Was ändert sich? Seit dem Schuljahr 2012/13 ist das bisherige freiwillige erste Kindergartenjahr für alle Kinder obligatorisch. Der Stichtag für den Schuleintritt in den Kindergarten verschiebt sich vom 1. Mai auf den 31. Juli. Die Anpassung erfolgt schrittweise ab Schuljahr 2012/13 bis 2017/18. Somit beginnt die obligatorische Schulzeit für alle Kinder mit vollendetem 4. Lebensjahr. HarmoS tritt im Schuljahr 2015/16 in Kraft. Mit der Einführung werden alle Kinder den Unterricht in umfassenden Blockzeiten besuchen. Der Beginn des Unterrichts am Vormittag kann auch weiterhin für einzelne Kinder individuell gestaltet werden. Chance: Der Kindergarten als erste Stufe der Volksschule wird gestärkt. Alle Kinder im ganzen Kanton haben die gleichen schulischen Startbedingungen.
Bildung im Kindergarten ist mit Lehrplan 21 wie bisher «ganzheitliche Bildung». Sie wird erreicht, indem den Kindern Spiel- und Lernangebote zur Verfügung gestellt werden, bei denen die Sozial-, Selbst- und Sachkompetenzen ausgewogen gefördert und gefestigt werden. Das einzelne Kind mit seinen Erfahrungen und seinem individuellen Entwicklungsstand und die Vorgaben des Lehrplans bilden die Grundlagen für den Unterricht. Die Kinder spielen beim Lernen und lernen beim Spielen. Zusammenarbeit im ersten Zyklus der Primarstufe (Kindergarten, 1. und 2. Klasse) Mit dem neuen Lehrplan 21 wird die Volksschule in drei Zyklen eingeteilt. Der erste Zyklus umfasst den Kindergarten und die 1. und 2. Klasse der Primarschule. (Der zweite Zyklus beinhaltet die 3. bis 6. Klasse.) Auch wenn der Kindergarten räumlich oft von der Primarschule getrennt ist, so ist eine pädagogische und organisatorische Zusammenarbeit im ersten Zyklus gewährleistet und soll vermehrt gefördert werden.
Mandatsleiterin «Primarstufe» :
Regula Ineichen, regula.ineichen@bl.ch
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