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Übernahme der Sekundarschulbauten durch den Kanton
Das Geschäft betreffend die Übernahme der Sekundarschulbauten durch den Kanton ist derzeit in der Finanzkommission hängig. Aufgrund diverser offener Fragen hat die Finanzkommission in Absprache mit der Bau- und Planungskommission entschieden, dass die betroffenen Gemeinden Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten sollen. Der Zeitplan der per 01.01.2004 vorgesehenen Übernahme wird damit nicht gefährdet. Die Weiterbehandlung des Geschäfts ist im 1. Quartal 2003 geplant.
Die Finanzkommission hat die Federführung im Geschäft betreffend die gemäss Volksabstimmung im Jahre 1997 beschlossene Übernahme der Sekundarschulbauten durch den Kanton. Im Rahmen der intensiven Auseinandersetzung mit der komplexen Vorlage wurden dabei von der Finanzkommission sowie der Mitbericht erstattenden Bau- und Planungskommission verschiedene Punkte entdeckt, welche eine nähere Betrachtung erforderlich machen. Die Vorlage behandelt lediglich die eigentlichen Sekundarschulhäuser, während die Realschulhäuser darin nicht berücksichtigt werden. Das Geschäft birgt sodann in volkswirtschaftlicher Hinsicht finanzielle Risiken, dessen Kostenneutralität ist fraglich (zusätzlicher Personal- und Investitionsbedarf ). Auch können mit dem vorgesehenen Bonus - Malus-System im Zusammenhang mit dem Unterhalt der Bauten in Einzelfällen für Gemeinden überaus problematische Situationen entstehen. Mit der neuen Regelung des Eigentums und der Kompetenzen werden in Bezug auf die ausserschulische Nutzung und die bei den Gemeinden verbleibende Hauswartung ebenfalls heikle Fragen (bspw. Kundenorientierung, Schnittstellenbewirtschaftung) aufgeworfen. Diese Fragen wurden aus kommunaler Optik bisher nach Auffassung der Finanzkommission nicht hinreichend beleuchtet.
Aus diesem Grund hat die Finanzkommission mit dem Verband der basellandschaftlichen Gemeinden (VBLG) Kontakt aufgenommen und vereinbart, dass dieser die betroffenen Gemeinden einlädt, die Frage der Übernahme der Sekundar- und Realschulbauten durch den Kanton nochmals zu diskutieren. Nach dem Vorliegen allfälliger Antworten auf die mit dem Geschäft im Rahmen der Kommissionsarbeiten aufgeworfenen Fragen wird dasselbe im 1. Quartal 2003 weiterbehandelt und anschliessend dem Landrat umfassend Bericht erstattet werden können. Eine allfällige Übernahme per 01. Januar .2004, wie dies in der Vorlage vorgesehen ist, wird auch mit Vornahme dieser zusätzlichen Abklärungen nicht in Frage gestellt.
Weitere Auskünfte: Roland Plattner-Steinmann,
Präsident der landrätlichen Finanzkommission, Tel. 061 943 94 40
22. November 2002
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