Bericht Nr. 2001-088 an den Landrat | |
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Bericht der: |
| Justiz- und Polizeikommission |
vom: | 15. Oktober 2001 | |
zur Vorlage Nr.: | ||
Titel des Berichts: | Justizzentrum, Muttenz; Erwerbs- und Projektierungsvorlage | |
Bemerkungen: | Landratsbeschluss (Entwurf) [PDF, 5 KB] | |
1. Tragweite der Vorlage
Mit der Vorlage wird der Landrat zu folgenden 3 Grundentscheiden eingeladen:
- Entscheid über den Bedarf und das vorgeschlagene Konzept
- Verpflichtungskredit für den Erwerb der Parzelle Nr. 326 in Muttenz
- Projektierungskredit bis und mit Baukreditvorlage
Im Projektierungskredit ist ein Betrag von Fr. 300'000.- für die Durchführung eines Architekturwettbewerbs vorgesehen. Das gewählte Vorgehen soll einerseits vermeiden, dass ohne Zustimmung zum Bedarf und Konzept unnötig Vorprojektierungsaufwand getrieben wird und angesichts der Dringlichkeit kann auch rund ein Jahr gewonnen werden.
2. Organisation der Kommissionsberatungen
Das Büro des Landrates hat die Justiz- und Polizeikommission (JPK) als federführende Kommission mit der Vorberatung dieses Geschäfts beauftragt, die Bau- und Planungskommission (BPK) wird einen Mitbericht erstellen.
Die JPK hat die Vorlage anlässlich ihrer Sitzungen vom 11. Juni, 20. August und 10. September 2001 beraten. Sie liess sich dabei begleiten von Regierungsrat Andreas Koellreuter, Stephan Mathis, Direktionssekretär der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion, Jacqueline Kiss und Adrian Jent, Strafgerichtspräsident/in, Corinna Matzinger Rohrbach, I. Staatsanwältin, Roya Blaser, Leiterin Planung und Projektierung, Hochbauamt, János Fábián, Leiter BUR und Gerhard Mann, Leiter Abteilung Bewilligungen, Freiheitsentzug und Soziales der JPMD.
Am 25. Juni 2001 fand zudem eine gemeinsame Sitzung der JPK mit der BPK statt, an welcher am vorgesehenen Standort des Justizzentrums in Muttenz ein Augenschein durchgeführt wurde. Anlässlich dieser Sitzung erhielt auch der Gemeinderat Muttenz die Gelegenheit, den Kommissionen seinen Standpunkt zur Vorlage zu erläutern. Die Kommissionen liessen sich zudem beraten von Regierungsrätin Elsbeth Schneider, Regierungsrat Andreas Koellreuter, Stephan Mathis, Direktionssekretär JPMD, Gerhard Mann, JPMD, Marie-Theres Caratsch, Kantonsarchitektin, Roya Blaser, Leiterin Planung und Projektierung BUD, Hans-Rudolf Tschopp, Leiter Amt für Liegenschaftsverkehr und Hans-Ruedi Keller, Amt für Raumplanung/Ortsplanung.
Im Zeitpunkt der Berichterstattung hat die BPK die Beratung des Geschäfts noch nicht abgeschlossen, das Ergebnis der Beratungen der JPK wurde dem Präsidenten der BPK nach der Sitzung vom 10. September 2001 mitgeteilt.
3. Ausgangslage
3.1 Gerichte/Staatsanwaltschaft
Insbesondere in den letzten 10 Jahren mussten die personellen Kapazitäten der Gerichtsbehörden erheblich ausgebaut werden. Die Gründe dafür wurden gerade in den letzten Jahren im Zusammenhang mit verschiedenen Vorlagen dargelegt, so dass vorliegend nicht näher darauf eingegangen wird. Tatsache ist, dass das räumliche Angebot jeweils praktisch unverändert blieb, so dass die notwendigen neuen Arbeitsplätze behelfsmässig oder provisorisch eingerichtet werden mussten. Die Situation ist diesbezüglich im Gerichtsgebäude Liestal sowohl für die Betroffenen als auch für die betrieblichen Abläufe unzumutbar geworden.
Im Zusammenhang mit der kürzlich vom Landrat und vom Volk beschlossenen Justizreform ist als Kernstück die Schaffung eines Kantonsgerichts anstelle des heutigen Obergerichts und Verwaltungsgerichts vorgesehen. Die Lösung der damit verbundenen räumlichen Probleme war bewusst nicht in die damalige Vorlage eingebaut worden, hingegen herrschte ein Konsens darüber, dass diese Zusammenlegung nur dann sinnvoll ist, wenn zumindest nach einer Übergangsphase das ganze Kantonsgericht im gleichen Gebäude untergebracht werden kann. Das dafür vorgesehene Gerichtsgebäude in Liestal beherbergt heute das Obergericht, das Bezirksgericht, das Strafgericht und die Kantonsbibliothek. Angesichts des Platzmangels wurde die Staatsanwaltschaft seit Oktober 2000 aus dem Gebäude ausquartiert und in der Nachbarschaft am Bahnhofplatz 3a eingemietet. In unmittelbarer Nähe, im Postgebäude, ist das Verwaltungsgericht eingemietet. Die Kantonsbibliothek soll in einem anderen Gebäude beim Bahnhof untergebracht werden. Unklar ist noch der zukünftige Standort bzw. allenfalls der weitere Verbleib des Bezirksgerichts.
Mit der Vorlage soll für das Strafgericht und die Staatsanwaltschaft eine sachgerechte und dauerhafte Lösung im geplanten Justizzentrum in Muttenz gefunden werden.
3.2 Gefängnis
Heute bestehen vier Bezirksgefängnisse in Arlesheim, Laufen, Liestal und Sissach mit insgesamt 90 Plätzen. Aufgrund der bundesrechtlichen Anforderungen, wonach die Kantone eigene Kapazitäten für die Ausschaffungshaft schaffen müssen, wurde das Untersuchungsgefängnis Sissach im Sinne einer Notlösung als Ausschaffungsgefängnis betrieben und die Untersuchungshaftplätze wurden aufgehoben. Es ist wünschbar, dass die Lage der Untersuchungsgefängnisse mit der räumlichen Organisation der Strafverfolgungsbehörden, insbesondere der Statthalterämter, mindestens bis zu einem gewissen Grad übereinstimmen. Eine Dezentralisierung liegt auch deshalb auf der Hand, weil aufgrund des Kollusionsrisikos die Möglichkeit bestehen muss, Häftlinge in verschiedenen Gefängnissen unterzubringen. Umgekehrt sprechen betriebliche Gründe eher für grössere Gefängniseinheiten, um diese bezüglich Einhaltung von Sicherheitsstandards und Beachtung der Kosteneffizienz besser betreiben zu können.
Die Belegungszahlen sind stark schwankend. Es ergaben sich in den Jahren 1998/99 Spitzenbelegungen von über 90 % der verfügbaren Plätze, was dazu führte, dass sogar angesichts der Sicherheits- und Erkenntnislage notwendige Polizeiaktionen nicht durchgeführt werden konnten, weil nicht genügend Plätze zur Inhaftierung frei waren. Umgekehrt ist zur Zeit ein Rückgang in der Belegung ersichtlich. Ein Ausweichen auf Nachbarkantone ist nur sehr beschränkt möglich, weil die Entwicklungen in der Belegung in der ganzen Schweiz ähnlich verlaufen. Die Planung der Zahl der Untersuchungshaftplätze muss deshalb danach ausgerichtet werden, dass jederzeit eine vernünftige Reserve besteht.
Bisher besteht in keinem kantonalen Gefängnis ein 24-Stunden-Betrieb, was bezüglich Sicherheitsstandard offenbar nicht mehr weiter verantwortet werden kann. Die Polizei übernimmt heute während der Nacht nach wie vor Aufsichtsfunktionen, welche eigentlich nicht in ihren Aufgabenbereich fallen würden. Im vorgesehenen Justizzentrum ist eine 24-stündige Betreuung vorgesehen, ein Schritt, welcher beträchtliche zusätzliche Betriebskosten zur Folge hat.
Im Justizzentrum ist gemäss Vorlage die Schaffung von 27 Ausschaffungshaftplätzen vorgesehen. Das Bezirksgerichtsgefängnis Sissach könnte damit wieder seiner ursprünglichen Funktion als Untersuchungsgefängnis zugeführt werden. Die vorgesehenen 20 Untersuchungshaftplätze werden weitgehend kompensiert durch die ebenfalls vorgesehene Aufhebung des Bezirksgefängnisses Laufen, den Ablauf des gegenwärtigen Containerprovisoriums in Arlesheim und die Rück-Umnutzung von provisorischen Zellen in Liestal. Bei Verwirklichung des Konzeptes bestehen Untersuchungshaftplätze in Arlesheim, Muttenz, Liestal und Sissach.
Besondere Anforderungen an die Bereitstellung von Haftplätzen ergeben sich auch daraus, dass zwar die Mehrzahl der Delinquenten männlichen Geschlechts sind, aber überall auch Frauen vorkommen, welche in eigenen Abteilungen untergebracht werden müssen. Zudem ist es notwendig, Insassen, welche in einem Kurzvollzug stehen, Jugendlichen oder Arxhof-Disziplinararrestanten ein anderes Haftregime bieten zu können als den Untersuchungshäftlingen. Es ist mit den Zielen des Strafvollzugs nicht in Einklang zu bringen, dass alle Insassen den für die gefährlichsten Häftlinge notwendigen Einschränkungen unterliegen.
Das bestehende Konkordat über den Strafvollzug trennt strikt zwischen dem Straf- und Massnahmenvollzug einerseits und den übrigen Inhaftierungen andererseits. Das vorliegende Konzept steht ausserhalb des Konkordats. Der Beitrag des Kantons Basel-Landschaft an das Konkordat besteht in der Führung des Arxhofs. Das Konzept stellt jedoch auch für den Vollzug von weniger als 3-monatigen Strafen, welche nicht unter das Konkordat fallen, Plätze zur Verfügung, welche Bundesbeiträge auslösen. Der Bund übernimmt zudem Kosten für die Einrichtung von Plätzen für die Ausschaffungshaft.
3.3 Gesamtkonzept
Ausgangspunkt des vorliegenden Konzepts war die Planung eines Gefängnisses, welches den soeben summarisch beschriebenen Bedürfnissen entspricht. Aufgrund der mit dem Gefängnis verknüpften Nutzerbeziehungen und der unter Ziff. 3.1. geschilderten prekären räumlichen Verhältnisse im Gerichtsgebäude Liestal wurde der Einbezug des Strafgerichts und der Staatsanwaltschaft in die Planung beschlossen. Dieser räumliche Bezug wird von den betroffenen Amtsstellen ausdrücklich begrüsst.
Das Strafgericht sieht sich neben den bereits geschilderten prekären Platzverhältnissen insbesondere mit der Schwierigkeit konfrontiert, für seine Verhandlungen Gerichtssäle benützen zu können, die notwendigerweise für mehrere Wochen verfügbar sind und zugleich den gestiegenen Sicherheitsbedürfnissen entsprechen. Angesichts der Mehrfachnutzung der vorhandenen beiden Gerichtssäle im Gerichtsgebäude Liestal durch das Obergericht, Verwaltungsgericht, das Strafgericht, das Bezirksgericht und das Enteignungsgericht musste das Strafgericht in letzter Zeit wiederholt in die Gutsmatte ausweichen, was nicht nur zu organisatorischen Schwierigkeiten führte, sondern zudem einen enormen Aufwand für notwendige Sicherheitsmassnahmen erforderte. Gerade jüngste Ereignisse haben gezeigt, dass den Sicherheitsvorkehrungen wohl in noch vermehrtem Ausmass Beachtung geschenkt werden muss.
Für die Staatsanwaltschaft bestehen die engsten Nutzerbeziehungen zum Strafgericht. Dabei handelt es sich einerseits um den praktisch täglichen regen Austausch von Akten in ansehnlichem Umfang und vor allem auch um regelmässige Auftritte der Staatsanwaltschaft vor dem Strafgericht.
Sowohl für das Gefängnis, das Strafgericht als auch die Staatsanwaltschaft ist im Weiteren bezüglich dem Publikumsverkehr und dem Verkehr mit anderen Amtsstellen wichtig, dass die Lage zentral ist und eine gute Anbindung an den öffentlichen Verkehr besteht.
4. Standpunkt des Gemeinderats Muttenz
Der Gemeinderat Muttenz begrüsst die Errichtung des Justizzentrums in Muttenz ausdrücklich, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass neben dem Gefängnis auch das Strafgericht und die Staatsanwaltschaft nach Muttenz verlegt werden und in diesem Sinn ein eigentliches Justizzentrum geschaffen wird. Der Gemeinderat erwartet, bei der Planung miteinbezogen zu werden und im Hinblick auf den durchzuführenden Architekturwettbewerb Einsitz in die entsprechende Kommission zu erhalten. Dieses Ansinnen wird von den Kantonsbehörden unterstützt.
5. Hauptsächliche Diskussionspunkte
5.1 Standortevaluation
Die Errichtung einer neuen Amtsstelle in deutlicher Distanz zum Kantonshauptort und Verwaltungszentrum Liestal ist ungewöhnlich und bedarf einer klaren Begründung. Die Vorlage ist diesbezüglich nicht sehr ergiebig, weshalb diese Frage in der Kommission ausführlich diskutiert wurde.
Die von der Verwaltung durchgeführte Evaluation von verschiedenen Standorten ergab für ein Areal im Gewerbegebiet in Liestal und den Standort Muttenz ein praktisch gleiches Resultat. Den Ausschlag für Muttenz ergaben einerseits die generellen Überlegungen, dass Liestal unterdessen ein schwieriger Standort geworden sei, weil in den verschiedenen Direktionen viele Raumengpässe bestehen, welche vom Kantonshauptort kaum mehr gedeckt werden können. Zudem beklagt sich die Stadt Liestal seit geraumer Zeit darüber, dass auch für die Ansiedlung und Nutzung durch Gewerbebetriebe geeignetes Land in zu hohem Ausmass von Amtsstellen genutzt werde, was sich auf die Steuererträge der Stadt Liestal negativ auswirkt. Daher sei es sinnvoll, wenn bei einem sozusagen geballten Bedarf wie hier ein Standort ausserhalb von Liestal vorgezogen werde, wenn dieser mindestens ebenso geeignet ist wie ein Standort in Liestal. Dazu kommt, dass das ebenfalls geeignete Areal in Liestal für das Strafgericht nicht geeignet wäre, da es zu weit vom Bahnhof entfernt ist.
Obwohl grundsätzlich das Bahnhofgelände dem Bahnverkehr oder beim Bahnhof angesiedelten Geschäften zur Verfügung stehen sollte, präsentiert sich die Situation in Muttenz anders als üblich, da die Geschäftszone in Muttenz nicht im Bereich des Bahnhofs liegt und für diese Nutzung nicht attraktiv ist. Muttenz verfügt zwar nicht über ein eigenes Statthalteramt, liegt aber zentral, sozusagen im Scharnier des Kantons und ist von allen Statthalterämtern gut erreichbar.
5.2 Welche Amtsstellen gehören ins Justizzentrum?
Im Rahmen der JPK wurde ausgiebig darüber diskutiert, ob allenfalls zusätzliche Amtsstellen in das Justizzentrum eingegliedert werden sollen. Im Vordergrund stand dabei das besondere Untersuchungsrichteramt (BUR). Dagegen sprechen jedoch vor allem die praktisch täglichen intensiven Kontakte dieses Amtes mit der Spezialfahndung 3 (SF3) der Polizei Basel-Landschaft, die ihrerseits in die Organisation der Polizeizentrale in Liestal eingebunden ist. Überdies ist aufgrund der Bestrebungen des Bundes, gewisse heute vom BUR wahrgenommenen Aufgaben selber zu übernehmen, ungewiss, wie und mit welcher Organisation das BUR mittel- und langfristig arbeiten wird.
Das Justizzentrum in seiner heutigen Ausgestaltung wurde überdies generell in Frage gestellt zu Gunsten eines noch weitergehenden Zentrums mit zusätzlichen Gerichten.
5.3 Ausbaureserven
Da die Organisation der kantonalen Strafverfolgungsbehörden und Gerichte gegenwärtig von einer starken Dynamik geprägt ist und auch vom Bund mitbeeinflusst wird, ist es unmöglich, auf einen längeren Zeitraum als 10 bis 20 Jahre hinaus planen zu können. Aus diesen Überlegungen besteht ein Interesse an einer Reserve auf dem vorgesehenen Areal. Solche Reserven sind zwar vorhanden, allerdings in begrenztem Ausmass. Für den Fall, dass im Zusammenhang mit der Schaffung von Ausschaffungshaftplätzen eine Lösung im Bässlergut, d.h. im Ausschaffungsgefängnis des Kantons Basel-Stadt gefunden wird, erhöhen sich jedoch diese Reserven beträchtlich (vgl. unten Ziff. 5.5).
5.4 Angemessenheit des Raumkonzepts
Es wird in Frage gestellt, ob die im bestehenden Raumbezugsdiagramm vorgesehene räumliche Ausdehnung des Strafgerichts und der Staatsanwaltschaft, insbesondere die Zahl der Gerichtssäle, den Bedürfnissen angemessen ist. Die JPK nimmt zur Kenntnis, dass vorgesehen ist, gegebenenfalls auch das Kantonsgericht im Justizzentrum tagen zu lassen, insbesondere wenn Sicherheitsbedürfnisse in Appellationsverfahren in Strafsachen dies nahe legen.
Die JPK geht zudem davon aus, dass das Raumkonzept generell gegebenenfalls überarbeitet und den jeweils aktuellen Bedürfnissen angepasst wird, wenn sich im Laufe der Projektierung aufgrund von Entwicklungen der Bedarf verändert.
5.5 Zusammenarbeit mit Basel-Stadt
Gegen Ende der Beratungen in der JPK zeichnete sich die Möglichkeit ab, statt der Schaffung von Ausschaffungshaftplätzen im Justizzentrum diese im offenbar unterbelegten Ausschaffungsgefängnis Bässlergut in Basel-Stadt dauerhaft zu vertretbaren Konditionen einmieten zu können. Mit einer solchen Lösung könnte auf die Schaffung von Ausschaffungshaftplätzen im Justizzentrum verzichtet werden, was zu einer Redimensionierung des Projektes führen würde.
5.6 Kosten
Die voraussichtlichen Investitionskosten, welche in der Vorlage mit einem Genauigkeitsgrad von +/- 20 % angegeben sind, sind erheblich. Sie werden allerdings durch Beiträge des Bundes in noch nicht zu bestimmender Höhe reduziert. Eine Reduktion der Investitionskosten ist auch dann zu erwarten, wenn die Ausschaffungshaftplätze in Basel-Stadt eingemietet werden können. Die Kosten werden sich in diesem Fall allerdings nicht proportional reduzieren, zudem ist zu berücksichtigen, dass die Ausschaffungshaftplätze im Unterschied zu den Untersuchungshaftplätzen vom Bund mitfinanziert würden.
Ins Gewicht fällt insbesondere aber auch die substantielle Erhöhung der Betriebskosten für das Gefängnis, welche sich gegenüber heute gemäss Vorlage praktisch verdoppeln sollen. Die massive Erhöhung dieser Kosten wird in erster Linie durch die Schaffung eines differenzierten Haftregimes (Vollzug, Jugendliche, Frauenabteilungen) sowie die Einführung eines 24-Stunden-Betriebs verursacht. Sollte es gelingen, die bereits erwähnte Vereinbarung mit dem Kanton Basel-Stadt betreffend Ausschaffungshaft abzuschliessen, würde sich hier eine in den Einzelheiten noch festzulegende, aber spürbare Reduktion ergeben.
5.7 Rechtsstaatliche Bedenken gegenüber der räumlichen Nähe von Strafgericht und Staatsanwaltschaft
Es wird vorgebracht, die räumliche Nähe zwischen Staatsanwaltschaft und Strafgericht sei nicht unbedenklich, auch wenn diese im Kanton Basel-Landschaft Tradition habe. Das Strafverfahren verlange eine Distanz zwischen den beiden Behörden.
Dagegen wird vorgebracht, dass beim Projekt in Muttenz eine räumlich viel klarere Trennung zwischen Staatsanwaltschaft und Strafgericht vorgesehen sei, als dies bisher der Fall war. Zudem könne aufgrund der heutigen Berufsauffassung mit diesem Problem umgegangen werden und die dafür notwendige Sensibilität sei entwickelt.
5.8 Auswirkungen Revision StGB
Auf Bundesebene steht eine Revision des Strafgesetzbuches zur Diskussion, wonach in Zukunft kurze Freiheitsstrafen zu Gunsten von Geldstrafen nicht mehr vollzogen werden sollen. Vor diesen Hintergrund stellt sich die Frage, ob der Bedarf an Gefängnisplätzen nicht zu hoch angesetzt ist. Diese Entwicklung ist gemäss Stellungnahme der Verwaltung berücksichtigt worden, wobei die Zuverlässigkeit von diesbezüglichen Prognosen ohnehin fraglich sei. Die Belegung der Gefängnisse hängt überdies vor allem mit der Aufrüstung der Strafverfolgungsbehörden zusammen.
6. Eintretensdebatte
6.1 Bedarf
Der Bedarf für die Schaffung von Haftplätzen und einem differenzierten Haftregime gemäss der Vorlage sowie der Bedarf für eine Lösung der aktuellen räumlichen Kapazitätsengpässe bei den Gerichten wird von keiner Seite in Frage gestellt. Eintreten ist deshalb unbestritten.
6.2 Rückweisungsantrag
Ein Rückweisungsantrag wird wie folgt begründet:
Die Vorlage habe es versäumt, zusammen mit dem Kanton Basel-Stadt eine neue und befriedigende Lösung für Massnahmen gegen Jugendliche zu finden. Es sei nicht Sache des Justizzentrums, mit Arrestzellen Disziplinarfälle aus dem Arxhof zu lösen, dieser habe das Problem selber zu lösen. Es sei im Weiteren darauf zu verzichten, das Bezirksgefängnis Laufen aufzuheben, wenn nicht gleichzeitig auch das Statthalteramt Laufen aufgehoben werde. Zudem sei die Neuordnung der Bezirksgerichte in eine entsprechende Vorlage zu integrieren.
Der Rückweisungsantrag wird mit 8:3 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
7. Detailberatung
Im Rahmen der Detailberatung wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass parallel zu den Verhandlungen mit dem Kanton Basel-Stadt über eine allfällige Einmietung von Ausschaffungshaftplätzen bei der Projektierung und bereits beim Architekturwettbewerb mit Varianten gearbeitet wird. Eine Variante soll das bisherige Projekt weiterverfolgen, eine andere Variante klammert die Schaffung der vorgesehenen Ausschaffungshaftplätze aus. Dies bleibt unbestritten und aus diesem Grund wird Ziff. 1 des Landratsbeschlusses neben einer redaktionellen Änderung (Straf- und Jugendgericht) angepasst.
Ein Antrag, auch eine Umsiedlung des BUR in das geplante Justizzentrum zu prüfen, wird mit 9:1 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Aus der Kommissionsmitte wird bemängelt, der den SBB offerierte Preis für die Parzelle sei für ein derart immissionsexponiertes Gelände zu hoch. Es wird erwartet, dass die SBB sich an den für das neue Gebäude notwendigen Lärmschutzmassnahmen finanziell beteiligen.
8. Antrag
Die Justiz- und Polizeikommission beantragt dem Landrat mit 11:0 Stimmen bei 1 Enthaltung, dem beiliegenden Landratsbeschluss zuzustimmen.
Lausen, den 15. Oktober 2001
Im Namen der Justiz- und Polizeikommission
Der Präsident: Dieter Völlmin
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