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Hinweise und Erklärungen

Parlamentarischer Vorstoss

 

 

Titel:

Interpellation von Ruedi Brassel: Doppelzählung gemäss neuem Bildungsgesetz

Autor/in:

 

Ruedi Brassel, SP-Fraktion

Eingereicht am:

6. Februar 2003

Nr.:

2003-047

 

Verlauf dieses Geschäfts

Das neue Bildungsgesetz sieht vor, dass bei der Klassenbildung im Kindergarten sowie in der Primar- und Sekundarschule ab dem 6. fremdsprachigen Kind in einer Klasse dieses und jedes weitere fremdsprachige Kind doppelt gezählt werden muss. (§ 11, 2) Im dazu vorgesehenen Verordnungsentwurf wird dieser Passus dahingehend präzisiert, dass damit fremdsprachige Kinder gemeint sind, die beim Eintritt in den Kindergarten oder in die Primarschule noch nicht 3 Jahre im deutschen Sprachgebiet wohnhaft gewesen sind oder über wenig Deutschkenntnisse verfügen.


Mit dieser sinnvollen Regelung wird die Absicht verfolgt, den Unterricht in Klassen mit viel Fremdsprachigen zu erleichtern und somit mehr für die Integration zu tun. Auswirkungen hat die Regelung in erster Linie in den Kindergärten. Gerade dort ist auch eine intensive Förderung der Sprachkenntnisse am wichtigsten und am meisten Erfolg versprechend.


In Gemeinden und Quartieren, in denen der Anteil Fremdsprachiger Kinder überdurchschnittlich hoch ist, führt das nun dazu, dass zusätzliche Kindergärten eröffnet werden müssen. Andererseits werden aber einige fast ausschliesslich mit fremdsprachigen Kindern besetzte Klassen eine sehr geringe Klassengrösse aufweisen. Bei Klassen von nur einem Dutzend Kindern kann aber die für die Vorbereitung auf die Schule wichtige Sozialisation in einem grösseren Gruppenverband zu kurz kommen.


Es ist absehbar, dass von der pädagogisch gerechtfertigten Doppelzählung die verschiedenen Gemeinden im Baselbiet sehr unterschiedlich betroffen sind. In Pratteln beispielsweise wird es im nächsten Jahr notwendig, gleich drei bis vier zusätzliche Kindergartenklassen zu führen. In anderen Gemeinden hat die Regelung keine kostenwirksamen Auswirkungen. Die sinnvolle Doppelzählung von fremdsprachigen Kindern darf aber nicht automatisch bedeuten, dass für die davon betroffenen Gemeinden eine Doppelzahlung erfolgen muss.


In diesem Zusammenhang stellen sich verschiedene Fragen:

1.

Ist sich der Regierungsrat bewusst, dass mit der neuen Regelung auf einzelne Gemeinden, die ohnehin oft nicht über ein allzu hoch dotiertes Steuersubstrat verfügen, kaum tragbare zusätzliche Belastungen zukommen?

2.

Besteht die Aussicht, dass besonders stark betroffene Gemeinden vom Kanton zusätzlich finanziell entlastet werden.

3.

Ist diese Problematik beim neuen Finanzausgleich bereits berücksichtigt?

4.

Besteht im neuen Bildungsgesetz ein Spielraum für neue, pilotprojektartige Umsetzungen eine verbesserte Integration und für die Förderung der Deutschkenntnisse auf der Kindergartenstufe? Etwa durch Teamteaching mit einer Erhöhung der Betreuungspensen pro Klasse und teilweisen Abteilungsunterricht, so dass aufgrund der Doppelzählung nicht notwendigerweise die Klassengrössen auf eine für die Sozialisation und Schulvorbereitung suboptimale Grösse gesenkt werden müssen? Kann die Möglichkeit solcher Lösungen für besondere Fälle in der Verordnung berücksichtigt werden?

5.

Sind in besonders betroffenen Kindergärten in Pilotprojekten auch neue Unterrichtsformen möglich, etwa durch Unterricht auf Hochdeutsch oder durch zweisprachig geführte Klassenzüge?

6.

Ist der Kanton bereit, solche Pilotprojekte finanziell zu unterstützen?


 

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