Landrat / Parlament || Vorlage 1998-145 vom 18. August 1998 (Inhalt)
Investitionsbeitrag an den binationalen Flughafen Basel-Mülhausen (Investitionsvorhaben 1997-2004) (Partnerschaftliches Geschäft mit dem Kanton Basel-Stadt)
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
2.8.1 Motion 98/14, Verlängerung der Ost/West-Piste des Flughafens Basel-Mulhouse
Am 22. Januar 1998 hat Landrat H. Frey eine Motion betreffend die Verlängerung der Ost/West-Piste eingereicht(25). An der Sitzung vom 11. Juni 1998 hat der Landrat beschlossen, Ziffer 1 zu überweisen, die Ziffern 2 und 3 aber fallenzulassen.
Gemäss Ziffer 1 wird der Regierungsrat beauftragt:
- Bei den Bundesbehörden, dem Regierungsrat Basel-Stadt, dem Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung des Flughafens Basel-Mulhouse vorstellig zu werden und den Bau der Verlängerung der Ost/West-Piste [um rund 300m] prioritär zu fordern.
Stellungnahme des Regierungsrates (vgl. auch Ziffer 2.2.4, 2.4.1 und 2.4.1.2):
Im Verlaufe der Planung einer Verlängerung der heute 1'600 Meter langen Ost/West-Piste wurde durch die französische Luftfahrtbehörde untersucht, ob eine Verlängerung um 300 Meter anstelle um 220 Meter weitere erhebliche Vorteile bringen würde. In ihren Abklärungen kommt die französische Luftfahrtbehörde zum Ergebnis, dass durch eine Verlängerung der Ost/West-Piste um 300 Meter im Vergleich zu einer Verlängerung um 220 Meter weder hinsichtlich dem zuladbaren Gewicht (Passagiere, Fracht, Treibstoff und dgl.) noch hinsichtlich der Reichweite eine wesentliche Verbesserung erzielt werden könnte. Unter diesen Umständen würde eine um 300 Meter verlängerte Ost/West-Piste gegenüber einer um 220 Meter verlängerten Piste kaum zusätzlich genutzt werden können. Gleichzeitig würde jedoch eine Verlängerung um 300 Meter infolge der schwierigen Topographie zu Mehrkosten in Höhe von ungefähr CHF 7,9 Mio. (FRF 32 Mio.) führen.
Mit der geplanten Verlängerung der Ost/West-Piste um 220 Meter nach Osten können in Zukunft neu bis zu 20 % der Starts über diese Piste geleitet und somit zwei- bis viermal mehr Abflüge als heute statt über dem Südsektor (Agglomeration Basel) über dem relativ dünn besiedelten Gebiet im Westen des Flughafens durchgeführt werden. Durch den kürzeren Anrollweg der Flugzeuge fallen darüber hinaus weniger Lärm- und Abgasemissionen an und der Treibstoffverbrauch wird reduziert.
Die Verlängerung der Ost/West-Piste ist für die Schweiz aus Umweltsicht ein wichtiger und unerlässlicher Bestandteil.
Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben daher in ihrer gemeinsamen Einvernehmenserklärung (gemäss Artikel 4 Buchstabe a Zusammenarbeits-Vereinbarung das Investitionsvorhaben betreffend) zu Handen des UVEK(26) u.a. folgende Auflage gemacht: die Verlängerung der Ost/West-Piste um mindestens 220 Meter ist fristgerecht im Jahr 1999 zu realisieren verbunden mit einer namhaften Verlagerung der Starts Richtung Süd auf diese Piste.
Weiter ist die Realisierung der Verlängerung der Ost/West-Piste für die finanzielle Unterstützung des Ausbauvorhabens durch die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft Bedingung.
Der Regierungsrat beantragt deshalb angesichts der durchgeführten und eingeleiteten Massnahmen, die Motion als erfüllt abzuschreiben.
2.8.2 Postulat 95/220 Einführung schadstoffabhängiger Landetaxen und weiterer Massnahmen auf dem EuroAirport Basel-Mulhouse und Postulat 97/169 EuroAirport: Emissionsgebühren für schmutzige Flugzeuge
Am 4. Dezember 1995 hat Landrätin J. Halder ein Postulat betreffend Einführung schadstoffabhängiger Landetaxen und weiterer Massnahmen auf dem EuroAirport Basel-Mulhouse eingereicht(27).
Der Regierungsrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten:
- ob auf dem EuroAirport Basel-Mulhouse analog zu den lärmabhängigen Landetaxen, auch schadstoffabhängige Landetaxen erhoben werden können und
- ob der Regierungsvertreter im Verwaltungsrat des EAP sich angesichts des drohenden Ausbaus des Flughafens generell dafür einsetzen könnte, dass ein nach ökologischen Grundsätzen organisierter Betrieb stattfindet, welcher die Luft- und Lebensqualität der Region verbessert.
Am 4. September 1997 hat Landrat A. Zimmermann ein Postulat betreffend Emissionsgebühren für schmutzige Flugzeuge eingereicht(28):
- Der Regierungsrat soll sich beim Verwaltungsrat des Flughafens Basel-Mülhausen für Emissionsgebühren mit Lenkungscharakter wie in Zürich und Genf einsetzen.
a) Bericht des Regierungsrates zu den schadstoffabhängigen Landetaxen (vgl. auch Ziffer 2.4.1.4):
Mit der Revision des Luftfahrtgesetzes auf den 1. Januar 1995 wurden die Schweizer Flugplatzhalter verpflichtet, bei der Gebührengestaltung auch die unterschiedliche Lärmerzeugung und Schadstoffemission der Luftfahrzeuge zu berücksichtigen. In der Folge haben die Flughäfen Zürich und Genf im Juni 1997 ihre definitive Absicht kundgetan, eine Emissionsabgabe zu erheben. Der Flughafen Zürich hat europaweit als erster Flughafen auf den 1. September 1997 eine solche Abgabe eingeführt. Der Flughafen Genf-Cointrin will dem Vernehmen nach in nächster Zeit ebenfalls schadstoffabhängige Landetaxen erheben.
Die IATA (International Air Transport Association), der weltweite Verband der Luftverkehrsgesellschaften, hat allerdings gegen die Einführung der Emissionsabgabe auf dem Flughafen Zürich beim Bundesgericht Beschwerde erhoben. Das Verfahren vor Bundesgericht ist immer noch hängig.
Beim Flughafen Basel-Mulhouse ist die Lage insoweit schwieriger als im Unterschied zu den beiden anderen schweizerischen Landesflughäfen solche Landetaxen nicht einseitig von der Schweiz eingeführt werden können. Solange das Bundesgericht sich über die Zulässigkeit solcher Taxen aus schweizerischer Sicht nicht ausgesprochen hat, macht ein entsprechendes Begehren an die französischen Behörden kaum Sinn.
Der Regierungsrat hat in der am 16. Juni 1998 gemeinsam mit dem Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt gegenüber dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation abgegebenen Einvernehmenserklärung jedoch als Auflage formuliert, dass die Flughafendirektion dem Verwaltungsrat einen Beschlussantrag zur Einführung schadstoffabhängiger Landetaxen zu unterbreiten hat.
b) Bericht des Regierungsrates zu seinem generellen Einsatz für einen nach ökologischen Grundsätzen organisierten Betrieb, welcher Luft- und Lebensqualität der Region verbessert (vgl. Postulat J. Halder 2. Punkt):
Schon vor der Zusammenarbeits-Vereinbarung hat sich der jeweilige basellandschaftliche Regierungsrat, der den von Basel-Stadt eingeräumten Sitz im Verwaltungsrat des Flughafens einnahm, für die unter Ziffer 2.4 dieser Vorlage aufgeführten Umweltmassnahmen zusammen mit den baselstädtischen Regierungsräten eingesetzt. Weiter hat der Kanton Basel-Landschaft bereits im Hinblick auf die Zusammenarbeits-Vereinbarung und neu gestützt auf diese Vereinbarung seinen Einsatz und Einfluss im Bereich Umweltschutz verstärken können bzw. wird sich weiterhin mit noch grösserem Gewicht einsetzen können.
Der Regierungsrat erachtet in Berücksichtigung aller Umstände und der oben umschriebenen von den Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft im Zusammenhang mit der Einvernehmenserklärung gemachten Auflagen die Umweltauswirkungen des Investitionsvorhabens als durchaus vertretbar.
Keine Abschreibung
Da noch kein abschliessendes Resultat vorliegt, sollen die Postulate 95/220 und 97/169 stehengelassen werden.
2.8.3 Motion 98/48: Bevölkerungsfreundliche und zukunftsorientierte Entwicklung des Flughafens Basel-Mülhausen-Freiburg
Am 12. März 1998 hat die CVP-Fraktion eine Motion betreffend bevölkerungsfreundliche und zukunftsorientierte Entwicklung des Flughafens Basel-Mülhausen-Freiburg eingereicht(29). An der Sitzung des Landrates vom 11. Juni 1998 hat sich die CVP-Fraktion einverstanden damit erklärt, dass die Regierung die Motion als Postulat entgegennimmt.
Die Regierung wird gebeten im Interesse der betroffenen Bevölkerung der Region und zum Schutze derselben folgendes zu berücksichtigen:
1. Neukonzipierung des Start- und Landeverfahrens:
- Zeitliche Limitierung der direkten und indirekten Starts und Landungen von oder nach Süden auf der Nord-Süd-Hauptpiste.
- Ausbau der Piste Ost-West durch Verlängerung derselben (ca. 250 m).
- Verlagerung des Flugbetriebes auf die Ost-West-Piste für Kurz- und Mittelstreckenflugzeuge.
2. Neukonzeption eines 24 Std. Flugplanes unter Berücksichtigung eines emissionsarmen Nachtflugbetriebes mit Nachtflugeinschränkungen von 22.00-06.00 Uhr unter Einhaltung eines strikten Nachtflugverbotes von 24.00-05.00 Uhr.
3. Erstellung eines Sicherheitskonzepts für den Katastrophenfall mit Behörden und Schutzwehren der Anrainergemeinden.
4. Erstellen eines Informationszentrums zur Verbesserung des Informationsflusses und der gegenseitigen Kommunikation. Vorbereitung eines Informationszentrums im Katastrophenfall als Katastropheneinsatzzentrum (überstaatlich und überregional).
5. Erschliessung des Flughafens mit der Schiene ist prospektiv planerisch sicherzustellen.
Stellungnahme des Regierungsrates:
zu 1:
- Eine zeitliche Limitierung für Direktabflüge gegen Süden mit Jets besteht bereits, sind doch diese nur zwischen 07.00 Uhr und 22.00 Uhr zugelassen. (Vgl. auch weiter unten zu 2).
Ab dem 1. Juli 1998 konnte eine Reduktion der Anzahl Direktstarts von heute beinahe neun auf acht Jet-Flugzeuge pro Tag im Jahresdurchschnitt erreicht werden(30). (Weitere Ausführungen unter Ziffer 2.4.1.1)
- Der Regierungsrat hat in der am 16. Juni 1998 gemeinsam mit dem Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt abgegebenen Einvernehmenserklärung zum Investitionsvorhaben die fristgerechte Verlängerung der Ost/West-Piste um mindestens 220 m verbunden mit einer namhaften Verlagerung der Starts Richtung Süden zur Auflage gemacht. (Weitere Ausführungen unter Ziffer 2.8.1)
- Mit der Verlängerung der Ost/West-Piste um 220 m nach Osten können in Zukunft neu bis zu 20% der Starts, also zwei- bis viermal mehr als heute, über die Ost/West-Piste geführt und somit mehr Abflüge als heute statt über die Region Basel (Sektor Süd) über dem relativ dünn besiedelten Gebiet im Westen des Flughafens durchgeführt werden.
zu 2:
Die Nachtflugordnung wurde vom binationalen Verwaltungsrat des Flughafens gemeinschaftlich festgelegt, obwohl der Flughafen auf französischem Territorium liegt und damit grundsätzlich der Hoheit der französischen Luftfahrtbehörden untersteht. Die heutige Nachtflugordnung auf dem Flughafen Basel-Mulhouse stellt ein Entgegenkommen der französischen Behörden an die schweizerische Regelung dar(31). Die Flughafendirektion hat nun im Anhang zur sog. Vereinbarung zum Abflugverfahren „Direktstart Hochwald"(32) zugestanden, die Erteilung der Ausnahmebewilligungen von 24.00 bis 05.00 Uhr noch restriktiver zu handhaben und die Anzahl im Trend zu reduzieren (Basis 1997). Damit kann während der besonders sensiblen Nachtzeit eine weitere Beruhigung erreicht werden.
Die Vertreter der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft im Verwaltungsrat werden sich gemeinsam dafür einsetzen, dass für Flüge in der übrigen Nachtzeit eine weitere Annäherung an die Handhabung der Nachtflüge wie bei den anderen schweizerischen Landesflughäfen (insb. Zürich-Kloten) stattfindet.
Weiter gelten seit dem 1. April 1998 Restriktionen für Kapitel II Jets.
Zu erwähnen ist noch, dass in der Regel in Basel-Mülhausen nachts die Abflüge nach Norden und die Anflüge von Norden her erfolgen.
zu 3 und 4:
Ueber die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen bestehen Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich vom 14.1.1987 (SR 0.131.334.9) und zwischen der Schweiz und Deutschland vom 28.11.1984 (SR 0.131.313.6).
- Zuständigkeiten in der Führung bzw. Sicherheitskonzepte
Auf dem Gelände des Flughafens Basel-Mülhausen sind gemäss den Vorschriften der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO-Vorschriften) professionelle Einsatzdienste des Flughafens mit der Bewältigung von Ereignissen und der entsprechenden Führung betraut; Ansprechinstanz ist der in dieser Sache verantwortliche Präfekt des Departements Haut Rhin in Colmar.
Auf dem Gebiet des Kantons Basel-Landschaft ist primär die betroffene Gemeinde verantwortlich. Reichen die örtlichen Mittel nicht mehr aus - was bei einer grossen Flugzeugkatastrophe ohne weiteres möglich sein kann - so übernimmt der Kanton gemäss § 8 des Gesetzes über den zivilen Schutz der Bevölkerung und der Kulturgüter vom 6.2.1997 (SGS 731) die Führung.
Im Kanton Basel-Landschaft bestehen generell gehaltene Konzepte zur Bewältigung von Katastrophen und grossen Schadenslagen. Spezifisch auf eine Flugzeugkatastrophe abgestimmte Einsatzpläne existieren zur Zeit nicht - mit deren Erstellung ist begonnen worden. Am 12. Mai 1998 hat eine erste Vorbesprechung mit der Flughafendirektion stattgefunden; weitere Gespräche werden folgen.
- Informationszentrum
Die Einsatzzentrale der Kantonspolizei Basel-Stadt ist gemäss einer internationalen Vereinbarung vom 25.11.1987 Meldekopf für die gegenseitige Information über grenzüberschreitende Gefahren und Schäden.
Gemäss § 16 des Gesetzes über den zivilen Schutz der Bevölkerung und der Kulturgüter vom 6.2.1997 wird die Bevölkerung vom Kanton und den Gemeinden informiert. Ist die Schadenslage auf ein einzelnes Gemeindegebiet begrenzt und führt dort die Gemeinde, so ist diese auch für die Information zuständig. Bei der Führung durch den Kanton geht auch die Führung der Information an den Kanton über. Im kantonalen Krisenstab BL (KKS) besteht eine Sektion Information, die ihre Aufgabe in enger Zusammenarbeit mit den Informationsdiensten der ganzen Region wahrnimmt.
zu 5:
Der Regierungsrat hat in der am 16. Juni 1998 gemeinsam mit dem Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt abgegebenen Einvernehmenserklärung zum Investitionsvorhaben die Sicherung der Möglichkeit eines künftigen Anschlusses des Flughafens an das öffentliche Schienennetz zur Auflage gemacht.
Keine Abschreibung
Da noch kein abschliessendes Resultat vorliegt, soll das Postulat 98/48 stehengelassen werden.
3. Antrag
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, einen Beschluss gemäss Entwurf in der Beilage zu fassen.
Liestal, den 18. August 1998
Im Namen des Regierungsrates
Die Präsidentin: Schneider-Kenel
Der Landschreiber: Mundschin