Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1993-029 vom 2. Februar 1993
Richtlinien zur Beurteilung der Tragbarkeit von Risiken
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
ZWISCHENFALL
Als Zwischenfall beurteilen wir ein Ereignis mit leichten, zeitlich begrenzten und reversiblen Schäden bei einzelnen Personen und Tieren und/oder leichten, zeitlich begrenzten und reversiblen Schäden mit lokaler Ausdehnung für die Umwelt.
BEISPIELE:
bei MENSCHEN und GROSSTIEREN:
Eine ambulante Behandlung von max. 10 unbeteiligten Personen ist notwendig. Belästigungen + Behinderungen durch Gestank treten während max. 1 Stunde auf.
Ein Leistungsabfall bei einzelnen Tieren wird festgestellt.
Beim WASSER:
Eine Beeinträchtigung mit lokaler Ausdehnung erfolgt; möglicherweise kommen vereinzelte tote Fische vor.
Eine Qualitätsbeeinträchtigung von Grundwasser und Trinkwasser ist nicht feststellbar.
Trinkwasser ist lokal kurzfristig (während Stunden) nicht verfügbar.
Beim BODEN:
Das Kulturland ist in einer lokalen Begrenzung während einer Vegetationsperiode nicht kultivierbar.
Eine Ernte von weniger als 1 ha ist ganz oder teilweise verloren.
Bei ÖKOLOGIESYSTEMEN:
Reversible Schäden an Flora und Fauna treten auf.
Bei ÖFFENTLICHEN EINRICHTUNGEN:
Energieversorgungen (Strom/Wasser/Gas), Kommunikation und Verkehr fallen lokal kurzfristig (während Stunden) aus oder sind behindert.
Der Wirkungsgrad von Kläranlagen ist reduziert. Schadstoffe gelangen ins Gewässer und/oder in den Klärschlamm. Bei Kanalisationssystemen kommt es zur Beschädigung der Leitung (undicht).
Beispiele für Richtlinien zur Beurteilung der Tragbarkeit von Risiken
STÖRFALL
Als Störfall beurteilen wir ein Ereignis mit leichten zeitlich begrenzten und reversiblen Schäden bei vielen Personen und Tieren und/oder leichten, zeitlich begrenzten und reversiblen Schäden im Umkreis von einigen Kilometern für die Umwelt
BEISPIELE:
Bei MENSCHEN und GROSSTIEREN
Eine ambulante Behandlung von bis zu 100 unbeteiligten Personen ist notwendig. Belästigungen und Behinderungen durch Gestank treten während max. 4 Stunden auf; einzelne Gebäuderäumungen während Stunden sind notwendig.
Höchstens 10 Tiere verenden oder müssen notgeschlachtet werden.
Beim WASSER
Eine Beeinträchtigung in einer grösseren lokalen Ausdehnung erfolgt; bis zu 1000 kg tote Fische kommen vor.
Das Grundwasser ist oberhalb einer Grundwasserschutzzone kontaminiert.
Einzelne Trinkwasserfassungen fallen weniger als eine Woche aus.
Trinkwasser ist während Tagen nicht verfügbar.
Beim BODEN
Max. 1 ha Kulturland ist während einer Vegetationsperiode nicht kultivierbar.
Die Ernte von weniger als 10 ha ist mindestens zur Hälfte verloren.
Bei OEKOLOGIESYSTEMEN
Reversible Schäden an Flora und Fauna auf max. 10 ha sind feststellbar; die Bodenfunktion ist während max. 1 Vegetationsperiode beeinträchtigt.
Bei ÖFFENTLICHEN EINRICHTUNGEN
Energieversorgungen (Strom/Wasser/Gas), Kommunikation und
Verkehr fallen während Tagen aus oder sind behindert.
Bei den Kläranlagen fällt die Reinigungsstufe der ARA max. 1 Tag aus.
Beim Kanalisationssystem ist die Abwasserableitung während max. 1 Tag unterbrochen.
Beispiele für Richtlinien zur Beurteilung der Tragbarkeit von Risiken
SCHWERER STÖRFALL
Als schweren Störfall beurteilen wir ein Ereignis mit irreversiblen Schäden bei einzelnen Personen und Tieren und/oder irreversiblen Schäden mit kleiner Ausdehnung oder zeitlich begrenzten Schäden mit grosser Ausdehnung für die Umwelt
BEISPIELE:
Bei MENSCHEN und GROSSTIEREN
Eine Hospitalisierung von mehr als 10 unbeteiligten Personen ist notwendig. Es gibt einzelne Todesfälle.
Belästigungen und Behinderungen durch Gestank dauern während max. 12 Stunden an; viele Gebäuderäumungen während mehrerenStunden sind notwendig.
11 bis 100 Tiere sterben oder müssen notgeschlachtet werden.
Beim WASSER
Eine Beeinträchtigung mit grösserer lokaler Ausdehnung erfolgt; ein massives Fischsterben tritt auf.
Das Grundwasser wenig oberhalb einer Grundwasserschutzzone ist kontaminiert; mehrere Trinkwasserfassungen fallen bis zu einem Jahr regional aus.
Trinkwasser ist während Wochen nicht verfügbar.
Beim BODEN
Max. 1 ha Kulturland ist für immer unkultivierbar oder max. 10 ha sind während 5 Jahren nicht kultivierbar.
Eine Ernte von mehr als 10 ha geht verloren.
Bei OEKOLOGIESYSTEMEN
Auf mehr als 1 ha bleibt die Bodenfunktion für immer beeinträchtigt.
Schädigung eines Naturschutzgebietes auf max. 10 ha
Bei ÖFFENTLICHEN EINRICHTUNGEN
Energieversorgungen (Strom/Wasser/Gas), Kommunikation und Verkehr fallen während Wochen aus oder sind unterbrochen. Ein Ausfall der Reinigungsstufe der Kläranlagen dauert bis max. 5 Tage. Die Abwasserableitung ist während max. 1 Woche nicht möglich.
Beispiele für Richtlinien zur Beurteilung der Tragbarkeit von Risiken
KATASTROPHALER STÖRFALL
Als katastrophalen Störfall beurteilen wir ein Ereignis mit irreversiblen Schäden bei vielen Personen und Tieren und/oder zeitlich begrenzten Schäden mit regionaler Ausdehnung oder irreversiblen Schäden mit grosser Ausdehnung für die Umwelt.
BEISPIELE:
Bei MENSCHEN und GROSSTIEREN
Eine Hospitalisierung von über 100 unbeteiligten Personen ist notwendig. Es gibt mehrere Todesfälle.
Belästigungen und Behinderungen durch Gestank während mehr als 12 Stunden; Evakuationen während mehrerer Tagen sind notwendig.
Mehr als 100 Tiere sterben oder müssen hotgeschlachtet werden.
Beim WASSER
Eine Beeinträchtigung von regionaler Ausdehnung erfolgt; ein massives Fischsterben tritt auf.
Das Grundwasser innerhalb einer Grundwasserschutzzone ist kontaminiert; die regionale Trinkwasserversorgung fällt mehr als ein Jahr aus.
Trinkwasser ist während Monaten nicht verfügbar.
Beim BODEN
Mehr als 1 ha Kulturland ist für immer unkultivierbar oder mehr als 10 ha sind während max. 5 Jahren nicht kultivierbar. Eine Ernte von mehr als 100 ha geht verloren.
Bei OEKOLOGIESYSTEMEN
Auf mehr als 10 ha bleibt die Bodenfunktion beeinträchtigt.
Bei ÖFFENTLICHEN EINRICHTUNGEN
Energieversorgungen (Strom/Wasser/Gas), Kommunikation und Verkehr fallen während Monaten aus oder sind unterbrochen. Die Reinigungsstufe der Kläranlage fällt während Wochen aus; Die Abwasserableitung ist während mehr als 1 Woche nicht möglich.