Landrat / Parlament || Vorlage 1998-145 vom 18. August 1998 (Inhalt)


Investitionsbeitrag an den binationalen Flughafen Basel-Mülhausen (Investitionsvorhaben 1997-2004) (Partnerschaftliches Geschäft mit dem Kanton Basel-Stadt)


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





2.4 Umweltfragen

 

Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass mit dem Betrieb des Flughafens auch Umweltaspekte tangiert werden.


Schon vor der Zusammenarbeits-Vereinbarung hat sich der jeweilige basellandschaftliche Regierungsrat, der den von Basel-Stadt eingeräumten Sitz im Verwaltungsrat des Flughafens einnahm, für die nachfolgend aufgeführten Umweltmassnahmen zusammen mit den baselstädtischen Regierungsräten eingesetzt.


Bereits im Hinblick auf die Zusammenarbeits-Vereinbarung und neu gestützt auf diese Vereinbarung hat der Kanton Basel-Landschaft seinen Einsatz und Einfluss im Bereich Umweltschutz verstärken können bzw. wird sich weiterhin mit noch grösserem Gewicht einsetzen können.


In Vorbereitung bzw. bereits realisiert sind bis heute:


- Erstellen eines sog. „Silencers" für die Durchführung von Standläufen (realisiert)


- Erarbeitung der Umweltcharta und Schaffung einer trinationalen Begleitgruppe (realisiert)


- Einführung von Restriktionen für Kapitel II Jets ab dem 1. April 1998 (realisiert)


- Einrichtung eines modernen Umwelterfassungssystems „C.I.E.M.A.S" (in Betrieb)


- Reduktion der Direktstarts von heute beinahe neun auf acht Jet-Flugzeuge pro Tag im Jahresdurchschnitt durch das Zugeständnis der Crossair (ab 1. Juli 1998)


- Ombudsstelle zur Bearbeitung mangelhafter Beschwerdebeantwortungen durch den Flughafen (ab September 1998; zur Mitbeteiligung des Kantons Basel-Landschaft s. Ziffer 2.4.2.2)


- Verlängerung der Ost/West-Piste um 220 Meter (geplant auf das Jahr 1999)


- Geplante Revision des Pistenbenützungskonzepts zur objektiven Lärmminimierung in Beachtung der Bevölkerungsdichte (frühestens auf das Jahr 2000)


- Absicht der Einführung schadstoffabhängiger Landetaxen


- Schienenanschluss (sobald wirtschaftlich tragbar)


Ferner hat die Stabsstelle Umweltschutz der Bau- und Umweltschutzdirektion zuhanden der französischen Behörden zu den Aspekten Lufthygiene, Lärmschutz, Verkehr und Natur- und Landschaftsschutz des Ausbauvorhabens mit Schreiben vom 17. Oktober 1997 Stellung genommen. Die Unterlagen zum Ausbauvorhaben wurden im Rahmen der Empfehlung der Deutsch-Französisch-Schweizerischen Regierungskommission über die Zusammenarbeit bei umweltrelevanten Vorhaben am Oberrhein öffentlich aufgelegt. Die Stabsstelle Umweltschutz hat dabei folgendes angeregt:


- Einführung emissionsabhängiger Landetaxen;


- Ueberarbeitung des bestehenden Systems lärmabhängiger Landegebühren und bei Inbetriebnahme des erweiterten Terminals keine Landeerlaubnis mehr für nicht lärmzertifizierte Flugzeuge;


- Verbesserung des Anschlusses an den öffentlichen Verkehr (z.B. bedarfsabhängiger Shuttle-Betrieb oder Busbetrieb);


- Prüfung einer umfassenden Parkplatzbewirtschaftung (insbesondere für die Parkplätze, welche für die Flughafenangestellten vorgesehen sind);


- Reduktion der Parkplätze infolge genügend wirksamer Ausgestaltung des Anschlusses an den öffentlichen Verkehr sowie der Parkplatzbewirtschaftung;


- keine Humusierung der entstehenden Freiflächen, um nährstoffarme Böden für die für die Rheinebene spezifischen Artengemeinschaften zu schaffen.



2.4.1 Die Auflagen im Zusammenhang mit der Einvernehmenserklärung der Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft


Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat in der am 16. Juni 1998 gemeinsam mit dem Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt abgegebenen Einvernehmenserklärung nach Artikel 4 Buchstabe a Zusammenarbeits-Vereinbarung(11), auch in Berücksichtigung der Anregungen der Stabsstelle Umweltschutz, dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation mitgeteilt, dass das Einvernehmen mit folgenden Auflagen verbunden wird:


- Einhaltung der in der Vereinbarung zum Abflugverfahren „Direktstart Hochwald" vom 27. April 1998 zwischen der Flughafendirektion, dem Wirtschafts- und Sozialdepartement des Kantons Basel-Stadt, der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion des Kantons Basel-Landschaft, dem Bundesamt für Zivilluftfahrt und der Schweizer Delegation des Verwaltungsrates abgesprochenen Regelung (inkl. Anhang)(12);


- Revision des heutigen Pistenbenützungskonzepts zur Ermittlung von Flugrouten, welche die Lärmbelastung unter Berücksichtigung der Anzahl betroffener Personen objektiv minimieren, unter Beachtung der in der oben erwähnten Vereinbarung zum Abflugverfahren „Direktstart Hochwald" abgesprochenen Regelung;


- Fristgerechte Realisierung der Verlängerung der Ost/West-Piste um mindestens 220 Meter im Jahr 1999 und namhafte Verlagerung der Starts Richtung Süd auf die Ost/West-Piste;


- Restriktivere Handhabung der Ausnahmebewilligungen zwischen 24.00 Uhr und 05.00 Uhr und eine weitere Annäherung an die Handhabung der Nachtflüge wie bei den anderen schweizerischen Landesflughäfen (insb. Zürich-Kloten);


- Vorlage eines Beschlussantrages durch die Flughafendirektion an den Verwaltungsrat des Flughafens zur Einführung schadstoffabhängiger Landetaxen;


- Sicherung der Möglichkeit eines künftigen Anschlusses des Flughafens an das öffentliche Schienennetz.


Auf die einzelnen Aspekte wird nachfolgend näher eingegangen.



2.4.1.1 Die Frage der „Direktstarts" und Prüfung des Pistenbenützungskonzepts


Im Jahre 1997 haben im Jahresdurchschnitt pro Tag 26,5 Flugzeuge die sog. „Direktstartroute" benutzt, davon 8,9 Jet-Flugzeuge. Letzteres gab schweizerischerseits Anlass bei der Flughafendirektion vorstellig zu werden.


Nach eingehenden Verhandlungen haben die Flughafendirektion, der Vorsteher des Wirtschafts- und Sozialdepartements des Kantons Basel-Stadt, der Vorsteher der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion des Kantons Basel-Landschaft, der Direktor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt und der Präsident der Schweizer Delegation des Verwaltungsrates vereinbart, sich für eine Reduktion der jetzigen Anzahl Direktstarts von Jet-Flugzeugen pro Tag im Jahresdurchschnitt von neun auf acht einzusetzen(13). Die baselstädtische Fluglärmkommission, zusammengesetzt aus Vertretern der Behörden und der Bevölkerung der Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft und des Elsass sowie des Bundesamtes für Zivilluftfahrt, hat von dieser Vereinbarung zustimmend Kenntnis genommen. Die Vereinbarung hat rechtlich den Stellenwert eines „gentlemen's agreement". Der Verwaltungsrat des Flughafens hat an seiner Sitzung vom 30. April 1998 die Vereinbarung im Sinne einer Empfehlung an die französischen Luftfahrtbehörden unterstützt(14). Die Verhandlungen mit den französischen Luftfahrtbehörden unter Federführung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt werden sich noch über die kommenden Monate erstrecken. Die Crossair hat sich umgehend bereit erklärt, ihre MD-83-Piloten anzuweisen, die Benutzung der Direktstartroute einzuschränken(15). Damit konnte die Einhaltung der Vereinbarung bereits ab dem 1. Juli 1998 verwirklicht werden.


Die Lärmminderungsverfahren für die Starts sowie die prozentuale Aufteilung der im Jahre 1997 benutzten Standard-Abflugrouten sind in den entsprechenden Grafiken dargestellt.(16) Die vorgeschriebenen Routen sind nicht Strassen, sondern Zonen vergleichbar, da sich je nach Fluggerät, Gewicht, meteorologischen Bedingungen und dgl. notwendigerweise Streubereiche ergeben.


Die heutigen Routen sollen frühestens auf das Jahr 2000 aufgrund einer Prüfung des Pistenbenutzungskonzepts, die auch aufgrund der Verlängerung der Ost/West-Piste notwendig sein wird, und in Berücksichtigung der Flottenerneuerung der Crossair neu überprüft werden. Dabei sollen anhand des neuen Umwelterfassungssystems C.I.E.M.A.S., in Berücksichtigung der Bevölkerungsdichte, neue Lösungsansätze gesucht werden. Ziel wäre das Erreichen einer gemeinschaftlich mit der umliegenden Bevölkerung und den Luftfahrtbehörden abgesprochenen Regelung.


Das neu in Betrieb genommene Umwelterfassungssystem C.I.E.M.A.S. ist in der Lage flächendeckend eine Aussage über die Lärmentwicklung für jeden Punkt in der umliegenden Agglomeration zu machen. Zudem stellt der Flughafen im Rahmen des Umwelterfassungssystems C.I.E.M.A.S. den umliegenden französischen, deutschen und schweizerischen Gemeinden jeweils abwechselnd vier mobile Messcontainer zur Verfügung.


Da die Interessen der umliegenden Bevölkerung in der Frage der Lärmverteilung keineswegs übereinstimmend sind und zudem die betroffene Anwohnerschaft auf drei verschiedene Länder verteilt wohnt (Schweiz, Frankreich und Deutschland) ist das Erzielen einer gemeinschaftlichen Lösung kurzfristig nicht möglich, sondern kann nur über einen längeren Findungsprozess erreicht werden. Schweizerischerseits klärt das Bundesamt für Zivilluftfahrt hinsichtlich der Frage der „Direktstarts" mit den französischen Luftfahrtbehörden ab, ob nicht anstelle einer Limite im Jahresdurchschnitt, eine feste Limite pro Tag eingeführt werden könnte.


Der Regierungsrat ist der Ansicht, mit der ausgehandelten Vereinbarung zum Abflugverfahren „Direktstart Hochwald" vom 27. April 1998 den - auch in Berücksichtigung der gutnachbarlichen Beziehungen zum Elsass - derzeit bestmöglichen Kompromiss gefunden zu haben.



2.4.1.2 Die Verlängerung der Ost/West-Piste


Die Nord/Süd-Piste ist zu gewissen Tageszeiten überlastet, insbesondere während der Morgenspitze, während gleichzeitig über die Ost/West-Piste nur ca. 5 bis 10% der Abflüge stattfinden. Im Jahre 1997 erfolgten 71% der Starts Richtung Süden und 9% Richtung Westen. Eine bessere Verteilung der Starts auf die Ost/West-Piste ist zur Zeit kaum möglich, da sie für den Start kleiner und mittlerer Flugzeuge je nach zugeladenem Gewicht unzureichend ist. Insgesamt (Starts und Landungen) fanden im Jahre 1997 im Sektor Nord 56%, im Sektor Süd 37%, im Sektor West 5% und im Sektor Ost 2% der Flugbewegungen statt.(17)


Die Berechnungen des Flughafens haben ergeben, dass mit einer Verlängerung der heute 1'600 Meter langen Ost/West-Piste um 220 Meter nach Osten in Zukunft neu bis zu 20 % der Starts, also zwei- bis viermal mehr als heute, über die Ost/West-Piste geführt und somit mehr Abflüge als heute statt über die Region Basel (Sektor Süd) über dem relativ dünn besiedelten Gebiet im Westen des Flughafens durchgeführt werden können. Gleichzeitig kann eine flüssigere Verkehrsabwicklung erfolgen. Die Verlängerung der Ost/West-Piste ist für die Schweiz aus Umweltsicht ein wichtiger und unerlässlicher Bestandteil. Wie unter Ziffer 2.2.4. ausgeführt, würde eine zusätzliche Verlängerung der Ost/West-Piste um 80 Meter keinen wesentlichen Mehrnutzen bringen.



2.4.1.3 Nachtflüge


Die Nachtflugordnung wurde vom binationalen Verwaltungsrat des Flughafens gemeinschaftlich festgelegt, obwohl der Flughafen auf französischem Territorium liegt und damit grundsätzlich der Hoheit der französischen Luftfahrtbehörden untersteht. Die heutige Nachtflugordnung auf dem Flughafen Basel-Mulhouse stellt ein Entgegenkommen der französischen Behörden an die schweizerische Regelung dar(18). Die Flughafendirektion hat nun im Anhang zur sog. Vereinbarung zum Abflugverfahren „Direktstart Hochwald"(19) zugestanden, die Erteilung von Ausnahmebewilligungen von 24.00 bis 05.00 Uhr noch restriktiver zu handhaben und die Anzahl im Trend zu reduzieren (Basis 1997). Damit kann während der besonders sensiblen Nachtzeit eine weitere Beruhigung erreicht werden.


Die Vertreter der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft im Verwaltungsrat werden sich gemeinsam dafür einsetzen, dass für Flüge in der übrigen Nachtzeit eine weitere Annäherung an die Handhabung der Nachtflüge wie bei den anderen schweizerischen Landesflughäfen (insb. Zürich-Kloten) stattfindet.



2.4.1.4 Schadstoffabhängige Landetaxen


Mit der Revision des Luftfahrtgesetzes auf den 1. Januar 1995 wurden die Schweizer Flugplatzhalter verpflichtet, bei der Gebührengestaltung auch die unterschiedliche Lärmerzeugung und Schadstoffemission der Luftfahrzeuge zu berücksichtigen. In der Folge haben die Flughäfen Zürich und Genf im Juni 1997 ihre definitive Absicht kundgetan, eine Emissionsabgabe zu erheben. Der Flughafen Zürich hat europaweit als erster Flughafen auf den 1. September 1997 eine solche Abgabe eingeführt. Der Flughafen Genf-Cointrin will dem Vernehmen nach in nächster Zeit ebenfalls schadstoffabhängige Landetaxen erheben.


Die IATA (International Air Transport Association), der weltweite Verband der Luftverkehrsgesellschaften, hat allerdings gegen die Einführung der Emissionsabgabe auf dem Flughafen Zürich beim Bundesgericht Beschwerde erhoben. Das Verfahren vor Bundesgericht ist immer noch hängig.


Beim Flughafen Basel-Mulhouse ist die Lage insoweit schwieriger als im Unterschied zu den beiden anderen schweizerischen Landesflughäfen solche Landetaxen nicht einseitig von der Schweiz eingeführt werden können. Solange das Bundesgericht sich über die Zulässigkeit solcher Taxen aus schweizerischer Sicht nicht ausgesprochen hat, macht ein entsprechendes Begehren an die französischen Behörden kaum Sinn. Der Regierungsrat hat jedoch als Auflage formuliert, dass die Flughafendirektion dem Verwaltungsrat einen Beschlussantrag zur Einführung schadstoffabhängiger Landetaxen zu unterbreiten hat. Dies macht insbesondere Sinn, sobald das erwähnte Bundesgerichtsurteil vorliegt.



2.4.1.5 Schienenanschluss


Seit Gründung des Flughafens bestehen Pläne, den Flughafen an das Schienennetz direkt anzuschliessen. Aufgrund der in Frankreich und in der Schweiz herrschenden Finanzknappheit wird sich ein Schienenanschluss aufgrund der mangelnden Wirtschaftlichkeit nur mittel- bis längerfristig realisieren lassen. Selbst beim Bahnanschluss des Flughafens Genf, mit einem Verkehrsaufkommen von heute 6,1 Mio. Passagieren, ist die Auslastung der Züge sehr schlecht. Trotzdem hat der Verwaltungsrat des Flughafens die Option eines Schienenanschlusses in Form von zwei Varianten sichergestellt und entsprechend die nötigen Projektmodifikationen beschlossen. Die sichergestellten Varianten sind die folgenden:


- Variante 12: Stil „Tram léger": Es könnte mit leichtem Rollmaterial in der Art der sog. Stadtbahnwagen eine Schienenverbindung direkt vor den Terminal geführt und dort ebenerdig ein Bahnhof erstellt werden. Eine bauliche Vorinvestition für dieses Szenario ist im Bauprojekt bewilligt.


- Variante 9: Vom bestehenden SNCF-Schienenstrang Basel-Mulhouse, welcher ca. 750 Meter östlich vom Flughafenterminal verläuft, abzweigend, könnte eine neue Haltestelle mit entsprechender Infrastruktur gebaut werden. Die Verbindung von einem solchen EuroAirport Bahnhof zum Terminal müsste mit einem zusätzlichen bequemen Transportmittel sichergestellt werden (z.B. „tapis roulant"). Auch diese Anschlussvariante ist mit dem Vorhaben der Flughoferweiterung kompatibel.


Beide Varianten sind aus den beigelegten Skizzen(20) ersichtlich.


Bevor ein Schienenanschluss realisiert wird, kann bei Bedarf das Busangebot der Linie 50, Bahnhof SBB-Brausebad-Kannenfeldplatz-(Frachthalle-)Flughafen, weiter verbessert werden (weitere Verdichtung und dgl.) Die Linie 50 hat im Jahr 1997 640'000 Personen befördert. Die mittlere Sitzauslastung betrug 26%.


Fortsetzung


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