Geschäfte des Landrats || Parlament

Hinweise und Erklärungen

Vorlage an den Landrat

 

 

Titel:

Teilrevision des Gesetzes betreffend die Strafprozessordnung (StPO)

vom:

26. November 2002

Nr.:

2002-294

Bemerkungen:

Verlauf dieses Geschäfts
Änderung des Gesetzes betref. die Strafprozessordnung (Entwurf) [PDF]
Synoptische Darstellung der Gesetzesänderungen [PDF]

 

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Inhaltsübersicht

A.

Ausgangslage

B.

Zusammenfassende Darstellung der wichtigsten Revisionspunkte

C.

Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens

D.

Die Revisionspunkte im Einzelnen

I.

Bundesgesetz betreffend Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF)

II.

Zuständigkeiten für Haftanordnung / Haftbeschwerde / Haftverlängerung

III.

Präzisierung der Zuständigkeiten betreffend Ausschreibung zur Verhaftung und betreffend Haftentlassung / Ersatzmassnahmen

IV.

Frist für die Stellungnahme zu Haftbeschwerden; Antrag auf Haftverlängerung auch bei Haftbeschwerden möglich

V.

Rechtsdomizil / Zustellungen ins Ausland (§ 28)

VI.

Kostenregelung bei Beschwerdeverfahren, über die ausserhalb der Hauptsache selbständig entschieden wird

VII.

Mitteilung der Beweiserhebung wenn nötig erst nachträglich

VIII.

Zeugnisverweigerungsrecht

IX.

Dauer der Untersuchungshaft: Ersetzung der heutigen Regelung durch Formulierung gemäss bundesgerichtlicher Praxis

X.

Information des Opfers über die Verhaftung und Haftentlassung

XI.

Periodische Haftüberprüfung: Längere Frist, Verzichtsmöglichkeit, Verfahren

XII.

Anzeigepflicht (§ 121)

XIII.

Mitwirkung von Verwaltungsbehörden / Akteneinsicht (§ 124)

XIV.

Mitteilung der Verfahrenseröffnung (§ 127)

XV.

Verzicht auf die Verfahrenseröffnung (§ 128)

XVI.

Strafbefehlsverfahren: Vorprüfung von Freiheitsstrafbefehlen; Begründung des Strafbefehls; Dauer der Einsprachefrist

XVII.

Eröffnung der Einstellung eines Strafverfahrens (§ 136)

XVIII.

Abgekürztes Verfahren: redaktionelle Verdeutlichung von § 137

XVIX.

Ankündigung des abgekürzten Verfahrens (§ 138), Eröffnung der Anklageschrift (§ 140)

XX.

Nähere Bestimmungen über die Öffentlichkeit des abgekürzten Verfahrens? (§ 141 Absatz 2)

XXI.

Zuständigkeit für Bussenumwandlungen bei Strafbefehlen (§ 228 Absatz 2)

XXII.

Weitere Punkte

E.

Auswirkungen

F.

Antrag an den Landrat

 

Beilagen:

1. Entwurf der Änderung des Gesetzes betreffend die Strafprozessordnung (StPO) [PDF]

2. Synoptische Darstellung der Gesetzesänderungen [PDF]


 

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