Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1993-029 vom 2. Februar 1993


Richtlinien zur Beurteilung der Tragbarkeit von Risiken


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





Beispiele für Richtlinien zur Beurteilung der Tragbarkeit von Risiken

 

ZWISCHENFALL


Als Zwischenfall beurteilen wir ein Ereignis mit leichten, zeitlich begrenzten und reversiblen Schäden bei einzelnen Personen und Tieren und/oder leichten, zeitlich begrenzten und reversiblen Schäden mit lokaler Ausdehnung für die Umwelt.




BEISPIELE:


bei MENSCHEN und GROSSTIEREN:


Eine ambulante Behandlung von max. 10 unbeteiligten Personen ist notwendig. Belästigungen + Behinderungen durch Gestank treten während max. 1 Stunde auf.


Ein Leistungsabfall bei einzelnen Tieren wird festgestellt.




Beim WASSER:


Eine Beeinträchtigung mit lokaler Ausdehnung erfolgt; möglicherweise kommen vereinzelte tote Fische vor.


Eine Qualitätsbeeinträchtigung von Grundwasser und Trinkwasser ist nicht feststellbar.


Trinkwasser ist lokal kurzfristig (während Stunden) nicht verfügbar.




Beim BODEN:


Das Kulturland ist in einer lokalen Begrenzung während einer Vegetationsperiode nicht kultivierbar.


Eine Ernte von weniger als 1 ha ist ganz oder teilweise verloren.




Bei ÖKOLOGIESYSTEMEN:


Reversible Schäden an Flora und Fauna treten auf.




Bei ÖFFENTLICHEN EINRICHTUNGEN:


Energieversorgungen (Strom/Wasser/Gas), Kommunikation und Verkehr fallen lokal kurzfristig (während Stunden) aus oder sind behindert.


Der Wirkungsgrad von Kläranlagen ist reduziert. Schadstoffe gelangen ins Gewässer und/oder in den Klärschlamm. Bei Kanalisationssystemen kommt es zur Beschädigung der Leitung (undicht).






Beispiele für Richtlinien zur Beurteilung der Tragbarkeit von Risiken


STÖRFALL


Als Störfall beurteilen wir ein Ereignis mit leichten zeitlich begrenzten und reversiblen Schäden bei vielen Personen und Tieren und/oder leichten, zeitlich begrenzten und reversiblen Schäden im Umkreis von einigen Kilometern für die Umwelt




BEISPIELE:


Bei MENSCHEN und GROSSTIEREN


Eine ambulante Behandlung von bis zu 100 unbeteiligten Personen ist notwendig. Belästigungen und Behinderungen durch Gestank treten während max. 4 Stunden auf; einzelne Gebäuderäumungen während Stunden sind notwendig.


Höchstens 10 Tiere verenden oder müssen notgeschlachtet werden.




Beim WASSER


Eine Beeinträchtigung in einer grösseren lokalen Ausdehnung erfolgt; bis zu 1000 kg tote Fische kommen vor.


Das Grundwasser ist oberhalb einer Grundwasserschutzzone kontaminiert.


Einzelne Trinkwasserfassungen fallen weniger als eine Woche aus.


Trinkwasser ist während Tagen nicht verfügbar.




Beim BODEN


Max. 1 ha Kulturland ist während einer Vegetationsperiode nicht kultivierbar.


Die Ernte von weniger als 10 ha ist mindestens zur Hälfte verloren.




Bei OEKOLOGIESYSTEMEN


Reversible Schäden an Flora und Fauna auf max. 10 ha sind feststellbar; die Bodenfunktion ist während max. 1 Vegetationsperiode beeinträchtigt.




Bei ÖFFENTLICHEN EINRICHTUNGEN


Energieversorgungen (Strom/Wasser/Gas), Kommunikation und


Verkehr fallen während Tagen aus oder sind behindert.


Bei den Kläranlagen fällt die Reinigungsstufe der ARA max. 1 Tag aus.


Beim Kanalisationssystem ist die Abwasserableitung während max. 1 Tag unterbrochen.




Beispiele für Richtlinien zur Beurteilung der Tragbarkeit von Risiken


SCHWERER STÖRFALL


Als schweren Störfall beurteilen wir ein Ereignis mit irreversiblen Schäden bei einzelnen Personen und Tieren und/oder irreversiblen Schäden mit kleiner Ausdehnung oder zeitlich begrenzten Schäden mit grosser Ausdehnung für die Umwelt




BEISPIELE:


Bei MENSCHEN und GROSSTIEREN


Eine Hospitalisierung von mehr als 10 unbeteiligten Personen ist notwendig. Es gibt einzelne Todesfälle.


Belästigungen und Behinderungen durch Gestank dauern während max. 12 Stunden an; viele Gebäuderäumungen während mehrerenStunden sind notwendig.


11 bis 100 Tiere sterben oder müssen notgeschlachtet werden.




Beim WASSER


Eine Beeinträchtigung mit grösserer lokaler Ausdehnung erfolgt; ein massives Fischsterben tritt auf.


Das Grundwasser wenig oberhalb einer Grundwasserschutzzone ist kontaminiert; mehrere Trinkwasserfassungen fallen bis zu einem Jahr regional aus.


Trinkwasser ist während Wochen nicht verfügbar.




Beim BODEN


Max. 1 ha Kulturland ist für immer unkultivierbar oder max. 10 ha sind während 5 Jahren nicht kultivierbar.


Eine Ernte von mehr als 10 ha geht verloren.




Bei OEKOLOGIESYSTEMEN


Auf mehr als 1 ha bleibt die Bodenfunktion für immer beeinträchtigt.


Schädigung eines Naturschutzgebietes auf max. 10 ha




Bei ÖFFENTLICHEN EINRICHTUNGEN


Energieversorgungen (Strom/Wasser/Gas), Kommunikation und Verkehr fallen während Wochen aus oder sind unterbrochen. Ein Ausfall der Reinigungsstufe der Kläranlagen dauert bis max. 5 Tage. Die Abwasserableitung ist während max. 1 Woche nicht möglich.




Beispiele für Richtlinien zur Beurteilung der Tragbarkeit von Risiken


KATASTROPHALER STÖRFALL


Als katastrophalen Störfall beurteilen wir ein Ereignis mit irreversiblen Schäden bei vielen Personen und Tieren und/oder zeitlich begrenzten Schäden mit regionaler Ausdehnung oder irreversiblen Schäden mit grosser Ausdehnung für die Umwelt.




BEISPIELE:


Bei MENSCHEN und GROSSTIEREN


Eine Hospitalisierung von über 100 unbeteiligten Personen ist notwendig. Es gibt mehrere Todesfälle.


Belästigungen und Behinderungen durch Gestank während mehr als 12 Stunden; Evakuationen während mehrerer Tagen sind notwendig.


Mehr als 100 Tiere sterben oder müssen hotgeschlachtet werden.




Beim WASSER


Eine Beeinträchtigung von regionaler Ausdehnung erfolgt; ein massives Fischsterben tritt auf.


Das Grundwasser innerhalb einer Grundwasserschutzzone ist kontaminiert; die regionale Trinkwasserversorgung fällt mehr als ein Jahr aus.


Trinkwasser ist während Monaten nicht verfügbar.




Beim BODEN


Mehr als 1 ha Kulturland ist für immer unkultivierbar oder mehr als 10 ha sind während max. 5 Jahren nicht kultivierbar. Eine Ernte von mehr als 100 ha geht verloren.




Bei OEKOLOGIESYSTEMEN


Auf mehr als 10 ha bleibt die Bodenfunktion beeinträchtigt.




Bei ÖFFENTLICHEN EINRICHTUNGEN


Energieversorgungen (Strom/Wasser/Gas), Kommunikation und Verkehr fallen während Monaten aus oder sind unterbrochen. Die Reinigungsstufe der Kläranlage fällt während Wochen aus; Die Abwasserableitung ist während mehr als 1 Woche nicht möglich.



Back to Top