• 2006 - Das Schweizer Stimmvolk heisst den revidierten Bildungsartikel in der Bundesverfassung gut. Die Kantone haben nun die Verpflichtung, wichtige Rahmenvorgaben des Bildungswesens national einheitlich zu regeln.
  • 2006 - Die Kantone BL, BS, BE, FR, SO und VS beschliessen, das Frühe Sprachenlernen gemeinsam umzusetzen. Das Projekt "Passepartout" entsteht.
  • 2007- Die 26 kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren verabschieden einstimmig das HarmoS-Konkordat zuhanden der kantonalen Beitrittsverfahren verabschiedet.
  • 2007 - Die 26 kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren verabschieden einstimmig das Konkordat Sonderpädagogik.
  • August 2009 - Das HarmoS-Konkordat tritt in Kraft.
  • Dezember 2009 - Regierungsvereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Aargau und Solothurn für die Zusammenarbeit im Bildungsraum Nordwestschweiz.
  • Juni 2010 - Landrat beschliesst Beitritt zum HarmoS-Konkordat, zum Konkordat Sonderpädagogik und zum Bildungsraum Nordwestschweiz
  • September 2010 - Baselbieter Bevölkerung stimmt Beitritt zum HarmoS-Konkordat, zum Konkordat Sonderpädagogik und zum Bildungsraum Nordwestschweiz zu
  • Oktober 2010 - Die Erarbeitung des Lehrplans 21 startet
  • Januar 2011 - Das Projektdesign Bildungsharmonisierung BL ist erstellt
  • Februar 2011 - Workshops zur Information und zur Beteiligung der Anspruchsgruppen finden statt
  • März 2011 - Bildungsrat beschliesst Einführung des Frühen Sprachenlernens auf das Schuljahr 12/13
  • Herbst 2011 - Weiterbildung Lehrerinnen und Lehrer für Französischunterricht ab 3. Klasse
  • August 2012 - Zum ersten Mal: Französischunterricht in den 3. Klassen
  • August 2012 - Zum ersten Mal: Der Kindergartenbesuch dauert 2 Jahre
  • August 2013 - Umsetzung der Integrativen Schule
  • August 2014 - Zum ersten Mal: Englischunterricht in den 5. Klassen
  • August 2014 - Zum ersten Mal: Das Gymnasium dauert 4 Jahre
  • August 2014 - Der neue Lehrplan 21 ist fertig gestellt und liegt vor. Er wird auf das Schuljahr 15/16 eingeführt
  • August 2015 - Zum ersten Mal: Die 6. Klasse findet in der Primarschule statt
  • August 2015 - Zum ersten Mal: Der neue Lehrplan 21 wird eingeführt
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Was ändert sich?
Seit dem Schuljahr 2012/13 ist das bisherige freiwillige erste Kindergartenjahr für alle Kinder obligatorisch. Der Stichtag für den Schuleintritt in den Kindergarten verschiebt sich vom 1. Mai auf den 31. Juli. Die Anpassung erfolgt schrittweise ab Schuljahr 2012/13 bis 2017/18. Somit beginnt die obligatorische Schulzeit  für alle Kinder mit vollendetem 4. Lebensjahr.
 
HarmoS tritt im Schuljahr 2015/16 in Kraft. Mit der Einführung werden alle Kinder den Unterricht in umfassenden Blockzeiten besuchen. Der Beginn des Unterrichts am Vormittag kann auch weiterhin für einzelne Kinder individuell gestaltet werden.
 
Chance:
Der Kindergarten als erste Stufe der Volksschule wird gestärkt. Alle Kinder im ganzen Kanton haben die gleichen schulischen Startbedingungen.

  
Bildung im Kindergarten ist mit Lehrplan 21 wie bisher «ganzheitliche Bildung». Sie wird erreicht, indem den Kindern Spiel- und Lernangebote zur Verfügung gestellt werden, bei denen die Sozial-, Selbst- und Sachkompetenzen ausgewogen gefördert und gefestigt werden. Das einzelne Kind mit seinen Erfahrungen und seinem individuellen Entwicklungsstand und die Vorgaben des Lehrplans bilden die Grundlagen für den Unterricht. Die Kinder spielen beim Lernen und lernen beim Spielen.
 
Zusammenarbeit im ersten Zyklus der Primarstufe (Kindergarten, 1. und 2. Klasse)
Mit dem neuen Lehrplan 21 wird die Volksschule in drei Zyklen eingeteilt. Der erste Zyklus umfasst den Kindergarten und die 1. und 2. Klasse der Primarschule. (Der zweite Zyklus beinhaltet die 3. bis 6. Klasse.)
Auch wenn der Kindergarten räumlich oft von der Primarschule getrennt ist, so ist eine pädagogische und organisatorische Zusammenarbeit im ersten Zyklus gewährleistet und soll vermehrt gefördert werden.
 

 

Mandatsleiterin «Primarstufe» :

Regula Ineichen, regula.ineichenbl.ch