landrats || Parlament

Hinweise und Erklärungen

Bericht Nr. 2003-273 an den Landrat

 

 

Bericht der:

 

Personalkommission

vom:

26. November 2003

zur Vorlage Nr.:

2003-273

Titel des Berichts:

Änderung des Dekrets vom 8. Juni 2000 zum Personalgesetz betreffend Zivilstandsbeamtinnen und -beamte des Bezirks Laufen

Bemerkungen:

Verlauf dieses Geschäfts


 

1. Die Vorlage im Überblick
Die Neuorganisation des Zivilstandswesens ist per 1. Januar 2000 in Kraft getreten, was bedeutet, dass die Arbeitsverhältnisse der Zivilstandsbeamtinnen und -beamten sich nach der Personalgesetzgebung des Kantons richten (vorbehältlich der Bestimmungen der eidgenössischen Zivilstandsverordnung).
Einzig für die Gemeinden des Bezirks Laufen (Dittingen, Grellingen und Roggenburg) bestand die Möglichkeit, die bisherigen nebenamtlich geführten Zivilstandsämter bis längstens zum 31. Dezember 2003 beizubehalten. In § 77 Personaldekret wurde festgehalten, dass diese Zivilstandsbeamtinnen und -beamten nicht nach der kantonalen Personalgesetzgebung, sondern gemäss Dekret über das Zivilstandswesen entschädigt werden.
Die Neuorganisation des Zivilstandswesens wird am 1. Januar 2004 für den ganzen Kanton definitiv. Das bedeutet, dass sich ab 1. Januar 2004 die Arbeitsverhältnisse aller Zivilstandsbeamtinnen und -beamten ausschliesslich nach der kantonalen Personalgesetzgebung richten (vorbehältlich der Bestimmungen der eidgenössischen Zivilstandsverordnung).

2. Eintreten und Antrag
Für die Kommission ist Eintreten unbestritten, da es sich um eine reine Nachvollzugsübung handelt.
Die Personalkommission beantragt mit 9 Stimmen ohne Gegenstimme, dem Landratsbeschluss betreffend Änderung des Dekrets vom 8. Juni 2000 zum Personalgesetz (Personaldekret) zuzustimmen.


Gelterkinden, den 25. November 2003


Im Namen der Personalkommission:
Die Präsidentin
Christine Mangold

 

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