Geschäfte des Landrats || Parlament

Hinweise und Erklärungen

Vorlage an den Landrat

 

 

Titel:

Neue Bildungsgesetzgebung

vom:

10. April 2001

Nr.:

2001-105

Bemerkungen:

Inhaltsübersicht dieser Vorlage

II. Der Gesetzgebungsprozess


1. Verfahren


Als die nach Kantonsverfassung für die Ziele und die Mittel zuständige Behörde des Kantons wollte der Regierungsrat durch die Erziehungs- und Kulturdirektion einen Gesetzesentwurf ausarbeiten lassen, der erst in der Vernehmlassung den Interessengruppen zur Begutachtung übergeben werden sollte.


Diese Absicht hat sich bald als Trugschluss erwiesen, weil insbesondere die Organisationen der Lehrerinnen und Lehrer am Gesetzgebungsprozess von Anfang an beteiligt sein wollten. Der Regierungsrat setzte schliesslich eine Begleitgruppe aus Vertretungen der Gemeinden, Schulbehörden, Lehrer- und Lehrerinnenorganisationen, Elternorganisationen und des Jugendrates ein, um die im Bildungswesen hängigen und umstrittenen Fragen durch einen konsensualen Gesetzgebungsprozess zu lösen.


Neben dem Bildungsgesetz und seinem Dekret wurden daneben auch Verordnungsentwürfe über die einzelnen Schularten und über die Beurteilung, Zeugnis und Übertritt sowie die Entwürfe der Stundentafeln für die zukünftige Sekundarschule ausgearbeitet, die aber ihre endgültige Form erst dann erhalten, wenn das Bildungsgesetz und das Dekret den politischen Entscheidungsprozess hinter sich haben.


Im weiteren haben sich von Mitte 1999 bis Ende 2000 innerhalb der vorgesehenen Sekundarschulkreise aus Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinden und ihrer Schulen zusammengesetzte Planungsgruppen mit der Zusammenführung der heutigen Real- und Sekundarschulen und der zukünftigen Nutzung der Schulanlagen befasst.




2. Landratsentscheide


Die Bildungsgesetzgebung wurde nicht zuletzt durch eine Reihe von Volks- und Gemeindeinitiativen und Vorstösse im Landrat ausgelöst. Diese fasste der Regierungsrat als ersten Schritt in der Vorlage betreffend Trägerschaft der Volksschulen und der Jugendmusikschulen innerhalb einer neuen Bildungsgesetzgebung (Trägerschaftsvorlage) vom 13. August 1996 zusammen. Der Landrat nahm bei der Behandlung der Vorlage am 15. Mai 1997 folgende Weichenstellungen vor:


- Mit 36:32 Stimmen hat er der Initiative "Bildungsgesetzgebung für eine kindergerechte und leistungsfördernde Schule mit gleichwertigem Angebot für alle" (Lehrerinnen- und Lehrerinitiative) Folge gegeben.


Aufgrund dieses Entscheides sind die Löhne und die Anstellungsbedingungen für alle Lehrerinnen und Lehrer der öffentlichen Schulen durch den Kanton zu regeln.


- Mit 57:1 Stimmen ist er gemäss Antrag des Regierungsrates auf die nichtformulierte Initiative "Musikerziehung durch die Musikschulen - ein Bildungs- und Kulturauftrag der Gemeinden und des Kantons" (JMS-Initiative) eingetreten.




3. Volksentscheide


Am 28. September 1997 nahm das Baselbieter Volk in Vorabstimmungen zu folgenden Fragen Stellung:


- "Soll in der neuen Bildungsgesetzgebung der Kanton Schulträger der Realschule und damit der gesamten Sekundarstufe I werden?"
Diese Frage wurde mit 57'600 Ja- zu 11'704 Nein-Stimmen befürwortet.


- "Soll in der neuen Bildungsgesetzgebung zur Schulträgerschaft in der Regel auch das Eigentum, die Planung, die Finanzierung und der Unterhalt der entsprechenden Schulbauten gehören?"
Diese Frage wurde mit 53'844 Ja- zu 14'717 Nein-Stimmen befürwortet.


- "Wollen Sie dem nichtformulierten Gegenvorschlag des Landrates vom 15. Mai 1997 für einen freiwilligen zweijährigen Kindergarten (Gegenvorschlag zur zurückgezogenen nichtformulierten Volksinitiative "Kindergarten - erste Stufe der Volksschule") Folge geben?"
Diese Frage wurde mit 53'522 Ja- zu 16'599 Nein-Stimmen befürwortet.




4. Rückzug von Initiativen


Aufgrund der am 28. September 1997 getroffenen Volksentscheide wurden folgende Initiativen zurückgezogen:


- Formulierte Gesetzesinitiative der Gemeinde Oberdorf betreffend Änderung von § 5 Absatz 1 und 3 des Schulgesetzes.
Sie wurde am 12. Januar 1998 zurückgezogen.


- Nichtformulierte Initiative für eine einheitliche Trägerschaft der Real- und Sekundarschule (Sekundarstufe I).
Die Initiative wurde am 19. Juni 1998 zurückgezogen.


- Nichtformulierte Initiative: "Kindergarten - erste Stufe der Volksschule".
Die Initiative wurde am 30. Mai 1997 zurückgezogen.




5. Hängige Initiativen


5.1 Lehrerinnen- und Lehrerinitiative und JMS-Initiative


Nachdem der Landrat am 15. Mai 1997 diesen beiden Initiativen Folge gegeben hat, werden sie jetzt sinngemäss in die Bildungs- bzw. Personalgesetzgebung übernommen.




5.2 Formulierte Gesetzesinitiative der Gemeinde Reinach und weiterer 14 Gemeinden betreffend Änderung von § 137 des Schulgesetzes (Rückerstattung der Kosten für den Unterhalt von Sekundarschulen).


Die Übernahme der Sekundarschulanlagen wird dem Landrat sobald als möglich in einer separaten Vorlage unterbreitet, in welcher auch zu dieser Initiative Stellung genommen wird.




5.3 Formulierte Gemeindeinitiative


Die "Formulierte Gesetzesinitiative über die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden", die von 23 Gemeinden unterstützt wurde, wollte die Beziehungen zwischen dem Kanton und den Gemeinden weit über den Bildungsbereich hinaus neu regeln.


Gewissermassen als Antwort auf diese Initiative und auf die Trägerschaftsvorlage des Regierungsrates vom 13. August 1996, die den Gemeinden insbesondere in Bezug auf die Anstellungsbedingungen und Löhne ihrer Lehrerinnen und Lehrer entgegenkommen wollte, wurde die Lehrerinnen- und Lehrerinitiative lanciert, die eine Regelung der Lohn- und Anstellungsbedingungen für alle Lehrerinnen und Lehrer der öffentlichen Schulen durch den Kanton vorsieht.


Nachdem der Landrat am 15. Mai 1997 die Lehrerinnen- und Lehrerinitiative den gemeindefreundlichen Vorschlägen des Regierungsrates vorgezogen hat, kann nur noch eine Volksabstimmung oder ein Rückzug zu einer politischen Entscheidung über die Formulierte Gemeindeinitiative führen.


Eine Volksabstimmung ist problematisch, weil einige der in der Initiative geltend gemachten Forderungen politisch und rechtlich überholt sind; und über einen Rückzug können nur die an der Initiative beteiligten Gemeinden entscheiden.


Kommt es im Rahmen der Bildungsgesetzgebung zu keiner Klärung, wird der Regierungsrat dem Landrat vorschlagen, die Initiative mit Empfehlung auf Ablehnung dem Volke zu unterbreiten.




5.4 Nichtformulierte Volksinitiative "zur Einrichtung von Mittagstischen an den Schulen" der Primar- und Sekundarstufe I


Am 20. Juni 1997 reichte ein Komitee der Jungfreisinnigen Baselland die oben erwähnte Volksinitiative ein, welche die Behörden des Kantons zur Einrichtung von Mittagstischen an den Schulen der Primar- und Sekundarstufe I auffordert.


Am 23. März 2000 hat der Landrat der Volksinitiative Folge gegeben. Der Regierungsrat wurde beauftragt, in das Bildungsgesetz im Paragrafen über die Aufgaben der Trägerschaft folgende Bestimmung aufzunehmen: "Im Bedarfsfall sind die Schulträger für eine Verpflegungsmöglichkeit der Schülerinnen und Schüler zwischen dem Vor- und dem Nachmittagsunterricht ausserhalb des Elternhauses besorgt. Der Schulträger ist gehalten, alle drei Jahre eine Bedarfsabklärung durchzuführen." Der Landrat nahm zustimmend davon Kenntnis, dass für den Vollzug dieser gesetzlichen Bestimmung in der Primarschule die Gemeinden zuständig sind, und dass der Regierungsrat den Vollzug in der Sekundarschule nach Inkraftsetzung des Bildungsgesetzes auf der Verordnungsstufe festlegt.


Mit der Aufnahme der genannten Bestimmung im Bildungsgesetz ist aus der Sicht des Regierungsrates die Forderung der Initiative erfüllt.




6. Zusammenfassung Vernehmlassung


6.1 Ausgangslage


Die am 11. Januar 2000 in die Vernehmlassung geschickte Bildungsgesetzgebung aus Gesetz, Dekret und Entwurf der Landratsvorlage hat ein aussergewöhnlich grosses Echo ausgelöst. Insgesamt sind 147 Vernehmlassungen von Gemeinden, Behörden, Parteien und Verbänden eingegangen. Diese wurden von einer direktionsinternen Arbeitsgruppe der Erziehungs- und Kulturdirektion ausgewertet.


Mit Delegationen des Verbandes Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG), der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Basellandschaftlichen Schulpflegen und Aufsichtskommissionen (KBLSA) wurden im Anschluss an die Vernehmlassung über strittige Punkte nochmals Gespräche geführt.


Die jetzt vorliegende Bildungsgesetzgebung dokumentiert, dass sowohl in inhaltlicher als auch in rechtlicher und formeller Hinsicht viele Vorschläge und Anregungen von Vernehmlasserinnen und Vernehmlassern übernommen wurden.




6.2 Allgemeines


- Die einfache und klare Form der Gesetzgebung wird begrüsst.


- Die Gemeinden wollen, dass die Anpassung des Finanzausgleichs, die sich bekanntlich nicht nur auf das Bildungsgesetz bezieht, in einer separaten Vorlage unterbreitet wird. Begehren übernommen.


- Die Gemeinden wollen, dass die Übernahme der Sekundarschulanlagen unabhängig vom Bildungsgesetz vollzogen wird. Begehren übernommen.


- Mehrere Vernehmlasserinnen und Vernehmlasser, vorab die Landeskirchen, schlagen vor, dem Gesetz durch den Zielparagrafen eine eindeutige und klare Orientierung zu geben und darin auch die Schulbeteiligten anzusprechen. Begehren übernommen.


- Zahlreiche Gemeinden, Schulbehörden, Lehrerinnen- und Lehrerorganisationen und der Rechtsdienst des Regierungsrates (RD) wollen wichtige Punkte wie Schuleintritt, Schulort, Schulpflicht und Klassenbildung im Gesetz anstatt im Dekret regeln. Begehren übernommen.


- Mehrere Vernehmlasserinnen und Vernehmlasser fordern, klarer zu gliedern, welche Bestimmungen allgemeine Gültigkeit haben und welche Bestimmungen nur für die öffentlichen Schulen des Kantons und der Gemeinden gelten. Begehren übernommen.


- Der RD und auch andere Vernehmlasserinnen und Vernehmlasser wollen in den einzelnen Paragrafen festhalten, was im Dekret oder in der Verordnung zu regeln ist. Begehren übernommen.


- Die mit Behinderten-, Gleichstellungs- und Integrationsfragen befassten Stellen und Organisationen fordern, dass ihren Anliegen konkreter Rechnung getragen wird. Begehren übernommen.


- Die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion weist darauf hin, dass die Ausbildungen für Landwirtschaft und Pflege wahrscheinlich auf Bundesebene in die übrige Berufsbildung integriert werden, weshalb sie im Bildungsgesetz nicht ausgenommen werden sollten. Begehren übernommen.


- Mehrere Vernehmlasserinnen und Vernehmlasser weisen darauf hin, dass personalrechtliche Bestimmungen, insbesondere die Altersentlastung der Lehrerinnen und Lehrer, in die Personalgesetzgebung gehören. Begehren übernommen.




6.3 Trägerschaft


- Der VBLG und einzelne Gemeinden sind der Meinung, dass der Kanton den Gemeinden in Schulfragen, z. B. bei den Klassengrössen oder bei den Löhnen der Lehrerinnen und Lehrer, zuviel dreinrede.


- Der VBLG schlägt vor, die Trägerschaft der Musikschulen zwischen dem Kanton und den Gemeinden entsprechend der Trägerschaft für die Schularten aufzuteilen.


- Der VBLG fordert, dass der Kanton im Sinne einer konsequenten Aufgabenteilung die Unterrichtskosten für behinderte Schülerinnen und Schüler alleine zu tragen hat (kein Kostenbeitrag der Wohngemeinde). Begehren übernommen.


- Die Sozialdemokratische Partei (SP), der Gewerkschaftsbund und der Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) fordern, dass der Kanton Träger des gesamten Bildungsangebotes wird.




6.4 Schularten


Allgemeines
- Die Freisinnig-demokratische Partei (FDP) möchte die zeitliche Dauer der einzelnen Schularten anstatt im Gesetz im Dekret regeln.
- Die Organisationen der Lehrerinnen und Lehrer fordern, die Bestimmung zu streichen, wonach der Landrat die zeitliche Dauer der Schularten im Interesse der interkantonalen Schulkoordination von sich aus verändern kann. Begehren übernommen.
- Die KBLSA und andere Vernehmlasserinnen und Vernehmlasser begrüssen die Senkung der Klassengrössen, wollen aber deswegen auf die Doppelzählung fremdsprachiger Kinder nicht vollständig verzichten. Begehren übernommen.


Kindergarten/Primarschule
- Der Vorschlag, wonach Schülerinnen und Schüler des Kindergartens und der Primarschule aus besonderen Gründen die Schule anstatt in der Wohn- in der Aufenthaltsgemeinde besuchen können, findet allgemeine Zustimmung.
- Der VBLG möchte, dass die Aufenthaltsgemeinde Kinder nur dann in ihre Schule aufzunehmen hat, wenn sie deswegen keine zusätzliche Klasse bilden muss. Begehren übernommen.
- Der VBLG will, dass das Schulgeld, das die Wohn- an die Aufenthaltsgemeinde zu entrichten hat, sich an den Grenzkosten orientiert und durch den Kanton zusammen mit dem VBLG festgelegt wird. Begehren übernommen.
- Die Möglichkeit, dass Kinder durch Entscheid der Eltern ein Jahr früher als üblich in die Primarschule eintreten können, wird mehrheitlich begrüsst. Die Lehrerinnen- und Lehrerorganisationen und mehrere Schulbehörden geben aber zu bedenken, dass damit die Heterogenität in den Klassen grösser wird.
- Der Vorschlag, dass die Einweisung in die Einführungsklasse notfalls durch die Schulleitung verfügt werden kann, wird von mehreren Vernehmlasserinnen und Vernehmlassern als Eingriff in die Elternrechte betrachtet.


Sekundarschule
- Sowohl die organisatorische Zusammenführung der heutigen Real- und Sekundarschulen als auch die eigenständige Führung des Werkjahres werden grossmehrheitlich befürwortet.
- Der VBLG und einzelne Gemeinden fordern, dass die heutigen Realschulen mit mindestens 4 Klassen als Nebenstandorte der zukünftigen Sekundarschule erhalten bleiben.
- Einzelne Gemeinden, Schulbehörden und Lehrerinnen- und Lehrergruppen fordern demgegenüber, dass an möglichst allen Sekundarschulen sämtliche 3 Anforderungsniveaus angeboten werden sollen, damit die mit der zukünftigen Sekundarschule verbundenen Erwartungen erfüllt werden können.
- Insbesondere die Schweizerische Volkspartei (SVP), die FDP und die Wirtschaftsverbände wollen sicher sein, dass das Bildungsangebot dieser Schulstufe klar nach Anforderungsniveaus differenziert wird. Begehren übernommen.
- Der Lehrerinnen- und Lehrerverein (LVBL) weist auf Probleme in Bezug auf die Stundentafeln, die Lehrpläne, die Organisation und die Lehrbefähigung von Lehrerinnen und Lehrern der zukünftigen Sekundarschule hin.
- Die kantonale Schulbaukommission weist auf die möglichen Investitionskosten hin, die bei einer raschen örtlichen Zusammenführung der heutigen Real- und Sekundarschulen entstehen.


Berufsbildung
- Die Integration der Berufsbildung ins Bildungsgesetz findet breite Zustimmung.
- Die Wirtschaftskammer der KMU will, wie bisher, ein eigenes Berufsbildungsgesetz.
- Vor allem die Wirtschaftsverbände und die bürgerlichen Parteien fordern, dass der Stellenwert der Berufsbildung gegenüber dem Gymnasium erhöht wird. Begehren übernommen.
- Der RD und andere Vernehmlasserinnen und Vernehmlasser weisen darauf hin, dass einzelne Punkte der Berufsbildung einer detaillierteren Regelung bedürfen. Begehren übernommen.
- Die Wirtschaftsverbände wollen, dass die Aufgaben und Ansprüche der Sozialpartner im Bildungsgesetz verankert werden. Begehren übernommen.


Gymnasium
- Die SVP fordert, dass der Zugang zum Gymnasium durch eine Aufnahmeprüfung erschwert wird. Begehren teilweise übernommen.
- Die FDP will, dass nicht an allen Gymnasium alle Maturitätsprofile angeboten werden müssen. Begehren übernommen.


Spezielle Förderung
- Die Abgrenzung zwischen Spezieller Förderung an den öffentlichen Schulen und der Sonderschulung wird allgemein begrüsst.
- Die Aufnahme der Förderung von besonders begabten Schülerinnen und Schüler ins Gesetz wird begrüsst.
- Mehrere Vernehmlasserinnen und Vernehmlasser befürchten, dass die Spezielle Förderung mangels Transparenz ausgeweitet und deswegen die Leistungsbereitschaft der Schülerinnen und Schüler ausgehöhlt wird. Begehren übernommen.
- Einzelne Schulpflegen verlangen, dass auch in den Anforderungsniveaus E und P der Sekundarschule Kleinklassen angeboten werden. Begehren im Niveau E übernommen.
- Die Legasthenie- und Logopädietherapeutinnen und -therapeuten möchten im Gesetz Erwähnung finden.
- Der VBLG will im Sprachheilwesen bezüglich Abklärung, Dauer und Finanzierung der Therapien mehr Klarheit. Begehren übernommen.


Musikschule
- Die Verankerung der Musikschule als Schulart wird allgemein begrüsst.
- Der VBLG und einzelne Gemeinden möchten, dass der Kanton darauf verzichtet, den Gemeinden das minimale Unterrichtsangebot, die Löhne der Lehrerinnen und Lehrer und die maximale Kostenbeteiligung der Eltern oder der mündigen Schülerinnen und Schüler an den Musikunterricht vorzuschreiben. Sie möchten auch nicht, dass er die Möglichkeit zur Übertragung von Aufgaben an private Musikschulen einschränkt.
- Die Organisationen der Musikschulen wollen demgegenüber, dass der Kanton in den vorher genannten Fragen nicht nachgibt und den öffentlichen Status der Musikschulen schützt.
- Der VBLG fordert, dass nach der Übernahme der Sekundarschulhäuser durch den Kanton, diese von den Musikschulen "gratis" mitbenutzt werden können. Wird in der Vorlage zur Übernahme der Sekundarschulhäuser geklärt.


Erwachsenenbildung
- Die Aufnahme der Erwachsenenbildung ins Bildungsgesetz wird mehrheitlich begrüsst.
- Die vorgeschlagene Übernahme subsidiärer Aufgaben durch den Kanton wird von fast allen Vernehmlasserinnen und Vernehmlassern unterstrichen.
- Die FDP will auf die Aufnahme der Erwachsenenbildung ins Bildungsgesetz verzichten.
- Die Schaffung eines Amtes für Erwachsenenbildung wird von vielen Vernehmlasserinnen und Vernehmlassern mit Zurückhaltung aufgenommen.


Schuldienste
- Die heutigen Schuldienste sind unbestritten.
- Zahlreiche Vernehmlasserinnen und Vernehmlasser fordern, der Gewalt- und Suchtprävention und der Integration fremdländischer Kinder an den Schulen ein grösseres Gewicht beizumessen. Begehren übernommen.
- Die Frauenorganisationen sowie Parteien, Elternorganisationen und Verbände fordern zum Mittagstisch und zu anderen familienergänzenden Massnahmen konkretere Aussagen.
- In mehreren Vernehmlassungen wird die Einrichtung von Sozialdiensten an den Schulen gefordert.




6.5 Schulbeteiligte


- Die klare Benennung sowohl der Rechte als auch der Pflichten der Schulbeteiligten wird begrüsst.


- Die Teilnahme der Schulbeteiligten an Evaluationen findet Unterstützung.


- Die Einsitznahme einer Schülervertretung in den Schulräten der Sekundarstufe II ist besonders in der Lehrerschaft umstritten.


- Die Wirtschaftsvebände und die bürgerlichen Parteien wollen, dass im Gesetz vermehrt auf die Leistungsbereitschaft der Schülerinnen und Schüler hingewiesen wird. Begehren übernommen.


- Die Elternorganisationen wollen, dass an den Schulen Elternräte geschaffen werden.


- Das Vorschlagsrecht des Lehrerinnen- und Lehrerkonvents bei der Wahl der Schulleitung wird in mehreren Vernehmlassungen in Frage gestellt.




6.6 Leitung und Aufsicht


Allgemeines
- Die Einführung von teilautonomen, geleiteten Schulen mit den vorgeschlagenen organisatorischen Strukturen und Führungsinstrumenten (Schulprogramm, interne und externe Evaluation) wird fast einhellig befürwortet.
- Der LVBL hält das System der teilautonomen, geleiteten Schulen noch nicht in allen Teilen für ausgereift.
- Die Schaffung des Amtes für Volksschulen aus dem heutigen Schulinspektorat wird grossmehrheitlich begrüsst.
- Die FDP ist der Meinung, die externe Evaluation dürfe nicht durch eine Amtsstelle des Kantons erfolgen.


Schulleitung
- Die Aufwertung der Schulleitungen der Volksschulen wird grossmehrheitllich begrüsst.
- Der LVBL bezweifelt, dass die Schulleitungen der Volksschulen den neuen Aufgaben gewachsen sind. Er hat vor allem Bedenken gegen die Beurteilung der Lehrerinnen und Lehrer durch diese.
- Die Frauenorganisationen fordern, dass in den Schulleitungen nach Möglichkeit beide Geschlechter vertreten sein müssen. Begehren übernommen.


Schulrat
- Die Konzentration des Schulrates auf strategische Aufgaben ihrer Schule wird begrüsst.
- Die KBLSA will ihre Konferenz im Gesetz verankert haben. Begehren übernommen.
- Die Elternorganisationen fordern eine institutionelle Vertretung von ihnen in den Schulräten.


Bildungsrat
- Die Zusammenlegung von Erziehungsrat und Berufsbildungsrat wird grossmehrheitlich begrüsst.
- Die Wirtschaftskammer der KMU und die FDP fordern die Beibehaltung des Berufsbildungsrates.




6.7 Disziplinar- und Beschwerdewesen


- Die Abschaffung der Schulbussen wird von einigen Vernehmlasserinnen und Vernehmlassern abgelehnt.


- Insbesondere die KBLSA bezweifelt, ob alle Schulräte in der Lage sind, über Rekurse mit pädagogisch-fachlichen Inhalt zu befinden.



 

Fortsetzung >>>

 

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