Vorlage an den Landrat | |
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Titel: | Gemeinde Münchenstein, ÖV-Umsteigeknoten Schaulager - Kreditvorlage | |
vom: | 18. Februar 2003 | |
Nr.: | 2003-060 | |
Bemerkungen: | Landratsbeschluss (Entwurf) || Verlauf dieses Geschäfts | |
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1 Zusammenfassung
- | Separate Busbuchten in Seitenlage |
- | Gestaltung der Rampen mit max. 10 % Steigung (nach Absprache mit ASIV-Schweizerischer Invaliden-Verband und Procap-Beratungsstelle für behindertengerechtes Bauen) |
- | Gehbereiche von im Normalfall 2.00 m Breite |
- | Fussgängerverbindung zu der bestehenden Tramhaltestelle Schaulager der BLT-Linie 11 über die Ruchfeldstrasse a Niveau |
4.2 Projektvarianten
Im Laufe der Projektbearbeitung sind diverse Varianten betreffend Lage der Fussgängerverbindung zwischen den neu zu erstellenden Bushaltestellen und der bestehenden Tramhaltestelle Schaulager der Linie 11 untersucht worden:
Variante "Fussgängerverbindung unter der Ruchfeldstrasse (Industriestrasse) mit Rampen zur BLT-Tramhaltestelle": Verkehrstechnisch gute Lösung, da keine a Niveau-Querung der Ruchfeldstrasse nötig wäre, jedoch mit hohen Erstellungskosten verbunden, da neue Unterführungen neben dem Tunnelportal nötig wären.
Variante "Fussgängerverbindung unter der Ruchfeldstrasse mit Liften zur BLT-Tramhaltestelle": Wie bei der ersten Variante gute und sichere Fussgängerführung, auch hier mit hohen Erstellungs- und Unterhaltskosten für die Unterführungen und Lifte verbunden.
Variante "Fussgängerquerung der Ruchfeldstrasse a Niveau im Bereich der Migros-Ausfahrt": Vorteil liegt bei einer direkten und kurzen Fussgängerführung zur bestehenden Tramhaltestelle, jedoch im gefährlichen und unübersichtlichen Bereich der Migros-Ausfahrt, wo regelmässig viele Lastwagenanlieferungen stattfinden.
Variante "Rampen mit max. 6 % Steigung": Entspricht voll den Normen für Behinderten-gerechtes Bauen (SN Norm 521 500), jedoch mit hohen Erstellungskosten verbunden.
Variante "Nur Treppen ohne Rampen": Wäre in der ersten Phase billiger, jedoch nicht sinnvoll, da die Haltestelle für die Behinderten nicht zugänglich wäre. Bei der späteren (definitiven) Erstellung muss mit (im jetzigen Zeitpunkt schwer abschätzbaren) zusätzlichen Kosten gerechnet werden, so dass die etappenweise Erstellung insgesamt wesentlich teuer wird.
Alle vorerwähnten Varianten scheiden infolge der hohen Kosten oder der gefährlichen Lage aus.
4.3 Projektbeschrieb
Die Busbuchten sind beidseits der bestehenden Fahrbahn der Querverbindung Muttenz - Bottmingen ausserhalb des Tunnelportals angeordnet und bereits erstellt. Die bis zum Niveau der Ruchfeldstrasse vorhandene Höhendifferenz von rund 4.5 m wird mit Treppen und rollstuhlgängigen Rampen mit einer maximal zulässigen Steigung von 10 % und Zwischenpodesten überwunden. Diese neuen Anlagen kommen in die bestehenden steilen Böschungen neben der Querverbindung zu liegen, was den Bau hoher Stützmauern erfordert. Das Portal des Tunnels Lange Heid muss leicht angepasst werden. Die Fussgängerverbindung zur bestehenden Tramhaltestelle der BLT-Linie 11 wird über die Ruchfeldstrasse auf der Höhe des Tunnels geführt. Da auf dieser Industriestrasse reger Lastwagenverkehr zirkuliert, muss auf der Ruchfeldstrasse eine 2.0 Meter breite Mittelinsel eingebaut werden. Zwischen der Fahrbahn und dem Trottoir wird ein Geländer erstellt. In diesem Zusammenhang müssen auch die Ruchfeldstrasse, die bestehende Migros-Zufahrt sowie der Fussweg entlang der BLT-Linie 11 angepasst werden. Die Haltestelle wird mit dem üblichen BLT-Standard, wie Wartehalle, Sitzbank, Billetautomat ausgestattet. Die Rampen sowie die Haltestelle werden beleuchtet.
4.4 Landerwerb
Vom Landerwerb bzw. von der Sicherung der öffentliche Nutzungsrechte durch Dienstbarkeiten sind drei private Landeigentümern sowie die Gemeinde Münchenstein betroffen.
5 Termine
Sobald der Baukredit rechtskräftig ist, wird unverzüglich das Ausführungsprojekt ausgearbeitet. Mit den Bauarbeiten kann somit frühestens im Sommer 2003 begonnen werden. Es ist mit einer Bauzeit von etwa sechs Monaten zu rechnen.
6 Kosten und Finanzierung
6.1 Investitionskosten
Die Kosten wurden durch den Projektverfasser im Rahmen der Bearbeitung des Bauprojektes ermittelt. Die Angaben wurden für die Kreditvorlage auf die Preisbasis Dezember 2002 (Richtofferte) aufgerechnet.
Bauarbeiten |
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| Fr.950'000.- |
| - Strassenbau (Verlegung Ruchfeldstrasse) | Fr.300'000.- |
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| - Kunstbauten (Treppen und Stützmauern) | Fr.330'000.- |
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| - Kunstbauten (Rampen 10% und Stützmauern) | Fr.210'000.- |
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| - Nebenarbeiten (Haltestelleneinrichtungen, Beleuchtung) | Fr.110'000.- |
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Ingenieurarbeiten |
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| Fr. 230'000.- |
| - Bauproj., Ausführungsproj., Bauleitung, Dokumentation |
| Fr.150'000.- |
| - Vorabklärungen, Variantenstudien, Verkehrsingenieur |
| Fr.80'000.- |
Mehrwertsteuer |
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| Fr.90'000.- |
Landerwerb |
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| Fr.30'000.- |
Total Investitionskosten |
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| Fr.1'300'000.- |
Die Busbuchten (Kosten Fr. 120'000.-) sind in den vorliegenden Investitionskosten nicht mitgerechnet, da sie bereits im Zusammenhang mit der Tunnelsanierung erstellt und abgerechnet worden sind.
Das Vorhaben ist im Investitionsprogramm 2001 - 2011 sowie im genehmigten Budget 2003 enthalten.
6.2 Beiträge Dritter
Gemeindebeiträge werden keine anfallen, da die Gemeinden gemäss Gesetz zur Förderung des öffentlichen Verkehrs von Beiträgen an Investitionsprojekte befreit sind. Die Kosten sind deshalb vom Kanton voll zu übernehmen.
6.3 Jährlich wiederkehrende Folgekosten
Gemäss Dekret zum Finanzhaushaltsgesetz, § 6 Grundsätze, sind im Verpflichtungskredit-begehren die Eigenleistungen, die Erträge und die jährlich wiederkehrenden Folgekosten darzustellen.
Die Folgekosten bestehen aus kalkulatorischen Abschreibungen und Zinskosten, sowie Unterhalts-, Neben- und Betriebskosten. Der Saldo setzt sich aus den Folgekosten abzüglich den Folgeerträgen zusammen.
6.3.1 Eigentumsverhältnisse
Die Haltestellen-Anlagen werden vom Kanton erstellt und bleiben - analog den Kantonsstrassen - im Besitz des Kantons. Die betriebsführende Unternehmung (BLT) ist finanziell nicht involviert. Der Kanton stellt die neue Haltestelle der BLT für das Betriebsangebot und die Bedienung zur Verfügung, welche jährlich vom Kanton bestellt werden.
6.3.2 Unterhaltskosten
Die Übernahme des betrieblichen Unterhalts durch die Gemeinde basiert auf Verträgen zwischen der BLT und den Gemeinden. Die Übernahme des Unterhalts durch die Gemeinden erklärt sich durch ihr Interesse an der Bedienung der Haltestellen in der Gemeinde.
6.3.3 Erträge
Nach dem Trendbericht zum 4. Generellen Leistungsauftrag 2001-2005 vom März 2002 haben sich die Fahrgastzahlen im Querschnitt Fiechthag/MFP vom Herbst 2000 (Buslinie 63) von 950 Personen pro Tag dank dem neuen Busangebot im Herbst 2001 (Buslinien 60 und 63) auf 1'250 Personen pro Tag erhöht. Im Herbst 2001 - also schon vier Monate nach Einführung des neuen Busangebots - wurde die Haltestelle "Neue Welt" der Linie 60 von rund 300 Fahrgästen pro Tag benutzt (beide Richtungen).
Nach Schätzung der Firma Rapp AG mittels GVM Basel (Verkehrsmodell) kann mit einer Benutzung von ca. 900 Fahrgästen pro Tag (beide Richtungen) gerechnet werden. Diese Schätzung entspricht der Benützung eines SBB-Bahnhofs einer mittelgrossen Gemeinde.
Gemäss Geschäftsbericht der BLT (2001) beträgt der Durchschnittsertrag auf der Linie 60 pro Fahrgast 96 Rp.. Angenommen, dass mindestens ein Drittel der zusätzlichen Fahrgäste nur dank dieser neuen Fahrtbeziehung den öffentlichen Verkehr benutzt, würde ein Mehrertrag von ca. Fr. 105'000.-- pro Jahr erzielt. Je die Hälfte des Mehrertrages kommt den Gemeinden und dem Kanton in Form einer günstigeren Abgeltung zugute, also je Fr. 52'500.-- pro Jahr.
Als Folgekosten sind die Abschreibungen, die durchschnittliche Verzinsung sowie allfällige weitere Aufwändungen bzw. Aufwandminderungen oder Erträge des Projekts festzustellen.
Tabelle: Folgekosten
Position | Bezeichnung der wesentlichsten Positionen | Fr. |
1 | TOTAL jährlicher Ertrag | 52'500 |
2 | Kalkulatorische Abschreibungen1) | 26'000 |
3 | Kalkulatorische Zinskosten2) | 32'500 |
4 | Unterhaltskosten | keine |
5 | (Gebäude-) Nebenkosten | keine |
6 | Betriebskosten | keine |
7 = 2 bis 6 | TOTAL jährliche Kosten | 58'500 |
8 = 1 minus 7 | SALDO pro Jahr (Folgeertrag - Folgekosten) | - 6'000 |
1) Kalkulatorische Abschreibungen = Investitionsvolumen : techn. Nutzungsdauer in Jahren
2) Kalkulatorische Zinskosten = 5 % auf die Hälfte des Investitionsvolumens
Das Total der Folgekosten beträgt gemäss obenstehender Tabelle "Folgekosten" Fr. 6'000.-- pro Jahr. Die Folgekosten sind im Finanzplan enthalten.
Gemäss Verordnung des UVEK über das Rechnungswesen der konzessionierten Unternehmungen (SR 742.221) werden Tiefbauarbeiten mindestens auf 33 Jahre (3 %) und längstens auf 67 Jahre (1.5 %) abgeschrieben. Wir berechnen die kalkulatorischen Abschreibungen der Haltestellenanlagen aufgrund einer Nutzungsdauer von 50 Jahren.
Tabelle: Abschreibungen nach FHG und Kalkulatorische Abschreibungen
Abschreibungsmodus/Jahr | 2003 | 2004 | 2005 | 2006 | 2007 |
Abschreibung nach § 16 FHG | 0 | 130'000 | 117'000 | 105'300 | 94'800 |
Kalkulatorische Abschreibung | 0 | 26'000 | 26'000 | 26'000 | 26'000 |
Die Abschreibung nach § 16 FHG berechnen sich nach untenstehender Tabelle "Abschreibungen nach § 16 Finanzhaushaltgesetz". Die Kalkulatorischen Abschreibungen betragen pro Jahr Fr. 26'000.--.
Das Verwaltungsvermögen ist jährlich mit 10 % des Restbuchwertes des Vorjahres abzuschreiben (§ 16 Absatz 1 FHG).
Tabelle: Abschreibungen nach § 16 Finanzhaushaltgesetz
Jahr | Investition | Restbuchwert | Abschreibung | Restbuchwert |
Baujahre: 2003 |
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2003 | 1'300'000 | 0 | 0 | 1'300'000 |
2004 | 0 | 1'300'000 | 130'000 | 1'170'000 |
2005 | 0 | 1'170'000 | 117'000 | 1'053'000 |
2006 | 0 | 1'053'000 | 105'300 | 947'700 |
2007 | 0 | 947'700 | 94'800 | 852'900 |
Die Tabellenwerte der Spalte "Abschreibung nach FHG" sind in der obenstehenden Tabelle "Abschreibungen nach FHG und Kalkulatorische Abschreibungen" eingetragen.
Die Haltedauer der Busse an der Haltestelle beträgt je nach Anzahl Fahrgäste durchschnittlich 10 bis 20 Sekunden. Die Haltedauer ist im Fahrplan 2003 bereits berücksichtigt, da die BLT davon ausgeht, dass die Haltestelle spätestens bis Herbst 2003 erstellt wird und ab diesem Zeitpunkt bedient werden kann. Es entstehen keine zusätzlichen Folgekosten.
Finanzierungszahlen zum Projekt ÖV-Umsteigeknoten Schaulager in Münchenstein nach FHG § 355:
Planung der Netto-Investitionen 2001-2011
Finanzierungssaldo nach Finanzplan 2001-2006
7 Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
BLT AG
Die BLT AG stimmt dem Entwurf der Landratsvorlage zu und akzeptiert gemäss der Verwaltungsratssitzung vom 3. Februar 2003 die Erstellung der Anlage mit 10 % Rampen.
Gemeinde Münchenstein
Der Gemeinderat Münchenstein bezweifelt, ob ein vertretbares Kosten-/Nutzenverhältnis gegeben ist und ist insbesondere nicht damit einverstanden, dass der im Strassengesetz für den Regelfall vorgesehene Kostenteiler 50 %/50 % zur Anwendung gelangt. Die Gemeinde ist der Auffassung, dass es sich bei diesem ÖV-Umsteigeknoten um einen Sonderfall handelt.
Dazu ist Folgendes zu bemerken: Gestützt auf das Gesetz zur Förderung des öffentlichen Verkehrs entfällt eine Beteiligung der Gemeinde an den Investitionskosten.
ASIV - Schweizerischer Invaliden-Verband und Procap - Beratungsstelle für behinderten-gerechtes Bauen
Die beiden Organisationen sind mit dem Projekt, insbesondere mit der Erstellung der 10 % Rampen, einverstanden.
8 Nachhaltigkeit
Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Kriterien wird durch die Erstellung dieses Umsteigeknotenpunktes das ÖV-System der Region Basel deutlich aufgewertet. Damit wird ein wesentlicher Beitrag zur Nachhaltigkeit geleistet. Dabei werden folgende Ziele erreicht:
- Erstellung einer langfristig erhaltender Anlage.
- Es werden neue, kürzere Verbindungswege geschaffen.
- Damit erfolgt die Entlastung stark frequentierten Linien.
- Eine gewünschte Verkehrsverlagerung vom IV zu ÖV, bzw. nicht Abwanderung von ÖV.
- Damit erfolgen eine Entlastung des Strassesnetzes sowie weniger Abgase.
- Verbesserter Kostendeckungsgrad und mehr Ertrag.
9 Antrag
Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen, gemäss beiliegendem Entwurf zu beschliessen.
Liestal, 18. Februar 2003
Im Namen des Regierungsrates
die Präsidentin: Schneider-Kenel
der Landschreiber: Mundschin
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