Geschäfte des Landrats || Parlament

Hinweise und Erklärungen

Vorlage an den Landrat

 

 

Titel:

Schriftliche Beantwortung der Interpellation der CVP/EVP-Fraktion betr. Verwendung der ausserordentlichen jährlichen Beiträge aus den überschüssigen Goldreserven der Schweizerischen Nationalbank (2002/104).

vom:

5. November 2002

Nr.:

2002-104

Bemerkungen:

Verlauf dieses Geschäfts

 

Acrobat (PDF):

Vorlage [16 KB]


 

Die CVP/EVP-Fraktion reichte am 18. April 2002 eine Interpellation betr. Verwendung der ausserordentlichen jährlichen Beträge aus den überschüssigen Goldreserven der Schweizerischen Nationalbank ein (2002/104). Die Interpellation hat folgenden Wortlaut:

"Der Gegenvorschlag zur Goldinitiative, welcher vor kurzem von einer Mehrheit der eidgenössischen Räten beschlossen wurde, wird voraussichtlich im September 2002 dem Volk unterbreitet. Er sieht vor, dass die Erträge aus dem Verkauf der 1300 Tonnen Gold in einem juristisch unabhängigen Fonds transferiert werden. Die Erträge dieses Kapitals werden während 30 Jahren zu je einem Drittel an die AHV, die Kantone und an die Solidaritätsstiftung gehen.


Der Kanton Baselland verfügt zwar über eine gut ausgebaute Infrastruktur und ein vielfältiges Dienstleistungsangebot. Im Quervergleich zu den anderen Kantonen stehen wir gut da. Auf der anderen Seite besteht Handlungsbedarf bei der steuerlichen Belastung speziell der Familien und einer Gruppe von AHV-Rentnern.


Im Zusammenhang mit der stattfindenden Volksabstimmung über die Stiftung ersuchen wir den Regierungsrat um schriftliche Beantwortung folgender Fragen:

1.

Wie stellt sich der Regierungsrat zur Solidaritätsstiftung (Gegenvorschlag des Eidg. Parlaments)?

2.

Mit welchen jährlichen Mehreinnahmen könnte der Kanton Baselland rechnen?

3.

Ist der Regierungsrat bereit, diese Mehreinnahmen und die höheren Gewinnausschüttungen der Nationalbank bei einer Annahme des Gegenvorschlags als Steuerreduktion an die Bevölkerung des Kantons weiterzugeben? Falls ja, welche Reduktion ist zu erwarten?

4.

Das von unserer Fraktion immer wieder geforderte und noch nicht verwirklichte steuerliche Entlastungspaket für Familien muss baldmöglichst realisiert werden. Ist hier eine Lösung zu erwarten?

5.

Wäre mit Blick auf die 100%-Besteuerung der AHV-Renten allenfalls eine Korrektur der Besteuerung für Rentnerinnen und Rentner am Existenzminimum, die nur von einer einfachen Rente leben, vertretbar?

6.

Oder wäre der Regierungsrat im Sinne des Handelns für die nachfolgenden Generationen bereit, den in den letzten Jahren angehäuften Schuldenberg mit diesem Geld entsprechend zu verkleinern, damit weniger Lasten weitergereicht werden?

Einleitende Bemerkungen
Die Fragen der CVP-Fraktion beziehen sich auf den Gegenvorschlag zur Goldinitiative. Dieser Gegenvorschlag und die Goldinitiative wurden in der eidgenössischen Volksabstimmung vom 22. September 2002 abgelehnt. Die Verwendung des Goldvermögens ist nun wieder offen.
Hinsichtlich der aktuellen Lage bleibt zu vermerken, dass das Goldvermögen nun zunächst bei der Nationalbank bleibt..Aus der Sicht des Bundesrates braucht eine Ausgliederung des Goldvermögens aus der Nationalbank eine Rechtsgrundlage.
Was die Erträge betrifft, welche die Nationalbank auf dem Erlös des verkauften Goldes erwirtschaftet, gilt die zwischen dem Eidgenössischen Finanzdepartement und der Nationalbank getroffene Gewinnausschüttungsvereinbarung vom 8. März 2002, welche grundsätzlich für die nächsten Jahre eine konstante Gewinnausschüttung von 2.5 Milliarden Franken pro Jahr vorsieht. Das doppelte Nein der Volksabstimmung vom 22. September 2002 hat somit keinen direkten Einfluss auf die Gewinnausschüttung an Bund und Kantone in den nächsten Jahren.


Beantwortung der Fragen

1.

Wie stellt sich der Regierungsrat zur Solidaritätsstiftung (Gegenvorschlag des Eidg. Parlaments)?

Der Regierungsrat hat sich zur Stiftung öffentlich nicht geäussert. In seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Finanzdepartement hat er die Schaffung einer Stiftung solidarische Schweiz unterstützt.

2.

Mit welchen jährlichen Mehreinnahmen könnte der Kanton Baselland rechnen?

Nach dem doppelten Nein vom 22. September 2002 ist die Antwort auf diese Frage hypothetisch. Die Anteile wären abhängig gewesen vom Erlös der Goldverkäufe, von den Anlagemöglichkeiten und der effektiv zu erzielenden Rendite. Baselland hätte mit einem Betrag zwischen 4.3 und 8.5 Millionen Franken rechnen können.

3.

Ist der Regierungsrat bereit, diese Mehreinnahmen und die höheren Gewinnausschüttungen der Nationalbank bei einer Annahme des Gegenvorschlags als Steuerreduktion an die Bevölkerung des Kantons weiterzugeben? Falls ja, welche Reduktion ist zu erwarten?

Die erhöhten Gewinnausschüttungen der Nationalbank wären beim Kanton Basel-Landschaft in der Laufenden Rechnung als Ertrag verbucht worden. Es hätte sich finanzrechtlich um zusätzliche Erträge und um nicht zweckgebundene Mittel gehandelt.

4.

Das von unserer Fraktion immer wieder geforderte und noch nicht verwirklichte steuerliche Entlastungspaket für Familien muss baldmöglichst realisiert werden. Ist hier eine Lösung zu erwarten?

In der Steuergesetzrevision 2002, über die am 24. November 2002 abgestimmt wird, ist vorgesehen, dass ab dem Steuerjahr 2003 der Kinderabzug neu wieder als Abzug vom Steuerbetrag eingeführt wird. Mit diesem neuen Abzug in der Höhe von 600 Franken werden Familien mit einem Einkommen von weniger als 65'000 Franken steuerlich entlastet werden.

Mit weiteren steuerlichen Entlastungen für Familien ist noch zuzuwarten. Wie bereits in der Vorlage des Regierungsrats zur Steuergesetzrevision 2002 (2002-085) unter Ziffer 6 ausgeführt wurde, ist eine Neuordnung der Familienbesteuerung erst möglich, wenn auf Bundesebene das künftige Besteuerungsmodell definiert ist. Das (eidgenössische) Steuerpaket wurde während der Herbstsession 2001 vom Nationalrat als Erstrat behandelt. In der Herbstsession 2002 diskutierte der Ständerat das Dossier. Der Ständerat entschied am vom Bundesrat vorgeschlagenen Teilsplitting (mit Divisor 1.9) festzuhalten. Seine vorberatende Kommission für Wirtschaft und Abgaben hatte einen Systemwechsel zur Individualbesteuerung vorgeschlagen. Das Dossier geht nun zurück an den Nationalrat. Es ist im heutigen Zeitpunkt nicht klar, wie die Familien künftig besteuert werden sollen und welche Vorgaben von den Kantonen zu beachten sein werden.

5.

Wäre mit Blick auf die 100%-Besteuerung der AHV-Renten allenfalls eine Korrektur der Besteuerung für Rentnerinnen und Rentner am Existenzminimum, die nur von einer einfachen Rente leben, vertretbar?

Es besteht kein Zusammenhang zwischen dieser Frage und den zusätzlichen Einnahmen aus den Gewinnausschüttungen der Nationalbank, die der Kanton hätte erwarten dürfen, sofern in der Volksabstimmung vom 22. September 2002 kein doppeltes Nein resultiert hätte.

6.

Oder wäre der Regierungsrat im Sinne des Handelns für die nachfolgenden Generationen bereit, den in den letzten Jahren angehäuften Schuldenberg mit diesem Geld entsprechend zu verkleinern, damit weniger Lasten weitergereicht werden?

s. hierzu den Kommentar des Regierungsrates zur Frage 3.

Liestal, 5. November 2002


IM NAMEN DES REGIERUNGSRATES
die Präsidentin:
der Landschreiber:



 

Back to Top