Vorlage an den Landrat | |
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Titel: | Erteilung eines Generellen Leistungsauftrages im Bereich des öffentlichen Verkehrs für die Jahre 2001-2005 | |
vom: | 28. November 2000 | |
Nr.: | 2000-238 | |
Bemerkungen: |
7. Vernehmlassung
Mit Schreiben vom 14. Juni 2000 wurden alle 86 Gemeinden des Kantons, die Nachbarkantone Basel-Stadt, Aargau, Solothurn und Jura, die im Kanton öffentlichen Verkehr betriebenen Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbände eingeladen, bis Mitte September 2000 zum Berichtsentwurf (Vernehmlassungsvorlage) betreffend "Erteilung eines Generellen Leistungsauftrages im Bereich des öffentlichen Verkehrs für die Jahre 2001 - 2005" Stellung zu nehmen. Zur Einführung in den Generellen Leistungsauftrag wurden mit den Gemeinden fünf Verkehrskonferenzen durchgeführt (§ 12 Gesetz zur Förderung des öffentlichen Verkehrs) mit dem Ziel, über die Grundlagen des Generellen Leistungsauftrages, die Grundzüge des Betriebsangebotes sowie des Finanzprogrammes zu informieren und allfällige Fragen im Hinblick auf die Vernehmlassung zu beantworten.
Zur Erleichterung der Auswertung wurden die zur Vernehmlassung eingeladenen Kreise gebeten, die Stellungnahme anhand von fünf Fragen auszuarbeiten. Es wurden insgesamt 85 Stellungnahmen eingereicht.
7.1 Gemeinden
An der Vernehmlassung beteiligten sich 66 Gemeinden. Davon beurteilen 48 Gemeinden den Entwurf zum nächsten Generellen Leistungsauftrag positiv, 13 Gemeinden melden Vorbehalte an und fünf lehnen den Vernehmlassungsentwurf grundsätzlich ab. Die Vorbehalte und Ablehnungen decken sich vollständig mit der kritischen Haltung dieser Gemeinden gegenüber den finanziellen Mehrleistungen der Gemeinden bzw. gegenüber der Kostenverteilung unter den Gemeinden.
Mit den Zielen und Stossrichtungen des Vernehmlassungsentwurfs sind 48 Gemeinden einverstanden. Fünf Gemeinden haben Vorbehalte. Die Vorbehalte betreffen die mit den Angebotsverbesserungen verbundenen Kosten (Ablehnung durch die Stadt Liestal) und die Massnahmen des Angebotabbaus (gemeinsame Stellungnahme der Gemeinden Kilchberg, Rünenberg, Zeglingen; Bretzwil), welche im Widerspruch mit dem Ziel steht, das Kantonsgebiet mit einem attraktiven öffentlichen Verkehr zu erschliessen.
Auch die Angebotsverbesserungen werden von den Gemeinden grossmehrheitlich begrüsst (52 Gemeinden). Drei Gemeinden (Liestal, Ormalingen und Bennwil) lehnen die Angebotsverbesserungen ab, drei Gemeinden (Therwil, Hersberg, Gelterkinden) äussern Vorbehalte. Die Gemeinde Therwil erachtet die Angebotsverbesserung auf der Buslinie 64 (Biel-Benken - Arlesheim) als nicht notwendig. Gelterkinden möchte aus Kostengründen, dass die "Blaue Linie" S3 nur in den Spitzenzeiten fährt. Ormalingen möchte nur Angebotserweiterungen mittragen, die einem echten Bedürfnis entsprechen und finanziell vertretbar sind. Drei Gemeinden Liestal (Finanzen), Bennwil (Angebotsabbau), Hersberg (Nachtbusangebot) stellen die geplanten Angebotsverbesserungen in den Zusammenhang mit weiteren Punkten; auf sie wird nachstehend eingegangen.
Vor etwa zehn Jahren war die Frage, ob ein Wochenend-Nachtangebot im öffentlichen Verkehr eine Aufgabe der öffentlichen Hand sei, heftig umstritten. Deshalb wurden die Gemeinden gebeten, sich zu dieser Frage speziell zu äussern. 34 Gemeinden stimmen der Einführung eines Wochenend-Nachtangebotes zu. Auffällig viele Gemeinden (18) haben zu dieser Frage nicht Stellung genommen. Neun Gemeinden lehnen die Nachtangebote ab oder äussern dazu Vorbehalte. In drei Gemeinden (Hersberg, Bretzwil, Dittingen) wird kein Bedarf für ein Nachtangebot festgestellt. Fünf Gemeinden (Oberwil, Therwil, Bubendorf, Liestal, Grellingen) unterstützen ein solches Angebot nur, wenn es selbsttragend ist (Sponsoring, Verkehrseinnahmen). Gelterkinden berüsst ein Nachtangebot zwischen Basel und Gelterkinden, wird sich jedoch nicht an den Kosten von Nachtangeboten hinterliegender Gemeinden beteiligen.
Die Ausschöpfung des Sparpotenzials wird lediglich von 13 Gemeinden unterstützt. 40 Gemeinden enthalten sich einer Stellungnahme, zumeist weil die Gemeinde selbst von der Massnahme nicht betroffen ist. Elf (zumeist betroffene) Gemeinden wenden sich gegen einen Abbau des Angebots. Zwei Gemeinden äussern Vorbehalte. Aufgrund dieser Vernehmlassungsergebnisse und des geringen Sparpotenzials wird auf die Angebotsabbaumassnahmen bis auf drei eindeutige Fälle verzichtet ( 6.3).
Die Preise für Umweltschutz-Abonnemente sind von 1987 bis 2000 von Fr. 40.-- auf Fr. 59.-- (pro Monatsabonnement für Erwachsene) erhöht worden. Demgegenüber ist der Beitrag an das U-Abo in der gleichen Periode nur einmal (1992), nämlich von Fr. 22.50 auf Fr. 25.-- gestiegen. Die Erhöhung des Beitrags an das Umweltschutz-Abonnement von Kanton und Gemeinden wird von 33 Gemeinden befürwortet. Viele Gemeinden stimmen einer teuerungsbedingten Beitragserhöhung zu, weil dadurch die Abgeltungsbeiträge der Gemeinden an die ungedeckten Kosten der Verkehrsunternehmen etwa im gleichen Ausmass gesenkt werden können. Vier Gemeinden (Frenkendorf, Känerkinden, Ormalingen, Rothenfluh) lehnen eine Erhöhung ab. Ormalingen und Rothenfluh vertreten die Meinung, dass nicht die Gemeindebeiträge, sondern die Verkaufspreise der Abonnemente weiter zu erhöhen seien.
Mit den Angebotsverbesserungen sind für Kanton und Gemeinden finanzielle Mehrleistungen verbunden. Die Gemeinden wurden deshalb gefragt, ob sie bereit sind, entsprechende Mehrleistungen zu übernehmen. Als Beurteilungshilfe wurde den Gemeinden der geschätzte Gemeindebeitrag (2002) mit und ohne Angebotsverbesserungen mitgeteilt. Die Gemeinden äusserten sich zu den finanziellen Mehrleistungen wie folgt: 26 Gemeinden sind bereit, für die Angebotsverbesserungen entsprechende Mehrbelastungen zu tragen. 12 Gemeinden lehnen eine Mehrbelastung ab, 17 Gemeinden melden Vorbehalte an. 11 Gemeinden äussern sich zur Finanzierung nicht.
Die Gemeinden, welche sich über die finanziellen Mehrleistungen kritisch äussern, sind besorgt über die steigende Kostenentwicklung. Diese Entwicklung ist nicht nur durch die Erweiterung des Angebots im öffentlichen Verkehr, sondern auch durch den Rückzug des Bundes aus der Finanzierung des Regionalverkehrs und die wieder anziehende Teuerung geprägt. Einigen Gemeinden fällt es schwer, dass ihre Beiträge steigen, obwohl das Angebot nicht ausgebaut oder sogar abgebaut werden soll. Solche Gemeinden sind nicht bereit, sich an den steigenden öV-Abgeltungen zu beteiligen (Hersberg, Känerkinden, Kilchberg, Rünenberg, Zeglingen, Oltingen, Bretzwil, Hölstein, Lauwil). Der Rückzug des Bundes ist auch der Grund dafür, dass für einige Gemeinden die Mehrkosten in einem Missverhältnis zu den Mehrangeboten im öffentlichen Verkehr stehen (Birsfelden, Münchenstein, Ormalingen). Die Vorschläge zur Problemlösung sind vielfältig: Kostensenkung durch Trennung des Wünschbaren vom Machbaren (Therwil), Mehrbelastung der öV-Fahrgäste durch preislich höhere Fahrausweise (Bubendorf), Beitragsplafonierung (Duggingen), Änderung der Kostenverteilung (Buckten, Gelterkinden, Itingen, Wintersingen, Giebenach) oder der Gewichtung der einzelnen Verkehrsmittel bei der Berechnung der Gemeindebeiträge (Wahlen, Zwingen, Frenkendorf, Pratteln, Gelterkinden, Itingen). Für Liestal und Gelterkinden werden die Zentrumsgemeinden gegenüber den Aussengemeinden durch den Verteilschlüssel benachteiligt und zu stark belastet. Einige Gemeinden beanstanden die Zuordnung bzw. Anrechnung der Haltestellen, welche der Ermittlung des Gemeindebeitrags zugrunde liegt (Augst, Ramlinsburg, Gelterkinden).
7.2 Nachbarkantone
Der Kanton Aargau ist durch den Generellen Leistungsauftrag nur wenig betroffen und wünscht eine Überprüfung der interkantonalen Kostenaufteilung für die über die Kantonsgrenzen verkehrenden öV-Linien. Der Kanton Basel-Stadt ist mit den Zielen und Stossrichtungen des Generellen Leistungsauftrages einverstanden. Der Kanton Solothurn begrüsst die im Generellen Leistungsauftrag vorgeschlagenen Angebotsverbesserungen, welche auch für die Solothurner Bezirke Dorneck und Thierstein eine deutliche Verbesserung der öV-Erschliessung darstellen. Der Einstellung der Linie 55 im Abschnitt Langenbruck - Allerheiligenbergrank stimmt der Kanton Solothurn zu. Hingegen kann der Kanton Solothurn die Sparmassnahmen für die weiteren gemeinsamen Linien im Laufental nicht unterstützen. Die "Blaue Linie" S3 könne nur dann einen Vorteil für die gesamte Region erbringen, wenn das gute Angebot nicht nur den Bahngemeinden, sondern auch den abseits der Schiene gelegenen Gemeinden zugute komme.
7.3 Verkehrsunternehmungen
Die Autobus AG Liestal (AAGL) kann sich mit den Zielen und Stossrichtungen des Generellen Leistungsauftrages identifizieren. Die AAGL befürchtet starke Behinderungen des Busbetriebs ab den ca. 2003 beginnenden Bauarbeiten für die Umfahrungsstrasse J2. Die BLT Baselland Transport AG erachtet den vorgesehenen Angebotsausbau als notwendig; für die Neukonzeption der Buslinien 63 und 64 sieht die BLT dringenden Handlungsbedarf. Die bisherigen Erfahrungen mit den Nachtbus-Angeboten sind äusserst positiv. Die teuerungsbedingte Erhöhung des Beitrages an das Umweltschutz-Abonnement beurteilt die BLT als gerechtfertigt. Die Basler Verkehrs-Betriebe (BVB) begrüssen die Ziele und Stossrichtungen des Generellen Leistungsauftrages. Die Angebotsverbesserungen sind ein wichtiges Mittel, um die drohende Abwanderung bisher treuer öV-Kunden, die von der Stadt aufs Land gezogen sind, aufzuhalten. Basel-Stadt ist durch die Führung der BLT-Tramlinien 10 und 11 über den Bahnhof und die neue AAGL- Buslinie 80 mitbetroffen und bereit, die damit verbundenen Mehrkosten zu übernehmen. Sie unterstützen die teuerungsbedingte Erhöhung des Abgeltungsbeitrages an das Umweltschutz-Abonnement. Die Postauto Nordwestschweiz stimmt den Angebotsverbesserungen des Generellen Leistungsauftrages zu und unterbreitet Vorschläge zur Verbesserung der Spätangebote im Laufental und für das Oberbaselbiet. Die Ausschöpfung des Sparpotenzials beurteilt die Postauto Nordwestschweiz als nicht zielkonform. Aus Sicht der Postauto Nordwestschweiz ist die Stadt Laufen mit öffentlichem Verkehr noch nicht sehr gut erschlossen und schlägt die Einführung eines Stadtbusses vor. Sie begrüsst das Ziel, die Angebote des öffentlichen Verkehrs im TNW-Gebiet verstärkt zu vermarkten. Die Schweizerischen Bundesbahnen AG (SBB), vertreten durch die Regionalleitung Nordwest-Schweiz, freuen sich über die geplanten Angebotsverbesserungen und weisen auf weitere Verbesserungsmöglichkeiten in der Transportkette hin. Die Waldenburgerbahn AG (WB) zeigt in ihrer Stellungnahme die Prioritäten und Mängel im Angebot der WB auf. Sie zieht das Fazit, dass die Bevölkerung des Waldenburgertals bzw. der Pendler- und Freizeitverkehr ins Waldenburgertal das verbesserte SBB-Angebot nur teilweise nutzen können und beantragt deshalb eine Verdichtung ihrer Züge am Vormittag und am Abend zum Halbstundentakt.
7.4 Parteien, Verbände, Andere
Die Christlichdemokratische Volkspartei (CVP) Basel-Landschaft unterstützt die Bestrebungen des Kantons, den Modal Split zu Gunsten des öffentlichen Verkehrs zu verbessern. Die finanziellen Leistungen seien bei der regelmässigen Beurteilung der Zentrumsleistungen von Basel-Stadt zu berücksichtigen. Nicht die Bundeskriterien, sondern das kantonale Angebotsdekret soll entscheidender Massstab für die Beurteilung der Förderungswürdigkeit von Linien mit geringer Nachfrage sein. Das Ziel, die öV-Abgeltungen real auf dem Stand des Jahres 2002 zu halten, scheint der CVP zu absolut. Es wird in diesem Zusammenhang auf die höheren Wachstumsraten des Finanzprogramms verwiesen. Eine teuerungsbedingte Erhöhung des Abgeltungsbeitrages an das U-Abo ist nach Ansicht der CVP gerechtfertigt. Das Geschäft soll im Landrat gleichzeitig mit der Anpassung des Angebotsdekrets (zur Änderung der Gewichtung der Verkehrsmittel) behandelt werden. Die Freie Grüne Liste (FGL) erachtet die Verbesserungen im öffentlichen Verkehr und des Modal Splits als dringend notwendig, um die zur Zeit gegenläufige Tendenz aufzuhalten. Die FGL unterstützt die "Blaue Linie" und erhofft sich dadurch auch eine Verbesserung der Busanschlüsse im Sinne der Transportkette. Zur Ausschöpfung des Sparpotenzials äussert sich die FGL kritisch: Allein mit einer Optimierung des EuroVille-Projekts könne mehr eingespart werden als mit der vorgeschlagenen Ausschöpfung des Sparpotenzials. Nach der FGL müssten die Nachtangebote noch viel mehr als im Berichtsentwurf vorgesehen ausgebaut werden. Der Verlängerung der Buslinie 70 an den Bahnhof Basel SBB wird von der FGL Priorität eingeräumt.
Der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) begrüsst die vorgeschlagenen Angebotsverbesserungen. Fragen stellen sich für den VBLG bezüglich den Angebotskürzungen (Ausschöpfung des Sparpotenzials). Zu den finanziellen Aspekten des Generellen Leistungsauftrages will sich der VBLG zu einem späteren Zeitpunkt äussern. Der Automobil Club der Schweiz (ACS), Sektion Basel beurteilt das Gesamtkonzept als vernünftig und die damit verbundenen Kostenfolgen als vertretbar. Der ACS weist auf die fehlende Verbindung von Allschwil Dorf zum Bahnhof Basel SBB hin. Die Interessensgemeinschaft Öffentlicher Verkehr (IGÖV) würdigt den Entwurf des Generellen Leistungsauftrags als wichtigen Fortschritt. Die IGÖV äussert sich kritisch zu einzelne Stossrichtungen des Entwurfs (nachfrageorientierte Erschliessung in ländlichen Gebieten, teuerungsbedingte Anpassungen der Fahrausweispreise). Sie unterbreitet detaillierte weitergehende Verbesserungsvorschläge. Die Ausschöpfung des Sparpotenzials wird abgelehnt. Die IGÖV unterstützt die teuerungsbedingte Anpassung der Abgeltungsbeiträge an das Umweltschutz-Abonnement. Der Sauberkeit der Bahnhöfe und Haltestellen sowie der Sicherheit in den Zügen muss ein angemessener Stellenwert eingeräumt werden. Der Verkehrs-Club der Schweiz (VCS), Sektion beider Basel unterstützt die Zielsetzungen des Generellen Leistungsauftrages weitgehend. Die vorgeschlagenen Angebotsverbesserungen werden zur Erreichung einer Trendwende beim Modal Split als unerlässlich eingestuft. Dem Abbau der Linien 82, 100a und 113 stimmt der VCS zu. Auf die weiteren geplanten Abbaumassnahmen sollte verzichtet werden. Die Wirtschaftsförderung, Regio Laufental sieht in der "Blauen Linie" einen wichtigen Schritt zur Verbesserung des öffentlichen Verkehrs. Die Sicherheit der Fahrgäste, insbesondere in den Nachtzügen, muss gewährleistet werden. Die Bahngemeinden sollen finanziell durch mitbenutzende Gemeinden entlastet werden. Das Ökozentrum Langenbruck bittet, auf den vorgesehenen Abbau der Linie 94 (Waldenburg - Balsthal) auf dem Abschnitt Waldenburg - Langenbruck zu verzichten und die vollständige Schliessung der Linie 55 (Langenbruck - Hägendorf) auf dem Abschnitt Langenbruck - Allerheiligenberg zu überdenken. Die Interessensgemeinschaft gegen Eisenbahnlärm Pratteln/ Umgebung (IGLS) beantragt, nur lärmsaniertes Rollmaterial einzusetzen.
Fortsetzung >>>
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