Bericht Nr. 2002-020 an den Landrat | |
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Bericht der: |
| Geschäftsprüfungskommission |
vom: | 25. April 2002 | |
zur Vorlage Nr.: | ||
Titel des Berichts: | Aufträge, die nicht innert der gesetzlichen Frist seit der Ueberweisung erfüllt worden sind | |
Bemerkungen: |
1 Einleitung
1.1 Auftrag
Die Geschäftsprüfungskommission hat an ihrer Sitzung vom 25. April 2002 die Sammelvorlage 2002/020 betreffend 16 Postulate und eine Motion, die zur Abschreibung beantragt werden, sowie betreffend 10 Motionen und 96 Postulate, die weiter bearbeitet werden sollen, beraten.
1.2 Grundlagen
Die Geschäftsprüfungskommission folgt den einleitenden Feststellungen der Regierung in bezug auf die Rechtsgrundlagen und das Verfahren. Gleichzeitig weist sie aber darauf hin, dass die Sammelvorlage nicht zum Instrument werden darf, gewisse Aufträge ohne Diskussion im Landrat elegant abschreiben oder die Bearbeitungsfrist mit schwacher Begründung von Jahr zu Jahr verlängern zu lassen.
Die Fristen im Gesetz sind verbindlich vorgegeben. Verlängerungen um jeweils ein Jahr kann nur der Landrat beschliessen. Er heisst eine Fristverlängerung in der Regel gut, wenn der Antrag begründet erscheint. Der einfache Hinweis, die Frist sei im Vorjahr um ein Jahr verlängert worden, reicht dafür allerdings nicht aus.
Absichtserklärungen genügen der GPK nicht für eine Abschreibung. Der mit der Ueberweisung eines Vorstosses zum Ausdruck gebrachte Wille des Landrates muss auch zum Tragen kommen. Ebensowenig kann der blosse Hinweis auf eine andere Beurteilung durch den Regierungsrat Grundlage für eine Abschreibung sein. Eine Behandlung im Rahmen der Sammelvorlage ist sinnvoll, wenn sich der Abschreibungsantrag in wenigen Sätzen stichhaltig begründen lässt. Andernfalls ist dem Landrat eine separate Vorlage zu unterbreiten.
1.3 Vorgehen
Die Verfasserinnen und Verfasser der zur Abschreibung vorgeschlagenen Vorstösse (Ziffer 2) wurden mit Rundschreiben um ihre Stellungnahmen gebeten. Diese wurden in der Beratung zur Kenntnis genommen.
Die fünf Subkommissionen haben die Vorlage in ihren zugewiesenen Bereichen zuhanden der Gesamtkommission vorberaten. Das Plenum der GPK beschloss auf Grund ihrer Berichte und Anträge:
2 Abzuschreibende Aufträge
2.1 Finanz- und Kirchendirektion
2.1.1 Postulate
2.1.1.1 Das Postulat 1999/188 soll nicht abgeschrieben werden.
Begründung: Die SP-Fraktion ist materiell mit der Argumentation des Regierungsrates nicht einverstanden.
Das Postulat wurde vom Landrat am 13.01.2000 überwiesen: die GPK erwartet vom Regierungsrat im 2. Semester 2002 einen Bericht mit Stellungnahme und Antrag an den Landrat.
2.1.1.2 Das Postulat 2000/065 soll nicht abgeschrieben werden.
Begründung: Der Postulant ist mit der Abschreibung nicht einverstanden. «Der Vorstoss ist zur Zeit noch in keiner Weise erfüllt. Die Regierung muss sich öffentlich dazu erklären.»
Das Postulat umfasst die gesamte Verwaltung, die Massnahmen sind noch nicht in allen Direktionen umgesetzt. Die GPK erwartet vom Regierungsrat im 2. Semester 2002 einen Bericht an den Landrat.
2.1.2 Motionen
Keine Anträge auf Abschreibung.
2.2 Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion
2.2.1 Postulate
2.2.1.1 Das Postulat 1999/245 soll nicht abgeschrieben werden.
Begründung: Das Postulat ist nicht erfüllt. Die Postulantin ist mit der Abschreibung nicht einverstanden und verlangt, dass die Ergebnisse der Arbeit der regierungsrätlichen Wirtschaftsdelegation abgewartet werden.
2.2.1.2 Das Postulat 1999/247 soll nicht abgeschrieben werden.
Begründung: Das Postulat ist nicht erfüllt. Die Postulantin ist mit der Abschreibung nicht einverstanden.
2.2.1.3 Das Postulat 1999/248 sei abzuschreiben.
2.2.2 Motionen
Keine Anträge auf Abschreibung.
2.3 Bau- und Umweltschutzdirektion
2.3.1 Postulate
2.3.1.1 Das Postulat 1995/163 sei abzuschreiben.
2.3.1.2 Das Postulat 1996/235 sei abzuschreiben.
2.3.1.3 Das Postulat 2000/062 sei abzuschreiben.
2.3.1.4 Das Postulat 2000/119 sei abzuschreiben.
2.3.1.5 Das Postulat 2000/088 soll nicht abgeschrieben werden.
Begründung: Die Postulantin ist mit der Abschreibung nicht einverstanden, in ihrer Stellungnahme sagt sie kurz und bündig. «Es besteht Handlungsbedarf und ich erwarte einen Bericht.» Die GPK schliesst sich der Stellungnahme der Postulantin an, da aus der Begründung des Abschreibungsantrags nicht ersichtlich wird, inwiefern das Begehren erfüllt ist.
Im weiteren verweist die GPK auf die Ausführungen in ihrem Bericht zum Amtsbericht 2002/040 zu Programmpunkt 3.06.05 Förderprogramm «Einstieg ins kommunale Gesamtprojekt» für die Gemeinden im Laufental (VSD) und bittet die Regierung um Vorlage eines Zwischenberichts an den Landrat bis Ende September 2002 zur vielschichtigen Problematik, bei der Raumplanung und Meliorationswesen ineinandergreifen. Im Bericht ist auch die Koordination der Zuständigkeiten für die weitere Bearbeitung zwischen BUD und VSD aufzuzeigen.
2.3.1.6 Das Postulat 2000/132 soll nicht abgeschrieben werden.
Begründung: Die FDP-Fraktion ist mit einer Abschreibung nicht einverstanden und meint: «Forderungen nicht erfüllt.» Die GPK schliesst sich der Ansicht an, dass das Postulat mit der Einleitung des Plangenehmigungsverfahrens noch nicht erfüllt ist.
2.3.1.7 Das Postulat 2000/117 sei abzuschreiben.
2.3.1.8 Das Postulat 2000/133 sei abzuschreiben.
2.3.2 Motionen
Keine Anträge auf Abschreibung.
2.4 Justiz-, Polizei- und Militärdirektion
2.4.1 Postulate
Keine Anträge auf Abschreibung.
2.4.2 Motionen
Keine Anträge auf Abschreibung.
2.5 Erziehungs- und Kulturdirektion
2.5.1 Postulate
2.5.1.1 Das Postulat 1998/157 sei abzuschreiben.
2.5.1.2 Das Postulat 1999/268 soll nicht abgeschrieben werden.
Begründung: Der Postulant ist von der Antwort nicht befriedigt und würde gerne erfahren, wie das Sportamt diese ständige Aufgabe wahrnimmt. «Mit der einmaligen Behandlung des Themas bei einer von ‹Sportfunktionären› besuchten Tagung ist es nicht getan. Ist Integration in der Leiter- und Trainerausbildung ein Thema? Besteht seitens des Jugend- und Sportamtes z.B. ein Mediationsangebot für Krisensituationen? Oder was tut man sonst?» Die GPK bittet den Regierungsrat, in einem Kurzbericht an den Landrat bis Ende September 2002 auf diese Fragen einzugehen.
2.5.1.3 Das Postulat 1999/267 wurde zwischenzeitlich in Verbindung mit der Vorlage 2002/011 vom Landrat am 28.02.2002 als erfüllt abgeschrieben.
2.5.2 Motionen
2.5.2.1 Die Motion 1999/074 soll noch nicht abgeschrieben werden.
Begründung: Der Motionär stellt kurz und bündig fest: «Das kantonale Konzept liegt nicht vor.» Die Subko unterstützt den Antrag des Motionärs auf Nichtabschreibung - der Vorstoss soll stehengelassen werden, bis die konkrete Umsetzung sichtbar wird.
2.6 Landeskanzlei
2.6.1 Postulate
Keine Anträge auf Abschreibung.
2.6.2 Motionen
Keine Anträge auf Abschreibung.
3 Aufträge die weiterhin bearbeitet werden
3.1 Finanz- und Kirchendirektion
3.1.1 | Postulate |
3.1.1.1 | In den Anträgen zur Aenderung des Finanzausgleichsgesetzes (Vernehmlassungsvorlage) wird die Abschreibung des Postulats 1988/207 nicht beantragt. Die GPK erwartet einen Bericht an den Landrat bis Ende September 2002. |
3.1.1.2 | In den Anträgen zur Aenderung des Finanzausgleichsgesetzes (Vernehmlassungsvorlage) wird die Abschreibung des Postulats 1988/202 nicht beantragt. Die GPK erwartet einen Bericht an den Landrat bis Ende September 2002. |
3.1.1.3 | Das Postulat 1991/285 wurde vom Landrat überwiesen. Dessen vom Regierungsrat in Verbindung mit der Vorlage 2000/069 beantragte Abschreibung wurde vom Landrat am 19.10.2000 abgelehnt. Die GPK erwartet einen Bericht an den Landrat bis Ende September 2002, weshalb eine weitere Aenderung des Gesetzes «nicht opportun» sei. |
3.1.1.4- | Die Frist für die Bearbeitung dieser Postulate sei um ein Jahr zu verlängern. |
3.1.1.16 | Das Postulat 1998/081 wird in Verbindung mit der Vorlage zur Aenderung des Finanzausgleichsgesetzes zur Abschreibung beantragt. |
3.1.1.17 | Das Postulat 1998/113 wird in Verbindung mit der Vorlage zur Aenderung des Finanzausgleichsgesetzes zur Abschreibung beantragt. |
3.1.1.18 - | Die Frist für die Bearbeitung dieser Postulate sei um ein Jahr zu verlängern. |
3.1.1.21 | Das Postulat 1999/221 wird in Verbindung mit der Vorlage zur Aenderung des Finanzausgleichsgesetzes zur Abschreibung beantragt. |
3.1.1.22- | Die Frist für die Bearbeitung dieser Postulate sei um ein Jahr zu verlängern. |
3.1.1.25 | Im Postulat 1999/233 geht es um den Versicherungsschutz der Musiklehrkräfte in der Basellandschaftlichen Pensionskasse. In der Vorlage 2001/157, auf welche der Landrat nicht eingetreten ist, ging es um eine Pflichtstundenanpassung. Die GPK erwartet zum Postulat 1999/233 einen Bericht an den Landrat bis Ende September 2002. |
3.1.1.26 - | Die Frist für die Bearbeitung dieser Postulate sei um ein Jahr zu verlängern. |
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3.1.2 | Motionen |
3.1.2.1 - | Die Frist für die Bearbeitung dieser Motionen sei um ein Jahr zu verlängern. |
3.2 Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion
3.2.1 | Postulate |
3.2.1.1- | Die Frist für die Bearbeitung dieser Postulate sei um ein Jahr zu verlängern. |
3.2.1.10 | Zum Postulat 1999/169 wurde dem Landrat in der Zwischenzeit die Vorlage 2002/025 unterbreitet. Darin wird die Abschreibung des Postulates beantragt. |
3.2.1.11- | Die Frist für die Bearbeitung dieser Postulate sei um ein Jahr zu verlängern. |
3.2.1.13 | Das Postulat 2000/170 wurde zwischenzeitlich in Verbindung mit der Vorlage 2002/026 vom Landrat am 18.04.2002 als erfüllt abgeschrieben. |
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3.2.2 | Motionen |
Keine. | |
3.3 Bau- und Umweltschutzdirektion
3.3.1 | Postulate |
3.3.1.1- | Die Frist für die Bearbeitung dieser Postulate sei um ein Jahr zu verlängern. |
3.3.1.9 | Zum Postulat 1994/010 der Petitionskommission vom 12.1.1994 (Sicherung des Fussgängerübergangs Hauptstrasse Langenbruck durch eine Lichtsignalanlage) ist irrtümlich eine falsche Antwort abgedruckt worden. Die richtige Antwort lautet nach Auskunft der BUD: |
«In Langenbruck wird die Hauptstrasse in den nächsten Jahren sukzessive saniert. Dabei werden auch Schutzmassnahmen im Bereich der Fussgängerstreifen realisiert.» | |
Die Frist für die Bearbeitung des Postulats sei um ein Jahr zu verlängern. | |
3.3.1.10- | Die Frist für die Bearbeitung dieser Postulate sei um ein Jahr zu verlängern. |
3.3.1.12 | Postulat 1994/258: Im letzten Jahr wurde eine Vorlage «Grundgebühren» auf Ende 2001 versprochen, im Rahmen derer das Postulat abgeschrieben werden könne. Die GPK erwartet die Vorlage an den Landrat im laufenden Jahr. |
3.3.1.13- | Die Frist für die Bearbeitung dieser Postulate sei um ein Jahr zu verlängern. |
3.3.1.23 | Postulat 1998/264: Der letztes Jahr auf Ende 2001 angekündigte Erfolgsbericht zu Minergie an den Landrat wird bis Ende September 2002 erwartet. |
3.3.1.24- | Die Frist für die Bearbeitung dieser Postulate sei um ein Jahr zu verlängern. |
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3.3.2 | Motionen |
3.3.2.1 - | Die Frist für die Bearbeitung dieser Motionen sei um ein Jahr zu verlängern. |
3.4 Justiz-, Polizei- und Militärdirektion
3.4.1 Postulate
3.4.1.1 -
3.4.1.12 Die Frist für die Bearbeitung dieser Postulate sei um ein Jahr zu verlängern.
3.4.2 Motionen
3.4.2.1 -
3.4.2.2 Die Frist für die Bearbeitung dieser Motionen sei um ein Jahr zu verlängern.
3.5 Erziehungs- und Kulturdirektion
3.5.1 | Postulate |
3.5.1.1 | Das Postulat 1990/118 wird nicht wie erwähnt im Rahmen der Bildungsgesetzgebung, sondern in Verbindung mit der Vorlage zur Uebernahme der Sekundarschulbauten durch den Kanton behandelt werden. |
Die Frist für die Bearbeitung des Postulats sei um ein Jahr zu verlängern. | |
3.5.1.2 - | Die Frist für die Bearbeitung dieser Postulate sei um ein Jahr zu verlängern. |
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3.5.2 | Motionen |
Keine Anträge auf Abschreibung. | |
3.6 Landeskanzlei
3.6.1 | Postulate |
3.6.1.1 | Die Frist für die Bearbeitung dieses Postulats sei um ein Jahr zu verlängern. |
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3.6.2 | Motionen |
3.6.2.1 | Die Frist für die Bearbeitung dieser Motion sei um ein Jahr zu verlängern. |
4 Anträge
Die Geschäftsprüfungskommission beantragt dem Landrat:
1. Die von ihr unter Ziffer 2 zur Abschreibung empfohlenen Vorstösse abzuschreiben und den nicht abgeschriebenen Vorstössen eine Bearbeitungsfristverlängerung von einem Jahr zu gewähren,
2. von den in Ziffer 3 aufgeführten Aufträgen Kenntnis zu nehmen und die Frist für die Erfüllung der Aufträge gemäss den GPK-Vorschlägen zu verlängern.
Liestal, den 25. April 2002
Namens der Geschäftsprüfungskommission
Der Präsident: Dieter Schenk
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