Landrat / Parlament || Vorlage 1998-145 vom 18. August 1998 (Inhalt)


Investitionsbeitrag an den binationalen Flughafen Basel-Mülhausen (Investitionsvorhaben 1997-2004) (Partnerschaftliches Geschäft mit dem Kanton Basel-Stadt)


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





1. Uebersicht

 

Diese Vorlage knüpft an die Vorlage betreffend Genehmigung der Zusammenarbeits-Vereinbarung zwischen der Eidgenossenschaft und den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft vom 25. November 1997/14. Januar 1998 (LV 98/13) und beantragt den Investitionsbeitrag des Kantons Basel-Landschaft für das in der genannten Vorlage bereits kurz umschriebene Ausbauvorhaben des Flughafens Basel-Mulhouse.


Der Flughafen Basel-Mulhouse ist ein sehr wesentlicher Teil der regionalen Verkehrs- und Wirtschaftsstruktur. Wie jede Infrastruktur muss auch die Infrastruktur des Flughafens von Zeit zu Zeit an die geänderten Bedürfnisse angepasst werden. Der Flughafen Basel-Mulhouse wurde für die Abfertigung von 1,8 Mio. Passagiere im Jahr ausgelegt. Im Jahr 1997 erreichte aber das Passagieraufkommen schon 2,7 Mio. Passagiere. Zudem muss die Infrastruktur jeweils den geänderten Bedürfnissen und Ansprüchen der Kunden genügen können. Der Betrieb des Konzepts „EuroCross" der Crossair ist beispielsweise davon abhängig, dass von der Infrastruktur her kurze Umsteigewege garantiert werden können. Die heutige Infrastruktur genügt somit weder kapazitätsmässig noch qualitativ und muss dringend den Bedürfnissen angepasst werden.


Das Investitionsvorhaben 1997-2004(1) (2)sieht folgende Projekte vor:


- Erweiterung des Passagier-Terminals und Erstellen eines Y-förmigen Fingerdocks


- Erweiterung des Flugzeug-Vorfeldes


- Optimierung des Fracht-Terminals


- Verlängerung der Ost/West-Piste um 220 Meter


- Verbesserung der technischen Infrastrukturen


- Errichtung eines sog. Werkhofes


- Verbesserung der allgemeinen Infrastruktur


- Erschliessung einer Zone für kommerzielle Aktivitäten


- Erwerb von Grundstücken


Die Kosten für diese Bauphase betragen rund FRF 1,535 Mrd. (rund CHF 379 Mio.)


Gemäss dem Nachtrag Nr. 4 zum Pflichtenheft (Anhang II) zum französisch-schweizerischen Staatsvertrag vom 4. Juli 1949 übernehmen die Schweiz und Frankreich je die Hälfte eines allfälligen staatlichen Investitionsbeitrages. Schweizintern wird der schweizerische Anteil gemäss der Zusammenarbeits-Vereinbarung wiederum je zur Hälfte auf die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft aufgeteilt (vgl. auch LV 98/13).


Die bestehende und derzeit nicht verhandelbare rechtliche Konstruktion des Flughafens schliesst eine Privatfinanzierung durch Eigenkapitalerhöhung analog einer privaten Aktiengesellschaft aus.


Der Flughafen kann somit 65% des Investitionsvolumens für die Etappe 1997-2004 selbst aufbringen, 17,5% sollen vom Staat Frankreich und den umliegenden französischen Körperschaften und je 8,75% von den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft aufgebracht werden.


Der vom Kanton Basel-Landschaft zu leistende Beitrag beträgt maximal CHF 33,35 Mio. Dieser Betrag wird gemäss dem Nachtrag 4 zum Staatsvertrag (Anhang II) nach Baufortschritt und entsprechend der Einvernehmenserklärung der Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft an den Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation vom 16. Juni 1998(3) ausbezahlt.


Mit einem vergleichsweise bescheidenen finanziellen Beitrag der öffentlichen Hand erhält die Region eine leistungsfähige, moderne Verkehrsinfrastruktur.


Gemäss Artikel 4 Buchstabe a Zusammenarbeits-Vereinbarung genehmigt das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK (früher EVED)) das Investitionsprogramm bzw. die schweizerischen staatlichen Investitionsbeiträge im Einvernehmen mit den Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft. Die Regierungen sind sich bewusst, dass mit dem Betrieb des Flughafens auch Umweltaspekte tangiert werden. Sie legen deshalb grossen Wert auf die flankierenden Massnahmen im Umweltbereich. Sie haben dem UVEK gegenüber im Rahmen ihrer gemeinsamen Einvernehmenserklärung Auflagen gemacht hinsichtlich Direktstarts, Verlängerung der Ost/West-Piste, Revision des heutigen Pistenbenützungskonzepts, Nachtflüge, schadstoffabhängige Landetaxen sowie Anschluss ans Schienennetz. Von besonderer Bedeutung ist für die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft die Verlängerung der Ost/West-Piste.


Das Investitionsvorhaben 1997-2004 des Flughafens Basel-Mulhouse ist verkehrs- und wirtschaftspolitisch notwendig sowie im Lichte der Umwelt verantwortbar.


Demzufolge beantragt die Regierung dem Landrat einen Beschluss gemäss Beilage zu fassen.



2. Bericht


2.1 Ausgangslage


Seit Anfang der neunziger Jahre stehen die Fragen des Ausbaus des Flughafens und dessen Finanzierung zur Diskussion.


Mit dem Abschluss der Nachträge Nr. 3 und Nr. 4 zum Pflichtenheft (Anhang II) zum französisch-schweizerischen Staatsvertrag konnten die rechtlichen Grundlagen für eine Mitfinanzierung durch Frankreich geschaffen werden. Frankreich übernimmt neu die Hälfte der staatlichen Investitionsbeiträge.


Was die Mitfinanzierung durch die Schweiz angeht gilt folgendes:


Der Landrat hat mit Beschluss vom 11. Juni 1998 die Zusammenarbeits-Vereinbarung zwischen der Eidgenossenschaft und den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft vom 25. November 1997/14. Januar 1998 genehmigt (vgl. dazu auch Ziffer 2.6). Damit gilt Artikel 4 der Zusammenarbeits-Vereinbarung:


gemäss Artikel 4 Buchstabe a hat die Eidgenossenschaft das Einvernehmen der Regierung des Kantons Basel-Landschaft zur Genehmigung der schweizerischen staatlichen Zuschüsse einzuholen und


gemäss Artikel 4 Buchstabe b ist der Regierungsrat verpflichtet, im Rahmen seiner Kompetenzen alles in die Wege zu leiten, damit schweizerischerseits die notwendigen staatlichen Zuschüsse an das während der letzten Jahre erarbeitete Ausbauprojekt vom Kanton Basel-Landschaft zur Hälfte übernommen werden.


Mit Datum vom 16. Juni 1998 haben die Regierungen beider Basel in einem gemeinsamen Schreiben gegenüber der Eidgenossenschaft das Einvernehmen zum Ausbauvorhaben 1997-2004 erklärt (vgl. dazu auch Ziffern 2.3.1.2 und 2.4.1). Dies bedeutet noch keine finanzielle Verpflichtung des Kantons Basel-Landschaft, vielmehr bedarf es dazu der Genehmigung des vom Regierungsrat beantragten staatlichen Zuschusses durch den Landrat (bzw. im Falle eines Referendums der Genehmigung durch das Volk).


In der Landratsvorlage 98/13 wurde die Bedeutung des Flughafens, das Ausbauvorhaben, die Sorge um den Umweltschutz sowie die Grössenordnung der angestrebten Mitfinanzierung für den Fall der Genehmigung der Zusammenarbeits-Vereinbarung bereits gestreift. Im hier gestellten Kreditbegehren soll nun vertieft und unter Bezugnahme auf die neuesten Daten auf diese Punkte eingegangen werden.




2.1.1 Die Bedeutung des Flughafens Basel-Mulhouse und dessen Weiterentwicklung


2.1.1.1 Der Flughafen: Ein Schwerpunkt der regionalen Entwicklung.


Der Flughafen Basel-Mulhouse hat einen ausgeprägt regionalen Charakter und ist für die gesamte Nordwestschweiz und speziell für die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft von gewichtiger wirtschaftlicher Bedeutung. Gäbe es keinen funktionierenden Flughafen, so könnten dem Geschäftsverkehr weder schnelle Verbindungen in den aussereuropäischen Raum (über Anschlussflüge zu den grossen interkontinentalen Hubs, d.h. den Verkehrsdrehscheiben für interkontinentale Flüge) noch zu den wichtigen europäischen Wirtschaftszentren angeboten werden. Im Konkurrenzkampf zu anderen Wirtschaftszentren wie Zürich oder Strasbourg wäre dies ein entscheidender Standortnachteil. Die sehr heftige Reaktion der gesamten Westschweiz, als die Swissair die Mehrzahl ihrer Langstreckenflüge ab dem Flughafen Genf aufhob, zeigt dies sehr deutlich.


Der Flughafen ist ein bedeutendes Element der Verkehrsinfrastruktur und erbringt einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Attraktivität der Region Basel. Eine Messestadt Basel etwa wäre ohne Flughafen kaum denkbar. Im übrigen verschafft der Flughafen nicht nur den Geschäftsleuten, sondern auch den Einwohnerinnen und Einwohnern der Region, die Möglichkeit, in kurzer Zeit zu den wichtigsten europäischen Städten reisen zu können.


Im Vergleich zu anderen Verkehrsinfrastrukturaufgaben der öffentlichen Hand ist der Beitrag an den Flughafen relativ bescheiden. Eine Hochgeschwindigkeits-Bahnverbindung von zwei Zentren oder auch nur ein neuer Juradurchstich im Rahmen des Konzeptes Bahn 2000 machen jeweils öffentliche Investitionen in Milliardenhöhe notwendig. Mit der beantragten Investition in den Flughafen kommt die Region für einen vergleichsweise bescheidenen Beitrag zu einer effizienten Verkehrs-Infrastruktur.


Vom Flughafen Basel-Mulhouse aus können im gewerbsmässigen Passagierverkehr derzeit 112 Destinationen (Jahr 1997), davon 59 im Linienverkehr, 37 im Charterverkehr und 16 im Frachtverkehr (inkl. Express- und Kurierdienste) erreicht werden.(4) Die Bedienung dieser Destinationen wird durch 61 Fluggesellschaften sichergestellt.


Die Zahl der auf dem Flughafen (inkl. Nebenbetriebe) existierenden Arbeitsplätze konnte von 1'500 im Jahr 1985 auf 4'785 im Jahr 1998, somit um mehr als das Dreifache gesteigert werden. Unter diesen 4'785 beschäftigten Personen finden sich über 50 Nationalitäten, davon haben 30% ihren Wohnsitz in der Schweiz. Damit gehört der Flughafen zu den grössten Arbeitgebern in der Region. Die Lohnsumme aller am Flughafen tätigen Personen übersteigt CHF 250 Millionen.


Auf dem Flughafen sind 133 verschiedene Unternehmen angesiedelt, darunter Niederlassungen der Fluggesellschaften, Unterhaltsbetriebe und verschiedene Dienstleistungsunternehmen. Mit dem Ausbau kann die Voraussetzung für die Neuansiedlung weiterer, allenfalls auch nicht unmittelbar mit dem Flugbetrieb selbst verbundener Unternehmen, wie sie überall in der Nähe internationaler Flughäfen zu finden sind, geschaffen werden.


Doch nicht nur die auf dem Flughafen selbst angesiedelten Unternehmungen profitieren vom Aufbau des Flughafens. Das heimische Gewerbe, das nicht direkt auf dem Flughafengelände ansässig ist, wird mit der Realisierung des Ausbauvorhabens durch die Vergabe der Bauaufträge ganz direkt profitieren können. So können Arbeitsplätze gesichert werden. Nicht zu vergessen ist zudem, dass viele in der Region Basel tätige Unternehmen auf die Existenz hervorragender Verkehrsverbindungen angewiesen sind (z.B. alle international ausgerichteten Unternehmen, die Tourismusbranche, die Messe). Durch die Realisierung des vorgesehenen Investitionsprogramms kann ein wichtiger Teil der Verkehrsinfrastruktur gestärkt, der Wirtschaftsstandort Basel verbessert, die Ansiedlung von neuen Unternehmen gefördert und damit auch Arbeitsplätze gesichert und die Schaffung neuer Arbeitsplätze unterstützt werden.


Schon im Bericht zur Wirtschaftslage im Kanton Basel-Landschaft an den Landrat vom 3. Juni 1997(5) hält der Regierungsrat fest, dass .... „der Flughafen uns mit der Welt verbindet und vielfältige Wachstumsimpulse schafft" und weiter ... "vom Flughafen heute Impulse ausgehen, die weit über die Beschäftigung im eigentlichen Flughafenareal hinausgehen. Davon profitiert zusehends der Kanton Basel-Landschaft direkt und indirekt. Wir wollen dabei nicht darüber hinwegsehen, dass damit für einige flughafennahe Gemeinden negative Auswirkungen wie Lärm usw. verbunden sind. Die weitere Entwicklung des Flughafens wird stets ein Abwägen zwischen wirtschaftlichen Vor- und immissionsseitigen Nachteilen sein" (vgl. S. 27 f. Ziffer 7.1 Wirtschaftsbericht).



2.1.1.2 Die Bedeutung des binationalen Flughafens Basel-Mulhouse für die Eidgenossenschaft


Die Schweiz ist als kleinflächiges Land ohne wesentliche Bodenschätze auf beste Handelsbeziehungen zum Ausland angewiesen. Ohne die Weiterentwicklung der schweizerischen Verkehrsinfrastruktur würde die Bedeutung der Schweiz im interkontinentalen und kontinentalen Aussenhandel stark geschwächt. Im Hinblick auf eine regional ausgewogene wirtschaftliche Entwicklung konzentriert sich die eidgenössische Luftverkehrspolitik nicht nur auf die Entwicklung eines einzigen Flughafens von Landesinteresse, sondern sieht deren drei vor (Zürich, Genf und Basel). Der Flughafen Basel-Mulhouse ist als dritter Landesflughafen für das Verkehrssystem „Schweiz" somit ein wichtiger und unerlässlicher Bestandteil (vgl. Entwurf Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt des Bundes).



2.1.1.3 Die Bedeutung des binationalen Flughafens Basel-Mulhouse aus französischer Sicht


Der regionale Referenzplan „Alsace 2005", eine Charta für die regionale strategische Langfristplanung der öffentlichen Körperschaften, wurde im Herbst 1993 vom Regionalrat genehmigt. Darin wird dem Flughafen Basel-Mulhouse eine wichtige Bedeutung für die wirtschaftliche Oeffnung des Elsass gegenüber dem Ausland zuerkannt und die Entwicklung des Flughafens als wichtiger Faktor für die wirtschaftliche Entfaltung beurteilt. Der Entwicklungsleitplan der Flughafeninfrastrukturen (Schéma Directeur des Infrastructures Aéroportuaires) seinerseits zählt den Flughafen Basel-Mulhouse ebenfalls zu den wichtigen französischen Provinzflughäfen.



2.1.1.4 Der Flughafen Basel-Mulhouse als ureigene regionale Institution


Der Flughafen liegt an einem strategischen Knotenpunkt grosser Verkehrsachsen. Er profitiert so von einer gut erreichbaren Lage in einer florierenden und vielseitigen Umgebung. Sein Einzugsgebiet reicht sowohl in die Schweiz als auch nach Frankreich und Deutschland.


Aus diesem trinationalen Einzugsgebiet können etwa 3 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner den Flughafen in weniger als einer Stunde auf dem Landweg erreichen. Der Flughafen ist damit nicht nur in seiner binationalen Rechtsform, sondern auch in seiner Kundschaft eine zwar international ausgerichtete, aber im Kern ureigene gemeinsame regionale Institution und bildet darüber hinaus für alle Reisenden aller Nationalitäten das prägende Schaufenster der Region.


Fortsetzung


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