> Übersicht Systematische Gesetzessammlung || Hinweise und Erklärungen
Regierungsratsbeschluss | |
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SGS 191.12 || GS 21.229 || Vom 23. Juli 1957 || In Kraft seit 23. Juli 1957 | |
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. | Für die Durchführung der Pfarrwahlen in den drei Landeskirchen gelten sinngemäss die Bestimmungen des Gesetzes betreffend die dem Volk zustehenden Wahlen und Abstimmungen vom 16. Juni 1919.(1) |
2. | Soweit eine Landeskirche Änderungen vorsieht, bedürfen sie der Genehmigung des Regierungsrates. Diese darf nur erteilt werden, wenn die Änderungen im Sinne des Wahlgesetzes vertretbar sind. |
3. | Dieser Beschluss ist im Amtsblatt zu veröffentlichen. |
1. GS 16.670, aufgehoben. Heute: Gesetz über die politischen Rechte (SGS 120).