Landrat / Parlament || Vorlage 1998-188 vom 13. Oktober 1998


Vereinbarung über die Beitragsleistung des Kantons Basel-Landschaft und des Kantons Basel-Stadt an Fahrten von behinderten Erwachsenen (partnerschaftliches Geschäft)


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen




- Entwurf eines Landratsbeschlusses
- Vereinbarung über die Beitragsleistung an Fahrten von behinderten Erwachsenen

 


 

Weil die Vereinbarung über die Realisierung des Projektes Behindertentransport in der Region (Vereinbarung Behindertentransport, GS 30.360) im Einvernehmen der Vertragsparteien gekündigt wurde, wird mit dieser Vorlage der Entwurf einer neuen Vereinbarung unterbreitet. Die Vereinbarung sieht vor, dass die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft einen jährlichen Beitrag in Höhe von maximal 1'900'000 Franken an Fahrten von behinderten Erwachsenen leisten. Auf den Kanton Basel-Landschaft entfällt davon ein Anteil von 798'000 Franken.

1. Zusammenfassung
- Die beiden Kantone Basel-Stadt und Basel Landschaft beschliessen eine neue Vereinbarung über die Beitragsleistung an Fahrten von behinderten Erwachsenen.
- Berechtigt sind Personen die mit Arztzeugnis nachweisen, dass sie die öffentlichen Verkehrsmittel nicht benutzen können.
- Es werden nur Fahrten finanziert, für welche kein anderer Kostenträger aufkommt.
- Das Projekt Spontanfahrten für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer wird aufgehoben.
- Der Fahrgast bezahlt einen Beitrag an den Transport, der sich am Tarif des Tarifverbundes Nordwestschweiz TNW orientiert.
- Zur Organisation und Durchführung besteht eine Koordinationsstelle «Fahrten von behinderten Erwachsenen beider Basel» mit je drei vom Regierungsrat gewählten Vertreterinnen und Vertretern.
- Im Rahmen der Vereinbarung erhält die Koordinationsstelle die notwendigen operativen Freiheiten, um das Fahrbedürfnis von behinderten Erwachsenen hinsichtlich Qualität und Quantität bestmöglichst zu befriedigen.
- Die Kantone leisten einen Beitrag von maximal 1'900'000 Franken. Die Kostenaufteilung erfolgt mittels Schlüssel, der alle zwei Jahre überprüft wird.
- Die Aufsicht über die Koordinationsstelle wird der zuständigen Direktion/dem zuständigen Departement übertragen.


2. Ausgangslage
Die Kantonsparlamente der beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben die Vereinbarung über die Realisierung des Behindertentransportes in der Region (Vereinbarung Behindertentransport) vom 13. Februar 1990 und die Realisierung des Pilotprojektes Spontanfahrten für Rollstuhlfahrer und Rollstuhlfahrerinnen vom 14. Dezember 1995 genehmigt. Die Vereinbarung Behindertentransport und das Projekt Spontanfahrten für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer wurden bis Ende 2000 verlängert.


Zur Realisierung der Projekte Behindertentransport wurde eine gemeinsame Koordinationsstelle Behindertentransport beider Basel geschaffen.


Nachdem sich das bisherige Finanzierungssystem als unzureichend erwiesen hat, wurde die bisherige Vereinbarung auf den 31.12.1998 einvernehmlich gekündigt. Die Regierungen beider Basel beauftragten die Koordinationsstelle ein neues Finanzierungssystem auszuarbeiten und zur Entscheidung vorzulegen.


3. Eckpunkte des alten Konzeptes
3.1. Beitragsberechtigung
Erwachsene Behinderte, die mit einem Arztzeugnis bescheinigten, dass sie nicht in der Lage sind, das öffentliche Verkehrsmittel zu benützen, erhielten durch die Koordinationsstelle Beiträge an Fahrten für behinderte Erwachsene.


3.2 Kantonsbeiträge
Für jedes eingereichte Arztzeugnis verpflichteten sich die jeweiligen Kantone einen jährlichen Beitrag von 300 Franken für Normalfahrten und 50 Franken für Spontanfahrten für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer zu leisten. Die so ermittelte Gesamtsumme stand als Höchstbetrag für beide Projekte zur Verfügung. Abgerechnet wurden nur die effektiv durchgeführten Fahrten.


3.3 Transportunternehmungen
Im Auftrag der Koordinationsstelle wurden die Behindertentransporte durch den Behindertentransport beider Basel «TIXI» und die Invalidenvereinigung beider Basel IVB durchgeführt. Spontanfahrten für Rollstuhlfahrer und Rollstuhlfahrerinnen führte die Taxizentrale AG Basel aus.


4. Erkenntnisse aus dem bisherigen Betrieb
4.1 Rückgang der Arztzeugnisse
Für 1998 wurde von allen bisher registrierten Behinderten ein neues Arztzeugnis verlangt. Ende März waren bei der Koordinationsstelle 2469 Arztzeugnisse eingegangen, was gegenüber 1997 (4767 Arztzeugnisse) einem Rückgang von rund 2300 Arztzeugnissen entspricht.


Der Rückgang der Arztzeugnisse lässt sich anhand der vorhandenen Daten nicht abschliessend erklären. Es ist jedoch davon auszugehen, dass vorher Veränderungen im Datenbestand der Fahrberechtigten (z.B. Wegzug aus dem Kanton, Verzicht auf Transporte, Todesfälle, etc.) zu wenig systematisch erfasst worden sind.


Um dem durch das Finanzierungssystem verursachten Beitragsrückgang und der damit verbundenen drastischen Fahrteneinschränkung entgegenzuwirken, wurde den Regierungen beider Basel eine befristete Lösung vorgeschlagen.


Durch Regierungsratsbeschluss wurde im Kanton Basel-Stadt eine interimistische Lösung verabschiedet, mittels welcher die im Budget 1998 eingestellten Beträge freigegeben wurden. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft entschied ebenfalls die im Budget 1998 eingesetzten Beträge freizugeben, dies jedoch im Unterschied zum Kanton Basel-Stadt im Sinne einer Bevorschussung. Die durch Bevorschussung des Kantons Basel-Landschaft ausgerichteten zusätzlichen Beiträge sind gemäss Regierungsratsbeschluss durch den Landrat nachträglich zu bewilligen.


4.2 Nachfrage nach Fahrten
Ende 1997 wurde bei allen behinderten Personen, welche Anspruch auf Beiträge an Behindertentransporte haben eine Umfrage durchgeführt. Gemäss den 2361 eingereichten Fragebogen wünschten rund die Hälfte der Personen (1175) den Behindertentransport regelmässig zu benutzen und rund zwei Drittel aller Befragten wünschten das Angebot unregelmässig zu benützen (Mehrfachantworten waren zugelassen). Hochgerechnet ergibt dies eine Nachfrage von annähernd 400'000 Fahrten pro Jahr. Von den 1167 Behinderten die auf den Rollstuhl angewiesen sind, werden rund 27'000 Spontanfahrten gewünscht. Die Befragung hat ergeben, dass pro Jahr und Berechtigten durchschnittlich 178 Fahrten gewünscht werden, dass heisst knapp drei Fahrten pro Woche. Hin- und Rückfahrt wurde jeweils als eine Fahrt gerechnet.


Bei dieser subjektiven Nennung der Fahrwünsche durch die Fahrgäste muss davon ausgegangen werden, dass ein höherer Fahrbedarf angegeben wird als effektiv gebucht würde. Es muss allerdings angenommen werden, dass ein Bedürfnis nach einer höheren Anzahl von Fahrten besteht, als heute von der Koordinationsstelle finanziert werden kann.


4.3 Finanzierungssystem
Bisher leisten die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft pro Arztzeugnis einen jährlichen Beitrag von 300 Franken für Normalfahrten und von 50 Franken für Spontanfahrten für Rollstuhlfahrer und Rollstuhlfahrerinnen. Der jährliche Kantonsbeitrag an Fahrten für behinderte Erwachsene wird somit direkt von der Zahl der bei der Koordinationsstelle eingereichten Arztzeugnisse bestimmt. Die tatsächliche Zahl der Arztzeugnisse ist erst am Ende eines Betriebsjahres bekannt, muss aber bereits im Vorjahr budgetiert werden. In der Regel weicht das Budget mehr oder weniger stark von der effektiven Anzahl der Arztzeugnisse ab. Die Anzahl der von den Transportunternehmungen abrechenbaren Fahrten standen ebenfalls erst am Ende eines Betriebsjahres fest. Dieser Umstand erschwerte die Kontingentierung der Fahrten erheblich. Die Koordinationsstelle wie die Transportunternehmungen konnten den Finanzierungsrahmen erst im laufenden Geschäftsjahr abstecken.


Ein weiterer Missstand wurde deutlich, als Transportorganisationen öffentlich dazu aufriefen Arztzeugnisse einzureichen, unabhängig allfälliger Fahrabsichten der betroffenen Personen. Damit sollten die zur Verfügung stehenden Beiträge der Kantone möglichst erhöht werden. Eine solche Praxis ist verfehlt und muss im neuen Finanzierungssystem ausgeschlossen werden.


4.4 Profil der berechtigten Personen
Dreiviertel der berechtigten Personen (2124) sind älter als 60 Jahre und ein Viertel der Personen (646) sind zwischen 20 und 60 Jahre alt. Von allen Berechtigten sind rund die Hälfte (1243) auf den Rollstuhl angewiesen.


4.5 Transportunternehmungen
IVB und TIXI haben sich zu einer Allianz zusammengeschlossen und führen gemeinsam Fahrten von behinderten Erwachsenen aus. Sammeltransporte und Daueraufträge werden durch IVB und Einzeltransporte durch TIXI durchgeführt. Die qualitativen Anforderungen, wie Art der telefonischen Vorbestellung, Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit entspricht nicht dem Bedürfnis. Einzelpersonen und Behindertenorganisationen bemängeln die Anzahl der durchgeführten Fahrten und die Qualität des Fahrangebes.


Fortsetzung


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