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Fürstbischof von Basel und Stadtadel von Basel | |
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Regierte der Fürstbischof von Basel vor der Reformation wie ein Monarch? Oder hatte der Stadt-Adel auch gewisse Kompetenzen? Wenn ja, welche?
Zu Beginn des 13. Jahrhunderts stand Basel unangefochten unter der Herrschaft des Bischofs. Dabei trug der Bischof als Reichsfürst die Politik des jeweiligen Kaisers mit, dafür hatte er aber in der Stadt auch eine gestärkte Machtstellung dank kaiserlicher Privilegien und Verleihungen. In dieser Zeit waren auch die Verwaltungs- und Gerichtsorgane dem Bischof unterstellt, der damit die Verantwortung für die Einhaltung der städtischen Rechtsordnung trug. Die Verwaltung der stadtherrlichen Rechte wurde durch adlige Dienstleute ausgeführt. Im 13. Jahrhundert setzte auch die Bildung der ersten Zünfte unter der Aufsicht des Bischofs ein. Ab der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts stand dann an der Spitze der Stadtgemeinde ein dem Ritterstand angehöriger Bürgermeister und die Basler Oberschicht entwickelte eine zunehmende Eigendynamik. Um 1275/80 lieferten sich die beiden grossen Parteien der Psittiche und Sterner blutige Machtkämpfe, bis König Rudolf I. 1286 für einen Stadtfrieden sorgte.
Nachdem gegen Ende des 14. Jahrhunderts das Interesse Habsburgs an Basel abnahm, bildete sich eine neue Bewegung in Basel, die sowohl bischöfliche als auch habsburgische Herrschaftsansprüche ablehnte und die Reichsunmittelbarkeit anstrebte. Die Bewegung wurde von Adligen, Bürgern und Handwerkern getragen. In der Folge konnte Basel bis zum Ausgang des 14. Jahrhunderts den Status einer vom Bischof unabhängigen Stadt erlangen und im Anschluss vom Bischof zudem wichtige stadtherrliche Rechte (Zoll, Münzen, Marktrecht, Schultheissenamt, Vogtei) erwerben. Diese Autonomie bestand theoretisch aber nur bis auf Widerruf des Bischofs und die definitive Ablösung erfolgte erst im späten 16. Jahrhundert.
In dieser Zeit entwickelte sich auch ein zäher, wechselhafter Machtkampf zwischen den drei Ständen der Ritter, Burger und Zünftler um das Mitspracherecht im Rat. Vorausgegangen ist diesen Streitereien eine entscheidende Neuerung im Jahre 1337: die Mitbeteiligung der Zünfte im Rat (4 Ritter, 8 Burger, 15 Zünftler). Im Laufe des 14./15. Jahrhunderts verschob sich das Zahlenverhältnis nach und nach zugunsten der Zünfte. Trotzdem blieb das obrigkeitliche System als Ganzes bis über das Mittelalter hinaus oligarchisch. Das Amt des Bürgermeisters konnte bis 1516 nur von Rittern besetzt werden und die Besetzung des Rates erfolgte auf dem Prinzip der Selbsternennung.
Mit der in der Praxis funktionierenden Autonomie der Stadt Basel führte die Stadt fortan eine selbständige Territorial- und Bündnispolitik seit dem 15. Jahrhundert. In der Folge verlagerte der Bischof seine Residenz allmählich nach Pruntrut. An seine Stadtherrschaft erinnerten noch rituelle Zeremonien bei Wahlen und Ämterbesetzungen und seine Autorität bei schiedsgerichtlichen Schlichtungen. Unangetastet blieben hingegen seine geistlich-kirchlichen Befugnisse im Grossbasel, das zu seiner Diözese gehörte.
Die Stadt Basel erhielt im Jahre 1471 das Messeprivileg durch Friedrich III. im Jahre 1488 wurde ihre Reichsfreiheit bestätigt und 1490 erfolgte durch Maximilian die Erneuerung der Bestätigung. Dadurch wurde Basel auch de iure, vorbehältlich der bischöflichen Ansprüche, eine reichsunmittelbare Stadt.
Im März 1521 beschloss der Basler Rat, die geltende Verfassung aufzuheben und die Stadt von jedem Einfluss des Bischofs frei zu machen. Die Verfassungsentwicklung spiegelt dabei das wachsende Gewicht der Zünfte wider. In der Folge haben viele Adlige und Achtburger in den Jahrzehnten vor der Reformation die nicht sehr adelsfreundliche Stadt verlassen und sich vornehmlich auf dem Land niedergelassen, womit sich der Einfluss der Zünfte durchsetzte! Mit dem Beschluss von 1521 wurde die Wahl des Kleinen Rates und der Häupter grundsätzlich neu geregelt: Der abtretende Rat wählte am Johannistag den neuen Rat und die Eidesleistungen gehen nicht mehr an den Bischof und Stift, sondern der Schwur geht an die Stadt Basel! Dieser Schwur wurde auf dem bürgerlichen Petersplatz geleistet und das ehemalige Bischofsrecht war nun definitiv durch das neue, von den Zünften getragene städtische Recht abgelöst worden.
Am 18. Februar 1529 erhielt Basel aufgrund der Reformation erneut eine neue Verfassung, worauf das Domkapitel die Häuser am Münsterplatz verlassen hatte und zuerst nach Neuenburg am Rhein und später nach Freiburg im Breisgau umsiedelte. Der Bischof selbst war ja schon seit einiger Zeit in seinem Schloss in Pruntrut.
Eigentliche Probleme mit dem Bischof ergaben sich erst im Laufe der katholischen Gegenreformation. Im Jahre 1575 wurde Jakob Christoph Blarer von Wartensee zum neuen Bischof von Basel gewählt, was als glückliche Entscheidung für das Bistum Basel galt, denn Blarer wollte politisch gegen Basel vorgehen und die Stadt unter Druck setzen. Als Schlussfolge wurden die Burgrechte zwischen Basel und den bischöflichen Untertanen (auch Laufental und Birseck) aufgehoben und Basel wurde verpflichtet, die Summe von 200'000 Gulden als Entschädigung an den Bischof zu bezahlen und 50'000 Gulden an das Domkapitel, womit die Ausdehnungsperiode des städtischen Territoriums abgeschlossen war.
Wie Sie diesem Kurzabriss der Geschichte der Obrigkeit in Basel entnehmen können, wurde der Bischof in seiner Herrschaft nicht erst mit der Reformation gestürzt. Vielmehr hat die Loslösung von der Bischofsherrschaft schon viel früher eingesetzt.
Literatur:
- Kreis, Georg / von Wartburg, Beat: Geschichte einer städtischen Gesellschaft. Basel 2000. S. 49-51, 59, 105-107, 60.
- Basel 1501 2001 Basel. 179. Neujahrsblatt der Gesellschaft für das Gute und Gemeinnützige. Basel 2001. S. 54-56, 71, 34-35.
Eingangsnummer: 230
Beantwortet am 30.05.2001
Rahel Sameli
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