Vorlage an den Landrat | |
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Titel: | Beantwortung der Interpellation Ivo Corvini vom 31. Oktober 2002 (2002/272): kantonale Kompetenzen zur Verordnung des Bundesrates vom 3. Juli 2002 über den "Ärztestopp" (SR 832.103) | |
vom: | 19. November 2002 | |
Nr.: | 2002-272 | |
Bemerkungen: | ||
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Acrobat (PDF): | Vorlage [24 KB] |
I. Interpellation
1.) | Wie schöpft der Kanton Basel-Landschaft seine Kompetenzen aus? Welche Regelungen werden/wurden wann getroffen? Von welchen Überlegungen und Kriterien lässt/liess sich der Regierungsrat dabei im Einzelnen leiten? Welche Fachgremien wurden angehört? |
2.) | In welcher Form werden/wurden die Regelungen erlassen? Sind formelle Gesetze notwendig, da das verfassungsmässige Recht auf Wirtschaftsfreiheit mit gewissen Regelungen eingeschränkt werden könnte (insbesondere bei einem Neuzulassungsstopp)? |
3.) | Entsprechen die der Bundesratsverordnung zugrunde liegenden Höchstzahlen dem status quo im Kanton Basel-Landschaft? Oder stellen diese Zahlen reine Zielvorgaben dar? |
4.) | Wurde die ganze Angelegenheit mit anderen Kantonen (z.B. in der Sanitätsdirektorenkonferenz), insbesondere mit dem Nachbarkanton Basel-Stadt besprochen? Zu welchen Ergebnissen gelangte man? Ist dabei eine gewisse Vorgehensweise mit dem Kanton Basel-Stadt abgestimmt? |
5.) | Was geschieht bei Praxisübernahmen (gesundheits-/altershalber oder im Todesfalle), wenn die Höchstzahl des betreffenden Fachbereichs bereits überschritten ist? Ist es für den Regierungsrat vorstellbar, dass eine Alterslimite für Ärztinnen und Ärzte, die der Bundesratsverordnung unterstehen, eingeführt wird? |
6.) | Gilt der verordnete "Ärztestopp" auch für Spitalärztinnen und -ärzte mit Praxisbewilligung? Welche Auswirkungen hat die Bundesratsverordnung auf die öffentlichen Spitäler des Kantons Basel-Landschaft? |
7.) | Wie beurteilt der Regierungsrat die Situation für die jungen und angehenden Ärztinnen und Ärzte sowie für die weiteren Medizinalpersonen, die der Verordnung unterstellt sind? Mit welchen Auswirkungen ist dabei zu rechnen? |
8.) | Wieviele Gesuche müssen noch nach altem Recht beurteilt werden (Gesuche, die bis zum Stichtag 3. Juli 2002 gestellt wurden)? Welche Kriterien gelten für diese? Wieviele Gesuche sind seit dem 4. Juli 2002 eingegangen und wie werden/wurden diese beurteilt? Wurde dabei auch schon der Rechtsweg beschritten? |
9.) | Welche Erfahrungen hat der Regierungsrat bisher mit dieser Bundesratsverordnung gemacht? Was erhofft sich der Regierungsrat von dieser Bundesratsverordnung? Glaubt er, dass diese die beabsichtigten Wirkungen (Kosteneinsparungen) erreichen wird? Stellt der festgelegte "Ärztestopp" für den Regierungsrat ein taugliches und sinnvolles Mittel dar, die Gesundheitskosten besser in den Griff zu bekommen?" |
Die starke Zunahme der Gesuche nach dem Bekanntwerden der geplanten Verordnung im Juni 2002 lassen es unwahrscheinlich erscheinen, dass eine Kostenstabilisierung allein auf diesem Weg erreicht werden kann. Andererseits würde sich die Situation für den Kanton Basel-Landschaft schweiriger darstellen, wenn er als einziger Kanton der Nordwestschweiz den Zulassungsstopp nicht umsetzen würde. Dann könnte eine nochmalige, substantielle Erhöhung der Zahl neuer Praxen nicht ausgeschlossen werden.
Liestal, 19. November 2002
Im Namen des Regierungsrates
die Präsidentin:
der Landschreiber:
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