Geschäfte des Landrats || Parlament

Hinweise und Erklärungen

Vorlage an den Landrat

 

 

Titel:

Übernahme der Sekundarschulbauten durch den Kanton

vom:

30. April 2002

Nr.:

2002-113

Bemerkungen:

Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts


 

6. Neuverteilung der Kosten

6.1 Anlagekosten


Die Sekundarschulbauten und -anlagen wurden bisher von den Standortgemeinden finanziert. Die bei ihnen angefallenen Anlagekosten(13) wurden allerdings durch den Kanton mit jährlich 2.5 Prozent auf eine Laufzeit von 40 Jahren verzinst und amortisiert.


Nach der Übernahme hat der Kanton für die Finanzierung, die Amortisation und die Verzinsung der Anlagekosten direkt aufzukommen. Die Laufzeit für die wesentlichste Amortisation der Sekundarschulbauten und -anlagen verkürzt sich damit von bisher 40 Jahren massiv (§16 Finanzhaushaltgesetz sieht für Abschreibungen 10% des Restbuchwertes des Vorjahres vor), was die Kantonsrechnung kurzfristig belastet und langfristig entlastet.




6.2 Unterhalt und Betrieb


Bisher wurden die laufenden Unterhaltskosten(14) den Standortgemeinden durch den Kanton mittels Klassenbeiträgen abgegolten, und die Erneuerung substanzieller Bauteile und räumliche Anpassungen wurden im Umfang ihres Mehrwertes neu in den Anlagewert aufgenommen, der vom Kanton amortisiert und verzinst wird.


Mit den Klassenbeiträgen sind die Standortgemeinden so lange gut gefahren, als die Klassenzahlen hoch und die Sekundarschulbauten und -anlagen relativ neu waren. Als aber mit zunehmendem Alter die Unterhaltskosten für die Gebäude stiegen und gleichzeitig an einigen Sekundarschulen die Klassenzahlen sanken, hatten die Standortgemeinden einen zunehmend höheren eigenen Beitrag an den Unterhalt und den Betrieb der Sekundarschulbauten und -anlagen zu leisten. Dafür konnten sie diese ausserhalb der Unterrichtszeit seit je für gemeindeeigene Zwecke unentgeltlich nutzen. Zudem ist zu vermuten, dass die Beitragsempfänger anfänglich bei niederen Unterhaltskosten sehr gut gefahren sind. Wenn die Differenz zwischen tatsächlichen (anfänglichen) Unterhaltskosten und zweckgebundenen Beiträgen damals zweckgebunden geäufnet wurden, so wird sich die Rechnung langfristig etwa ausgeglichen haben.


Der Kanton entrichtet heute den Standortgemeinden für die ca. 200'000 m2 Nutzfläche(15) jährlich 8,6 Mio Franken an Unterhalts- und Betriebsbeiträgen, was 43 Franken pro m2 entspricht.


Die Erhebungen des Hochbauamts haben ergeben, dass für den Unterhalt und den Betrieb der Sekundarschulbauten jährlich pro m2 Nutzfläche 80 Franken (inkl. Verwaltungskosten) benötigt werden. Diese Zahl stützt sich einerseits auf Kennwerte aus der Verwaltung mittels eigenen Auswertungen der Gymnasien und andererseits auf ein von der Bau- und Umweltschutzdirektion in Auftrag gegebenes externes Gutachten, welches die effektiven Kosten in einer repräsentativen Gemeinde berechnet hat. Das Gutachten macht ausserdem eine Aussage über den Anteil der Verwaltungskosten, welcher zusätzlich zu den direkten Kosten mit einem Anteil von 16.9% zugeschlagen werden muss. Bei 200'000m2 Nutzfläche ergibt sich somit ein Totalbetrag von ca. 16 Mio Franken. Das sind jährlich 7,4 Mio Franken mehr, als der Kanton heute den Standortgemeinden für den Unterhalt und Betrieb entrichtet.


Die Kostenentwicklung war im übrigen der Grund, warum die Gemeinde Reinach am 9. Januar 1992 zusammen mit 14 weiteren Gemeinden eine formulierte Gesetzesinitiative zur Änderung von § 137 SG einreichte, welche eine Rückerstattung für die von den Standortgemeinden über die Unterhalts- und Betriebsbeiträge des Kantons hinaus übernommenen Kosten forderte. Da aufgrund der vorliegenden Übernahmevorlage das Eigentum an den Sekundarschulbauten und -anlagen an den Kanton übergeht, fallen auch die von den Initiantinnen angesprochenen Unterhalts- und Betriebsbeiträge weg, weshalb die Initiative vom 9. Januar 1992 gegenstandslos wird. Der Regierungsrat hat daher die Erziehungs- und Kulturdirektion beauftragt, mit der federführenden Gemeinde Reinach Verhandlungen über einen Rückzug der Initiative aufzunehmen.


In Kenntnis der effektiven Kosten für den Unterhalt und den Betrieb der Sekundarschulbauten und -anlagen wird der Kanton als neuer Eigentümer mehr Geld als bisher aufwenden, weil:


a.

die Standortgemeinden bis anhin einen Teil der Unterhalts- und Betriebskosten übernommen haben;

b.

die Schulbauten und -anlagen inzwischen ein durchschnittliches Alter von über 30 Jahren aufweisen und deshalb mehr Unterhalts- und Erneuerungskosten verursachen;

c.

vermehrt in neue Technologien und Energiesparmassnahmen investiert werden muss;

d.

die Schulbauten und -anlagen einem ständig steigenden Nutzungsverschleiss unterworfen sind.

Die Projektleitung soll mögliche betriebskosten- und investitionskostenseitige Effizienzsteigerungen, welche durch die Betreuung der Liegenschaften aus einer Hand zu erwarten sind, analysieren und im Verlaufe der ersten Jahre nach der Übernahme Bericht erstatten.




6.3 Vergleich zwischen bisheriger und neuer Lösung


Die folgende Tabelle zeigt, was sich durch die Übernahme der bestehenden Sekundarschulbauten und -anlagen in finanzieller Hinsicht im Vergleich zwischen der alten und der neuen Lösung verändert (Investitionen für allfällige Neubauten sowie deren Verzinsung und Amortisation werden dabei nicht berücksichtigt; ebenfalls nicht berücksichtigt sind die Amortisation und Verzinsung der Erneuerungsinvestitionen sowie die Aufwandposten für zusätzliches Personal innerhalb des Hochbauamts, vgl. Ziff. 5.4, Abs. 3 bis 5):


 

Belastung laufende Rechnung des Kantons innerhalb bisheriger Lösung

Belastung laufende Rechnung des Kantons innerhalb neuer Lösung für das 1. Jahr nach der Übernahme

Aktuelle Restschuld

90'000'000

90'000'000

 

Amortisation auf Restschuld nach 1. Jahr

8'600'000

9'000'000(16)

Zins

4'900'000

4'275'000(17)

Laufende Unterhaltskosten(18)

8'600'000(19)

16'000'000(20)

Total laufende
Rechnung

22'100'000

29'275'000(21)

Zusätzlich muss mit jährlichen Ausgaben für Erneuerungsinvestitionen(22) und für neue Investitionen von total bis zu 20 Mio Franken gerechnet werden (vgl. vorne, Ziffer 5.4). Nach Finanzhaushaltgesetzgebung sind solche Ausgaben über die Investitionsrechnung zu verbuchen (§11 Abs.2FHG), d.h. die laufende Rechnung wird im ersten Jahr mit Kapitaldienstkosten (Amortisation und Verzinsung) von rund 3 Mio Franken belastet. Hinzukommen noch die zusätzlichen Personalkosten des Hochbauamts von rund 1,5 Mio Franken (vgl. vorne, Ziffer 5.4), so dass die laufende Rechnung des Kantons im 1. Jahr nach der Übernahme der Sekundarschulbauten und-anlagen mit rund CHF 33'775'000.-- belastet wird.


Die in der Laufenden Rechnung resultierenden Mehrkosten schlagen sich in einem höheren Defizit der Laufenden Rechnung und in einer höheren Verschuldung nieder, soweit sie nicht innerhalb des Staatshaushalts kompensiert werden können. Die zusätzlich anfallenden Investitionsausgaben werden innerhalb des jährlichen Plafonds für die Nettoinvestitionen aufgefangen.




6.4 Verbuchungen


Der Kanton hatte gegenüber den Standortgemeinden für die Sekundarschulbauten und -anlagen per Ende 2001 eine Restschuld von ca. 90 Millionen Franken stehen.


Die Mittel für deren Ablösung stehen bereit, da im Rahmen der Staatsrechnungen 1998, 1999 und 2000 im Schulbautenfonds (8030) je 30 Millionen Franken zweckgebunden zurückgestellt wurden.


Die Übernahme der Sekundarschulbauten und -anlagen wird beim Kanton als Investitionsausgabe verbucht. Die Ausgabe wird mit den zweckgebundenen Mitteln aus dem Schulbautenfonds 8030 finanziert (Investitionseinnahmen). Die Investitionsrechnung wird somit im Übernahmejahr saldoneutral verlängert. Die Sekundarschulbauten und -anlagen werden als Verwaltungsvermögen des Kantons aktiviert, das heisst als Vermögenswerte, die unmittelbar und dauernd der Erfüllung öffentlich-rechtlich festgelegter Verwaltungsaufgaben dienen.


Bei den Standortgemeinden werden nach der Übernahme der Sekundarschulbauten und -anlagen durch den Kanton die Ertragsposten in Bezug auf die bisherigen Kantonsbeiträge für Amortisation und Zinsendienst sowie Unterhalts- und Betriebskosten wegfallen. Diese Posten wurden beim Kanton als Aufwand verbucht. Da die Gemeinden nicht mehr Eigentümerinnen der Sekundarschulbauten und -anlagen sind, haben sie auch keine Aufwendungen mehr für den Kapitaldienst und für Unterhalt und Betrieb der Gebäude zu tragen. Zudem entfallen bei den Gemeinden die Anlagewerte der Sekundarschulbauten und -anlagen als Aktivposten in der Bilanz.


Die Unterhalts- und Betriebskosten werden im Rahmen der heutigen Eigentumsverhältnisse den Gemeinden vom Kanton vergütet. Nach der Übernahme der Sekundarschulbauten und -anlagen durch den Kanton wird dieser diese Kosten selber tragen.



 

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Fussnoten:


13 Anlagekosten = sämtliche Kosten für eine Liegenschaft inkl. festeingebautes Mobiliar und Betriebseinrichtungen, Landkosten, Gebühren, Baukreditzinsen bis Bezug


14 Laufende Unterhaltskosten: Reparaturen, Erneuerung von Bauteilen mit kürzerer Lebensdauer, einschliesslich Wartung und Betrieb


15 Nutzfläche: Von insgesamt 220'000 m2 Gesamtgeschossfläche der zu übernehmenden Sekundarschulbauten sind 200'000 m2 Nutz- bzw. Reinigungsfläche. Die restlichen 20'000 m2 entfallen auf Keller, Zivilschutzanlagen etc.


16 10 % von 90 Mio gemäss § 16 Abs. 1 Finanzhaushaltgesetz (SGS 310); die Amortisation reduziert sich im Verlauf der Jahre massiv durch die jährliche Abschreibung von 10% vom Restbuchwert.


17 mittlerer Zinssatz von 5 % für die durchschnittliche Restschuld im 1. Jahr von 85,5 Mio Franken; die Zinsbelastung reduziert sich im Verlauf der Jahre massiv durch die grosse Abnahme des jeweils zu verzinsenden Restbuchwertes.


18 Laufende Unterhaltskosten: Reparaturen, Erneuerung von Bauteilen mit kürzerer Lebensdauer, einschliesslich Wartung und Betrieb


19 vom Kanton jährlich ausbezahlt


20 Gesamtkosten von rund 80 Franken pro m2 für 200'000 m2 Nutzfläche


21 Bis zum 10. Übernahmejahr reduziert sich die totale Belastung für den Kanton (exkl. Neuinvestitionen und Erneuerungsinvestitionen) auf Grund der kontinuierlichen Abnahme des Restbuchwertes auf 21'143'000 Franken. Dies ergibt für die 10 Jahre ein durchschnittliches Total jährlich von 24'646'000 Franken.


22 Erneuerungsinvestitionen: Investitionsunterhalt (Erneuerung substanzieller Bauteile wie Gebäudehülle oder Installationen) und räumliche Anpassungen.