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Diverse Medieninfos

Verschiedene Medieninformationen aus dem Kanton Basel-Landschaft

Explosion CIBA Spezialitätenchemie, Werk Schweizerhalle vom 26. Juli 2001 - Einstellung des Untersuchungsverfahrens


Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hat das Strafverfahren über das Explosionsunglück im Werk Schweizerhalle der CIBA Spezialitätenchemie vom 26. Juli 2001 eingestellt. Dies mangels hinreichenden Nachweisen für ein strafbares Verhalten.


Die Ursache für die Explosion vom 26. Juli 2001 in einem Gebäude der CIBA Spezialitätenchemie im Werk Schweizerhalle steht fest. Wie ein von den Untersuchungsbehörden angefordertes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes der Stadtpolizei Zürich aufzeigt, führte austretendes Tetrahydrofuran (THF) zur Explosion. Dieser Stoff war zusammen mit Lithium über längere Zeit in einem Reaktor eingelagert. Dies führte zu einer Erwärmung und in der Folge zu einem Überdruck im Reaktor, was diesen schliesslich zum Bersten brachte. Beim Austritt des THFs in die Umgebung kam es zur Explosion.


An allen Stockwerken des betroffenen Gebäudes der CIBA Spezialitätenchemie entstand erheblicher Sachschaden. 21 Feuerwehrleute zogen sich bei den Löscharbeiten Verletzungen zu.


Weil der Lagerungszustand von Lithium in THF gemäss Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes als risikoarm bewertet werden durfte, kann den Verantwortlichen nicht vorgeworfen werden, keine zusätzlichen Abklärungen oder weitere Sicherheitsmassnahmen getroffen zu haben. Im konkreten Fall hat sich somit ein ursprünglich als gering bewertetes Restrisiko verwirklicht.


Eine Fremdeinwirkung von aussen, eine mangelhafte Wartung oder Manipulationsfehler von Betriebsmitarbeitenden konnten durch die Untersuchung ausgeschlossen werden.


Im Einklang mit dem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes der Stadtpolizei Zürich kommt die Staatsanwaltschaft daher zum Schluss, dass keinem Beteiligten ein Verstoss gegen strafrechtliche Normen nachgewiesen werden kann. Aus diesem Grund stellt die Staatsanwalt Basel-Landschaft das Verfahren ein.


Weitere Auskünfte:
lic. iur. Pascal Pilet, a. o. Staatsanwalt, Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft,
Telefon 061 925 58 27


Liestal, 29. Januar 2003



 

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