Geschäfte des Landrats || Parlament

Hinweise und Erklärungen

Vorlage an den Landrat

 

 

Titel:

Ersatzwahl eines/einer Richter/in des Steuer- und Enteignungsgerichts, Abteilung Enteignungsgericht für den Rest der Amtsperiode (Ablauf der Amtsperiode: 31. März 2006)

vom:

8. September 2003

Nr.:

2003-207

Bemerkungen:

Verlauf dieses Geschäfts

 

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Sehr geehrter Herr Präsident,
Sehr geehrte Damen und Herren Landrätinnen und Landräte,

Herr Hans Vorburger hat mit Schreiben vom 1. September 2003 altershalber seinen Rücktritt als Richter am Steuer- und Enteignungsgericht per Ende Jahr erklärt. Wir gelangen daher mit dem Antrag an Sie, eine Ersatzwahl vorzunehmen.


Die Abteilung Enteignungsgericht des Steuer- und Enteignungsgerichtes besteht gemäss § 7 Abs. 1 des Dekrets zum Gesetz über die Organisation der Gerichte und der Strafverfolgungsbehörden aus einer Gerichtskammer mit einem teilamtlichen Präsidium und vier Richterinnen und Richtern. Wahlbehörde für die Mitglieder des Steuer- und Enteignungsgerichtes ist gemäss § 31 Abs. 2 lit. c des Gerichtsorganisationsgesetz der Landrat. Für die Mitglieder des Steuer- und Enteignungsgerichtes gelten die Unvereinbarkeitsbestimmungen gemäss § 51 Abs. 2 der Kantonsverfassung und § 34 des Gesetzes über die Organisation der Gerichte und der Strafverfolgungsbehörden.



Antrag:


://: Der Landrat wird ersucht, für die Abteilung Enteignungsgericht des Steuer- und Enteignungsgerichtes für den Rest der laufenden Amtsperiode (bis 31. März 2006) eine Richterin oder einen Richter zu wählen.


Mit vorzüglicher Hochachtung
Im Namen des Kantonsgerichts
Der Präsident: Dr. P. Meier
Der Justizverwalter: M. Leber



 

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