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Traktandenliste dieser Sitzung

Protokoll der Landratssitzung vom 30. November 2006

 

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2006-300 vom 30. November 2006
Fragestunde: Mündliche Anfragen für die Landratssitzung vom 30. November 2006
- Beschluss des Landrats am 30. November 2006 < alle Fragen beantwortet (13) >



 

Nr. 2143

Landratspräsidentin Elisabeth Schneider (CVP) bemerkt vorweg, die Fragestunde sei reich befrachtet, nicht nur weil dreizehn Fragen eingereicht worden sind, sondern weil jede davon eine ganze Reihe weiterer Unter-Fragen beinhaltet.


1. Urs Hammel: Die Bilder verschimmeln - gibt es keine Kontrolle?


Offenbar hat sich in unserem Kanton eine unglaubliche Geschichte abgespielt. Bilder, die unserem Kanton gehören, sind verschimmelt, und einige davon müssen offenbar sogar vernichtet werden.


Regierungspräsident Urs Wüthrich (SP) beantwortet die Fragen.


Frage 1


Führt der Kanton ein Register von Kunstgegenständen, die in seinem Besitze sind und, wenn ja, wie aktuell ist dieses Register? Falls ja, wer ist für die Führung dieser Liste direkt verantwortlich?


Antwort


Der Kanton führt seit 1930, d.h. seit die Ankäufe durch die Kunstkreditkommission begonnen haben, ein Inventar. Dieses umfasst den Ankaufspreis, das Ankaufsjahr, den Namen der Künstlerin/des Künstlers, Titel, Technik, Masse und den jeweiligen Standort. Verantwortlich für das Inventar war bis 2005 der Verwalter oder die Verwalterin. Erst seither ist dafür eine ausgebildete Fachperson als Kuratorin zuständig. 2005 wurde für diese Aufgabe eine 20-%-Stelle geschaffen und mit einer Kunsthistorikerin besetzt. Dies wurde möglich dank der Pensenreduktion der bisherigen Verwalterin.


Frage 2


Wer ist für den Unterhalt und die Wartung von Kunstgegenständen verantwortlich und welcher Aufsicht untersteht diese Person oder diese Personen?


Antwort


Von 1930 bis 1993 war das Hochbauamt zuständig, seit 1993 die Bildungsdirektion (anfangs die Kulturabteilung, seit 1999 die Hauptabteilung Archäologie und Museum).


Frage 3


Ist für jeden Kunstgegenstand bekannt, wie hoch sein Wert - etwa - eingeschätzt wird, und weiss man von jedem Kunstgegenstand immer, wo er ist?


Antwort


Die Ankaufspreise sind seit 1932 bekannt. Die Zahlen lagern im Staatsarchiv bzw. in den Akten des Kantonsmuseums. Alle Standorte sind bekannt; diese Liste wird laufend aktualisiert.


Frage 4


Werden solche Kunstgegenstände - wie im vorliegenden Fall eine grosse Anzahl eingelagerter Bilder - nicht regelmässig kontrolliert? Wenn nein, warum nicht?


Antwort


Die Bilder sind im Rahmen der Möglichkeiten und der eigeschränkten fachlichen Qualifikation der Verwalterinnen und Verwalter betreut worden. Bis 2005 waren sie nicht damit beauftragt, sich konservatorischer Probleme anzunehmen. Die Ankäufe der Kunstkreditkommission waren nie als professionelle, schon gar nicht als Museums-Sammlung konzipiert. Mit einer daraus entstandenen Problematik sieht sich die Sammlung nun konfrontiert.




Urs Hammel (SD) dankt für die Beantwortung seiner Fragen.



 

2. Rudolf Keller: Schimmelbilder und deren Folgen

Die Öffentlichkeit wurde von der Meldung, dass beim Kanton eingelagerte Bilder verschimmelt sind, völlig überrascht. Offenbar wurden diese Bilder unsachgemäss gelagert. Es macht auch den Anschein, dass der Kanton gar keinen Überblick hat über die vorhandenen Bilder - und vielleicht auch andere Kunstschätze in Kantonsbesitz (dies lässt sich anhand der diversen Medienberichte jedenfalls vermuten). Nun wird herumgeboten, dass für die unsachgemässe Lagerung der besagten Bilder niemand zur Verantwortung gezogen werden könne. Da stellen sich grundsätzliche Fragen, auf welche ich von der Regierung Antworten möchte.


Die Beantwortung der Fragen übernimmt Regierungspräsident Urs Wüthrich (SP).


Frage 1


Wie kann man behaupten, dass man für die unsachgemässe Lagerung «niemanden mehr zur Verantwortung ziehen» könne?


Antwort


Der Regierungsrat hat den Auftrag erteilt, die Verantwortlichkeiten abzuklären, soweit die entsprechenden Personen noch beim Kanton angestellt sind und allenfalls belangt werden könnten. Priorität hatte für die Regierung, die Sammlung zu sichern und die sachgemässe Lagerung und Restaurierung vorzubereiten.


Die Verwaltung der Kunstankäufe war bis vor kurzem nur als Nebentätigkeit ausgeübt worden. Die zuständige Direktion hat jeweils entschieden, wer mit dieser Aufgabe betraut wird.


Frage 2


Ist denn wirklich für die Lagerung solcher Bilder niemand verantwortlich - auch wenn diese Kunstwerke schon älter sind?


Antwort


Die Frage wurde durch die Ausführungen zu den Fragen von Urs Hammel bereits beantwortet. Der Sinn der Kunstankäufe besteht darin, Baselbieter Kunstschaffende zu fördern. Die Bilder werden in den kantonalen Verwaltungsgebäuden ausgestellt. Zur Zeit sind rund 80 % der Bilder ausgestellt oder -geliehen.


Frage 3


Es ist doch immer wieder denkbar, dass jemand der öffentlichen Hand Schenkungen dieser Art macht. Wie wird denn das jeweils gehandhabt?


Antwort


Schenkungen werden vom für die musealen Schenkungen zuständigen Kantonsmuseum entgegengenommen, nach klaren Übernahmerichtlinien fachgerecht und an einem geeigneten Standort betreut.


Wieso sich in den Beständen der Kunstkreditkommission in der Villa Gaus tatsächlich ein Teil des Nachlasses von Arnold Fiechter befunden hat, ist heute nicht mehr nachvollziehbar. Aber es ist klar, dass es niemanden zu Schenkungen motiviert, wenn die korrekte Betreuung nicht gewährleistet scheint.


Frage 4


Über Aktien, die der Kanton besitzt, führt man genau Buch, über Kunstgegenstände (die auch grossen Wert haben können) offensichtlich nicht. Wo liegt denn da die Verantwortung der öffentlichen Hand? Und wer übernimmt nun diese Verantwortung?


Antwort


Wenn ein Aktienportefeuille von den Mitarbeitenden einer sozialpädagogischen Institution betreut würde, wäre dieses Projekt wohl nicht sehr erfolgreich. Die Personen, welche während langer Zeit für die Verwaltung der Kunstankäufe verantwortlich waren, hatten meist eine bautechnische, aber keine konservatorische Ausbildung. Zudem wurden wohl - wie heute angenommen werden muss - ihre Hinweise nicht gleich ernst genommen, wie wenn die Warnsignale von ausgebildeten Kunsthistorikern gekommen wären.


Frage 5


Wer bezahlt schlussendlich die entstehenden Kosten? Gibt es eine Versicherung dafür? Wie gross - ungefähr geschätzt - ist die Schadenshöhe?


Antwort


Es besteht keine Versicherung für die Bestände der Kunstkreditkommission, aber auch nicht für sämtliche Sammlungen des Kantons. Die Schadenshöhe für die Schimmelentfernung bewegt sich um CHF 180'000 für eine erste Runde. Für die Gesamtrestaurierung, d.h. die Wiederherstellung aller Bilder, die man retten kann und will, wird die Regierung einen Kredit beantragen.


Frage 6


Wie viele der betroffenen Bilder können noch gerettet werden und wie viele nicht mehr?


Antwort


Theoretisch könnten sämtliche Bilder wiederhergestellt werden. Bei rund 100 Bildern wurden von Fachleuten der künstlerische und der kunstgeschichtliche Wert als eher bescheiden und als in keinem Verhältnis zu den Restaurationskosten stehend beurteilt. Sie werden deshalb nicht restauriert.


Rudolf Keller (SD) dankt für die guten Antworten.



 

3. Hansruedi Wirz: Strategiebericht Übernahme Sekundarschulbauten

Kürzlich hat die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion der Öffentlichkeit einen verwaltungsexternen Strategiebericht zur Übernahme der Sekundarschulbauten vorgestellt.


Regierungspräsident Urs Wüthrich (SP) beantwortet folgende Fragen:


Frage 1


Nach welchem submissionsrechtlichen Verfahren wurde der Auftrag zur Berichterstellung vergeben?


Antwort


Aufgrund des Auftragsvolumens konnte der Auftrag freihändig vergeben werden. Die Vergabe wurde in der Steuerungsgruppe des Projekts «Übernahme Sekundarschulbauten» abgesprochen, der drei Regierungsmitglieder (FKD, BUD, BKSD) angehören. Umgesetzt wurde der Auftrag durch die Projektgruppe, die aus Fachleuten aus den drei Direktionen besteht.


Frage 2


Wieviel hat die Erstellung des Berichts durch die Firma «Planconsult» in Basel gekostet?


Antwort


Ein erster Teil des Berichtes, der eine Bestandesaufnahme umfasst und Szenarien entwickelt, hat CHF 49'496 gekostet und ist abgerechnet. Ein in diesem Bericht vorgesehener Ergänzungsteil, der sich nicht zuletzt organisatorischen Überlegungen widmen wird, dürfte gemäss Kostenvoranschlag rund CHF 35'000 kosten. Insgesamt entstehen also Kosten von ca. CHF 85'000 für diese wichtigen Entscheidungsgrundlagen. Wenn davon ausgegangen wird, dass im Jahr 2015 jährlich CHF 190 Mio. für die Sekundarschulen ausgegeben werden und dass der Investitionsbedarf rund CHF 400 Mio. beträgt, lässt sich dieses Expertenhonorar mit Sicherheit rechtfertigen.


Frage 3


Sind dem Kanton im Zusammenhang mit der Erstellung des Strategieberichts weitere Kosten erwachsen?


Antwort


Dem Kanton erwachsen aus diesem Strategiebericht keine direkten Kosten. Aber wenn die Regierung Anträge stellt, um die Standortentscheide zu treffen, werden diese wohl Kostenfolgen haben.


Hansruedi Wirz (SVP) bedankt sich für die Beantwortung seiner Fragen.



 

4. Rudolf Keller: «Massenvergewaltigung im Stadttheater»

Momentan führt das Basler Stadttheater das Stück «Don Carlos» auf. Dieses Theaterstück wurde mit pornographischen Szenen durchsetzt. Leute, die Kot essen, Analsex auf der Bühne, Massenvergewaltigung, Gewaltszenen usw. - dies und noch mehr, theatralisch umgesetzt, wird dem Publikum serviert. Was hier geboten wird, ist der Gipfel der Geschmacklosigkeit und öffentlichen Perversität.


Da stellen sich grundsätzliche Fragen, auf welche ich von der Regierung Antworten möchte:


Die folgenden Fragen werden von Regierungspräsident Urs Wüthrich (SP) beantwortet. Er bemerkt zu den einleitenden Feststellungen des Fragestellers, während der Opernaufführung von «Don Carlos» in Basel komme es weder zu einer Massenvergewaltigung noch zu Analsex-Szenen, und es wird auch von keinen Figuren Kot gegessen. Wer sich die Frage stellt, wie man zu solchen Aussagen kommt, wird bald fündig: Szenen wie die genannten wurden nicht 2006, sondern 2003 aufgeführt, und zwar nicht im Theater Basel, sondern an der Staatsoper Hannover, und sie kamen auch nicht in Verdis «Don Carlos» vor, sondern in seinem «Il trovatore». [Heiterkeit]


Frage 1


Hat sie davon gehört (nicht gesehen), was da «aufgeführt» wurde/wird, und wie stellt sie sich zum diesem Inhalt?


Antwort


Ein Mitglied der Regierung war an der Premiere zugegen, und zwar in der Funktion als Verwaltungsratsmitglied und BL-Delegierte im Theater. Es ist ausdrücklich nicht die Aufgabe des Regierungsrates, einzelne Aufführungen zu würdigen. Wenn sich ein Regierungsmitglied dazu äussern sollte, dann höchstens als Privatperson.


Frage 2


In einer Zeit, wo in unserem Lande leider intensiv über Vergewaltigungen von Kindern und Jugendlichen diskutiert werden muss, laufen solche «Dinge» mehr oder weniger öffentlich in einem staatlich subventionierten Theater ab. Wie stellt sich die Regierung zum Vorbildcharakter, dem eigentlich auch «Künstlerinnen und Künstler» unterworfen sein sollten?


Antwort


Der Wert und Nutzen des Theaters besteht darin, dass es immer wieder als Spiegel der Gegenwart bzw. der Geschichte dient. Liebe, Tod, Gewalt, Sexualität, Verbrechen, Krieg, Glück, Reichtum und vor allem Emotionen: das ist der Stoff, aus dem das Theater besteht und mit dem es wirkt. Dies gilt für Shakespeare genauso wie für Dürrenmatt, Verdi und andere Autoren.


Wichtig ist, dass die KünsterInnen nicht als reale Menschen auf der Bühne stehen, sondern dass sie erfundene Figuren in fiktiven Geschichten - selbst wenn sie einen realen Hintergrund haben - darstellen. Dass die Inszenierungen teilweise heftig sind, anstossen und hoch emotional ausfallen, gehört zum Charakter des Theaters und macht seinen Wert aus. Dasselbe gilt auch für den Film, die Fotografie und die Malerei. Als Alternative zum «Don Carlos» könnte ein Besuch der «Eros»-Ausstellung in der Galerie Beyeler in Betracht gezogen werden.


Frage 3


Hat die künstlerische Freiheit auch ihre Grenzen?


Antwort


Dies muss jede/r Zuschauer/in, aber auch jede/r Schauspieler/in selber entscheiden. Von Staates wegen kann «künstlerische Freiheit» in einer Demokratie nicht definiert bzw. eingegrenzt werden. Es existieren dafür keine objektiven Kriterien, und würde es versucht, solche zu definieren, wären sie sofort wieder Gegenstand kritischer Auseinandersetzungen und hätten keinen Bestand.


Frage 4


Gedenkt sie beim Basler Stadttheater wegen dieser geschmacklosen Aufführung zu intervenieren?


Antwort


Nein. Die künstlerische Programmverantwortung hat die Direktion des Theaters; die Aufsicht liegt in der Verantwortung des Verwaltungsrates. Diese Rollenverteilung ist richtig und hat sich bewährt. Das Theater erfüllt einen breitgefächerten, vertraglich vereinbarten Leistungsauftrag, den es als ganzes zu beurteilen gilt. Einzelne Inszenierungen - auch wenn sie in der Öffentlichkeit umstritten oder kontrovers sind - werden vom Regierungsrat wie gesagt nicht kommentiert.


Anhand der vielen zustimmenden Reaktionen, die er erhalten hat, stellt Rudolf Keller (SD) folgende


Zusatzfrage:


Kann sich der Regierungsrat vorstellen, dass weite Teile der Bevölkerung die Aufführung offensichtlich anders bewerten als die Theaterkritiker, die vorherrschende gesellschaftliche Schicht und der Regierungsrat?


Antwort


Es ist ohne weiteres vorstellbar, dass die Inszenierung nicht dem Geschmack aller Zuschauer entspricht. Es gehört zum Wesen des Theaters, dass niemand zum Besuch einer Vorstellung gezwungen wird, und dass man nach einer Aufführung - z.B. in Leserbriefen, öffentlichen Stellungnahmen oder einer Transparent-Aktion vor dem Theatereingang - Kritik üben kann. Dass es unterschiedliche Wahrnehmungen gibt, ist eine Realität.


Auch Ursula Jäggi (SP) stellt eine


Zusatzfrage:


Könnte der Regierungspräsident bitte den Fragesteller fragen, ob er die Inszenierung gesehen habe, ob die Rückmeldungen, die er erhalten hat, ebenfalls von Leuten stammen, die den «Don Carlos» gesehen haben, und ob er die zur Aufführung erschienen Kritiken gelesen habe?


Antwort


Bereits einleitend hat der Regierungspräsident bemerkt, er und der Fragesteller hätten offenbar nicht genau die gleiche Inszenierung gemeint; darüber hinaus hat Urs Wüthrich seit dem 30. Juni 2003 aber nicht mehr das Privileg, in der landrätlichen Fragestunde Fragen zu stellen. [Heiterkeit]



 

5. Ursula Jäggi: Baselland Promotion Euro 2008

Für die Realisierung und das Management der offiziellen Plattform im Kanton Basel-Landschaft wurde der Verein «Baselland Promotion Euro 2008» gegründet und im Handelsregister eingetragen. Geschäftsführer im Auftrag des Regierungsrates ist Herr Christoph Buser, Mitarbeiter der Wirtschaftskammer Baselland in der Funktion als Bereichsleiter KMU-Förderung.


Eine enge Verknüpfung zwischen der Wirtschaftskammer Baselland und Baselland Promotion Euro 2008 ist somit nicht von der Hand zu weisen.


Die Fragen werden von Regierungspräsident Urs Wüthrich (SP) beantwortet.


Frage 1


Wie lautet der Auftrag des Regierungsrates an die Baselland Promotion Euro 2008 bzw. die Wirtschaftskammer Baselland?


Antwort


Der Auftrag ist vom Regierungsrat Ende September folgendermassen umschrieben worden: Es geht erstens um die Co-Leitung des Fachbereichs «Standortmarketing» im Rahmen der Projektorganisation der Host City Basel, zweitens um die Rolle des Ansprech- und Vertragspartners für Gemeinden, Sponsoren und Partner, die mit der Umsetzung des Rahmenprogramms beauftragt werden, und drittens um das Management der offiziellen Plattform der Euro08 im Kanton Basel-Landschaft.


Frage 2


Beinhaltet der Auftrag nur die Konzeptarbeit oder auch dessen operative Umsetzung?


Antwort


Der Auftrag beinhaltet Konzeptarbeit und die Begleitung der operativen Umsetzung.


Frage 3


Von welcher Auftragssumme kann für die Baselland Promotion Euro 2008 bzw. Wirtschaftskammer ausgegangen werden? Beinhaltet die Auftragssumme auch die Lohnkosten der involvierten Angestellten?


Antwort


Der Geschäftsführer der Baselland Promotion Euro 2008 wird mit dem Kostendach eines 30-%-Pensums entschädigt. Die zur Verfügung stehenden Mittel für die Aktivitäten im Kanton Basel-Landschaft sind von der Zustimmung des Parlaments abhängig. Die entsprechende Vorlage kommt nächstens in die Regierung. Es muss sich noch weisen, welche Erträge durch Sponsoring generiert werden können. Als eigentlich Auftragssumme an die Wirtschaftskammer und den Verein Baselland Promotion Euro 2008 gilt die Entschädigung für die Geschäftsführung durch Christoph Buser.


Frage 4


Weshalb wurde die Funktion des Geschäftsführers der Baselland Promotion Euro 2008 an Herrn Christoph Buser von der Wirtschaftskammer übertragen, der doch dort für die Förderung der KMUss zuständig ist, und nicht an einen kantonansässigen KMU-Betrieb mit Erfahrung in der Organisation von sportlichen Grossanlässen?


Antwort


In den Verein Baselland Promotion Euro 2008 werden der Kanton, die Gemeinden und die Wirtschaftskammer Einsitz nehmen, so dass sie direkt an der Steuerung mitbeteiligt sind. Es gilt von den Erfahrungen, der politischen Vernetzung und vom Event-Knowhow der Wirtschaftskammer zu profitieren.


Ursula Jäggi (SP) stellt folgende


Zusatzfrage:


Christoph Buser ist für die KMU-Förderung im Baselbiet zuständig. Ist es korrekt, dass die Regierung nun einem KMU-Förderer, der eigentlich eine andere Aufgabe hätte, einen Auftrag gegeben hat, der eigentlich an ein KMU hätte gehen sollen?


Antwort


Die Regierung erwartet von der Euro08 eine generell KMU-fördernde Wirkung.



 

6. Siro Imber: Lichtsignalanlagen

Mir ist aufgefallen, dass unter anderem auch in Allschwil noch zu den unmöglichsten Zeiten abends und nachts Lichtsignalanlagen auf Kantonsstrassen in Betrieb sind, während selbst in Basel mit deutlich mehr Verkehrsaufkommen und schwierigeren Verkehrsituationen einige Lichtsignalanlagen bereits längst orange blinken. Die Inbetriebhaltung der Ampeln bei geringem Verkehrsaufkommen verursacht nur unnötige Umwelt- und Lärmemissionen und ist für alle Verkehrsteilnehmer und ganz speziell für Velofahrer und Fussgänger sehr lästig. Meine diesbezügliche Anfrage bei der Verwaltung hat ergeben, dass eine Änderung der Betriebszeiten dieser Lichtsignalanlagen unter anderem zwecks «einheitlicher Regelung im Kanton Basel-Landschaft» nicht vorgenommen werde. Es scheint auch, als hätten sich die BVB dagegen gewehrt, obwohl die Praxis des Orangeblinkens mit der Tramlinie 10 der BLT an der Kreuzung Schlossgasse-Baslerstrasse in Binningen nachts hervorragend funktioniert.


Die Fragen werden von Regierungsrätin Elsbeth Schneider (CVP) beantwortet.


Frage 1


Wie sieht diese einheitliche Regelung der Steuerung von Lichtsignalanlagen im Kanton aus?


Antwort


Die Lichtsignalanlagen sind an Kreuzungen ohne öffentlichen Verkehr von 06:00 bis 00:30 Uhr in Betrieb, an Kreuzungen mit öffentlichem Verkehr von 05:30 bis 00:30 Uhr.


Frage 2


Weshalb ist es nicht möglich, mehr Lichtsignalanlagen im Sinne des Umwelt- und Lärmschutzes und im Interesse aller Verkehrsteilnehmer abends, nachts und am Wochenende orange blinken zu lassen?


Antwort


Wann immer möglich, werden die Lichtsignalanlagen auf Blinken geschaltet. Aus Versicherungsgründen und unter Berücksichtigung der Vortrittsverhältnisse für den öffentlichen Verkehr sind die Betriebszeiten wie ausgeführt definiert.


Frage 3


Gibt es überhaupt Untersuchungen, die feststellen, dass orange blinkende Lichtsignalanlagen abends, nachts und am Wochenende bei geringem Verkehrsaufkommen die Verkehrssicherheit vermindern? Kann es sein, dass sich die Verkehrssicherheit wegen der höheren Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer gar verbessert?


Antwort


Die Verkehrssicherheit hängt von vielen Faktoren ab und ist jeweils für jede Örtlichkeit individuell zu beurteilen.


In diesem Sinn wurden an drei Knotenpunkten, nämlich im Schönthal (Füllinsdorf), Grüssen (Pratteln) und Garten-stadt (Münchenstein), die Blinkzeiten verlängert, und zwar von Samstag 18:00 bis Montag 05:30 Uhr.


Siro Imber (FDP) bedankt sich für die Antworten.



 

7. Isaac Reber: Solaranlagen in der Kernzone - weiteres Vorgehen

Am 21. Oktober 2006 habe ich eine Motion eingereicht mit dem Titel «Solaranlagen aufs Dach - auch in der Kernzone». Dies in erster Linie, weil ein allgemeines starkes Unbehagen über die heute geltenden Regeln vorhanden ist und ein offensichtlicher Widerspruch zwischen der Förderung erneuerbarer Energien und der entsprechenden heutigen Praxis in der Kernzone besteht.


Erfreut durfte ich wenige Tage nach Einreichen der Motion der Presse entnehmen, dass rasch gehandelt werden soll und beim Kanton bereits die Einsetzung einer Arbeitsgruppe diskutiert wird.


Regierungsrätin Elsbeth Schneider (CVP) beantwortet folgende Fragen:


Frage 1


Trifft dies zu?


Antwort


Ja, und zwar unabhängig von der genannten Motion.


Frage 2


Wenn ja: Wer soll in der Arbeitsgruppe vertreten sein?


Antwort


In der Arbeitsgruppe haben Vertretungen des Amts für Raumplanung (Kantonsplanung, Ortsplanung, Denkmalpflege), des Amts für Umweltschutz und Energie (Fachstelle Energie), des Bauinspektorats, des Verbandes Basellandschaftlicher Gemeinden und der Gemeinde Blauen Einsitz. Bei Bedarf werden zu spezifischen Fragen externe Fachleuten selbstverständlich ebenfalls beigezogen.


Frage 3


Wie sehen der Auftrag und der Terminplan aus?


Antwort


Der Auftrag an die Arbeitsgruppe beinhaltet die Beurteilung des Falles Blauen und die Entwicklung von alternativen Lösungsansätzen; der Ablauf der Entscheidfindung soll abgeklärt und eine Interessenabwägung vorgenommen werden für die Installation von Sonnenkollektoren bzw. Photovoltaikanlagen. Zudem ist die Arbeitsgruppe beauftragt, einen Vergleich mit anderen Schweizer Kantonen vorzunehmen und die heutigen Regelungen auf ihre Zweckmässigkeit zu überprüfen. Zu guter Letzt soll die Gruppe auch prüfen, ob andere Regelungen denkbar oder zweckmässig wären.


Die erste Sitzung der Arbeitsgruppe ist für den 11. Dezember 2006 geplant; dabei wird die weitere Terminplanung festgelegt.


Isaac Reber (Grüne) dankt für die Antworten auf seine Frage. Er freut sich über die Einsetzung der Arbeitsgruppe schon vor der Überweisung seiner Motion, und stellt folgende


Zusatzfrage:


Auf welche Weise gedenkt die Regierung die Gemeinden und externe Fachleute wie etwa den Verband für Sonnenenergie einzubeziehen?


Antwort


Wie bereits ausgeführt, vertritt der VBLG die Gemeinden in der Arbeitsgruppe; und weitere Fachkräfte werden individuell je nach Fragestellung beigezogen.



 

8. Ursula Jäggi: Parkplatzsituation Kantonsspital Liestal

Im Zuge der Vorbereitung der Baustelle zur H2 wurde beim Kantonsspital ein erster Teil der Parkplätze aufgehoben. Dafür wurde Realersatz versprochen, denn das Spital kann weniger Parkplätze nicht verkraften. Viele MitarbeiterInnen haben Arbeitszeiten, die es ihnen verunmöglichen, die öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen. Kommt hinzu, dass viele - nicht alle - BesucherInnen auf das Auto angewiesen sind.


Im weiteren ist aber auch vorgesehen, weitere Parkplätze auf der anderen Seite der Ergolz aufzuheben. Dies würde zu einem Parkplatz-Notstand führen.


Die Beantwortung der Fragen übernimmt Regierungsrätin Elsbeth Schneider (CVP). Sie bemerkt vorweg, seit Jahren hege das Hochbauamt die Absicht, nach dem Auszug der Pathologie aus dem alten Martin-Birmann-Spital die Gebäude auf dem Kreuzbodenareal abzubrechen und dort Parkplätze für die Verwaltung zu realisieren - dies nicht als weiteren Realersatz im Rahmen des H2-Projekts, sondern ganz allgemein als Angebotserweiterung für die Verwaltung und somit selbstverständlich auch für das Kantonsspital.


Die Pathologie ist inzwischen umgezogen, somit können die Parkplätze auf dem Kreuzboden nächstens realisiert werden. Leider muss zuvor aber noch der Abbruch der Gebäude abgewartet werden.


Frage 1


Wurden die Planung und die Parkplatzsituation unterschätzt?


Antwort


Die bestehenden Parkplätze auf dem Areal Mühlematt und KSL sind vom Amt für Liegenschaftsverkehr im Jahr 2004 als Realersatz für die wegen der H2-Bauinstallationen auf dem Schild-Areal und auf der gegenüberliegenden Ergolzseite wegfallenden Parkplätze realisiert worden. Als sie provisorisch eingerichtet wurden, hielten dies gewisse Landratsmitglieder für sehr fragwürdig.


Diese provisorischen Parkplätze konnten während der letzten zwei Jahre als Zwischenlösung fürs Kantonsspital und die Verwaltung zur Verfügung gestellt werden, obschon es nie dafür gedacht war. Dieses Angebot half die steigende Nachfrage etwas zu lindern.


Frage 2


Wo ist Ersatz für die dringend benötigten Parkplätze vorgesehen?


Antwort


Das Hochbauamt plant in einer ersten Etappe ab Juni 2007 die Realisierung von 160 Stellplätzen auf dem Kreuzboden-Areal. Eine weitere Etappe wird nahtlos anschliessen, so dass sich die Parkplatzsituation massiv entschärfen wird.


Frage 3


Ist eine Gesamtplanung vorgesehen, also Parkplätze auf lange Zeit, da die Bauarbeiten der H2 Jahre dauern werden?


Antwort


Die neuen Parkplätze auf dem Areal Kreuzboden sind mittel- bis langfristig gesichert. Das Hochbauamt erarbeitet 2007 ein Parkplatzkonzept für die ganze zentrale Verwaltung in Liestal. Daraus werden längerfristige Massnahmen abgeleitet.


Frage 4


Ist die Erstellung von Parkplätzen in den Kosten für die H2 enthalten?


Antwort


Der Bau der heutigen Parkplätze auf dem Mühlematt-Areal ist vom Amt für Liegenschaftsverkehr vorfinanziert und teilweise dem H2-Projekt belastet worden. Die Erstellung der neuen Kreuzboden-Parkplätze wird über das Budget des Hochbauamtes realisiert werden müssen.


Ursula Jäggi (SP) dankt für die Beantwortung ihrer Fragen.



 

9. Hanspeter Frey: Fehlender Fussgängerstreifen beim Kreisel Binningerstrasse/Fabrikstrasse in Allschwil

Anscheinend wurde bei der Planung des eingangs erwähnten Kreisel eine Fussgängerquerung östlich des Kreisels vorgesehen. Beim Bau wurden nämlich die Trottoirs abgesenkt und in der Mitte eine Insel erstellt. Die Absenkung macht Sinn, befindet sich doch hinter (in Fahrtrichtung Basel) respektive vor der Trottoirabsenkung (in Fahrtrichtung Allschwil) die Haltestellen der Buslinien 33 und 61. Was jedoch fehlt, ist der Fussgängerstreifen, um die stark befahrene Binningerstrasse sicher überqueren zu können. Die Strasse wird an dieser Stelle oft überquert, befinden sich doch in diesem Gebiet ein publikumsintensives Baucenter, ein Ärztehaus und diverse Gewerbebetriebe.


Leider konnte auf die diesbezügliche Frage im Einwohnerrat Allschwil keine Auskunft gegeben werden, da es sich um eine Angelegenheit des Kantons handle.


Die folgenden Fragen werden von Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) beantwortet, nachdem sie den Fragesteller unter dem Weihnachtsbaum entdeckt hat. [Heiterkeit]


Frage 1


War von Anfang an beabsichtigt, an dieser Stelle keine Fussgängerquerung zuzulassen?


Antwort


Ja. An dieser Stelle ist die Strassenquerung für Fussgänger grundsätzlich möglich. Die bestehende Insel ist als Fahrbahntrennung und als Querungshilfe für Fussgänger gebaut worden.


Fragen 2 und 3


Wenn Ja: Warum wurden dann die baulichen Massnahmen vorgenommen? Wenn Nein: Wer ordnete an, keinen Fussgängerstreifen zu markieren und zu signalisieren?


Antwort


Oft wird zur Realisierung sicherer Fussgängerübergänge die Markierung eines Fussgängerstreifens verlangt. Tatsache ist aber, dass ein Fussgängerstreifen, der die Grundvoraussetzungen nicht erfüllt, keinen physischen Schutz bietet, sondern im Gegenteil sogar - je nach Örtlichkeit - eine falsche Sicherheit suggeriert.


Die Polizei bewilligt Fussgängerstreifen nur dann, wenn die Sicherheit dadurch erhöht wird. Zur Beurteilung der Notwendigkeit gelten die Vorschriften des Bundes. Massgebende Kriterien sind unter anderen die Fussgänger- und Fahrzeugmengen, die Sichtverhältnisse, die Beleuchtung und die Warteräume. An der genannten Stelle in Allschwil sind diese Kriterien, spezielle die Fussgängerfrequenzen, nicht gegeben, weshalb auf einen Fussgängerstreifen verzichtet worden ist. Sollte sich aber zeigen, dass die Frequenzen deutlich gestiegen sind, kann mit der vorliegenden baulichen Ausführung ohne weitere Anpassungen jederzeit ein Fussgängerstreifen markiert werden.


Fragen 4 und 5


Ist man der Meinung, es sei zumutbar, drei Viertel Kreiselumfang unter die Füsse zu nehmen, um die Strasse zweimal zu queren?


Wenn die Fussgängerquerung an diesem Ort nicht möglich ist, sind dann die Bushaltestellen am richtigen Ort?


Antwort


Die Querung der Fahrbahn ist wie gesagt möglich, und deshalb sind auch die Bushaltestellen am richtigen Ort.


Hanspeter Frey (FDP) dankt für die Antworten und hofft, dass die Allschwiler zugehört haben.



 

10. Thomas de Courten: Berater, Gutachter und Experten

Die Diskussion betreffend den stark wachsenden Staatsaufwand für externe Berater, Gutachter und Experten akzentuiert sich. Laufend werden neue Fälle aus der Kantonsverwaltung bekannt, die bei Bevölkerung, Steuerzahlern und Direktbetroffenen Fragen nach dem Sinn und der Notwendigkeit dieser externen, meist kostspieligen Dienstleistungen aufwerfen.


Zum Beispiel soll bei der Motorfahrzeugkontrolle Baselland in Füllinsdorf seit mehreren Jahren eine externe Psychologin fast täglich als Beraterin arbeiten, ohne dass deren genaue Tätigkeit bekannt ist. Im Hinblick auf die absehbare Budgetdiskussion stelle ich folgende Fragen.


Die Fragen beantwortet Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP).


Frage 1


Stimmt es, dass die MFK seit längerem eine externe Psychologin beschäftigt?


Antwort


Im Auftrag der Geschäftsprüfungskommission wurde 1998 zur Unterstützung des damaligen Dienststellenleiters der MFK eine externe Fachfrau als Supervisorin eingesetzt. Damals gab es in der MFK Führungs- und Kommunikationsprobleme. Die JPMD hat eine ausgebildete Psychologin mit grosser Erfahrung in Organisationsentwicklung engagiert, und ihr Einsatz hat sich als erfolgreich erwiesen, konnten doch die Führungs- und Kommunikationsschwierigkeiten behoben werden.


Nach der Pensionierung des Dienststellenleiters per Ende Mai 2002 hat die JPMD das Engagement der externen Fachfrau weitergeführt. Sie wurde beauftragt, den neuen MFK-Leiter bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen. Die MFK ist in den Jahren 2003-2006 neu organisiert und strukturiert worden; diese Reorganisation hätte ohne diese Fachperson nicht umgesetzt werden können.


Frage 2


Falls ja, seit wann und wie lange noch?


Antwort


Die Fachfrau wird seit 1998 engagiert. Das Auftragsverhältnis wird per Ende 2007 aufgelöst.


Frage 3


Welche Aufgaben nimmt sie wahr?


Antwort


Die Schwerpunkte des Auftrages liegen heute bei der Weiterbildung der Mitarbeitenden, speziell des Kaders, im Bereich Führung. Weitere Schwerpunkte für 2007 sind das Projekt «Überprüfung und Anpassung der Prozesse», die Einrichtung eines Allround-Schalters sowie die Einführung der neuen Dispositionslösung auf den 1. Juli 2007.


Darin enthalten sind die Disposition der Theorieprüfung, der praktischen und der Motorfahrzeugprüfung zusammen mit der Motorfahrzeug-Prüfstation beider Basel und der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt. Alle diese drei Projekte sind dringend und wichtig.


Frage 4


Welche Kosten verursachen ihre Dienstleistungen im Jahr?


Antwort


Die Kosten per 2006 beliefen sich auf CHF 52'000.


Thomas de Courten (SVP) dankt für die Antworten.



 

11. Urs Hammel: Mehr LKW-Kontrollen nötig

Laut verschiedenen Informationsquellen gibt es immer mehr Verstösse gegen die Vorschriften im Strassengüterverkehr. Experten fordern daher eine sofortige Intensivierung der Schwerverkehrs-Kontrollen und härtere Sanktionen.


Die Fragen werden von Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) beantwortet.


Frage 1


Wieviele diesbezügliche (in Hauptkategorien aufgeteilte) Verstösse gibt es auf dem Strassennetz des Kanton Basel-Landschaft?


Antwort


Gemäss Leistungsvereinbarung mit dem Bund hat sich die Polizei Basel-Landschaft verpflichtet, pro Jahr 11'370 Verkehrskontroll-Stunden durchzuführen. Im laufenden Jahr sind insgesamt 1'132 FührerInnen schwerer Motorwagen wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz verzeigt worden. 487 Anzeigen (43 %) richten sich gegen das Fehlverhalten von Lenkern schwerer Motorfahrzeuge, insbesondere wegen Nichtbeachtens von Arbeits- und Ruhezeitvorschriften, Geschwindigkeitslimiten oder des Nachtfahr- und Überholverbotes sowie wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss. 645 Widerhandlungen (57 %) betreffen den Fahrzeugzustand, hauptsächlich das Nichteinhalten der Gewichtslimiten und technische Mängel an den Bremsen.


Frage 2


Hat die Anzahl der Verstösse in den letzten Jahren auch im Baselbiet zugenommen?


Antwort


Die aktuelle Verkehrskontrollstatistik weist eine Übertretungsquote von 14 % aus. Gegenüber 2004 bedeutet dies eine Zunahme um 4 Prozentpunkte. Das Verhältnis zwischen der Anzahl aller kontrollierten schweren Motorwagen und der Zahl festgestellter Übertretungen im Baselbiet entspricht dem schweizerischen Durchschnitt.


Frage 3


Gedenkt die Polizei die Kontrollen zu intensivieren? Wenn nein, warum nicht?


Antwort


Der Verkehr nimmt stetig zu, und das Streckennetz wird laufend erweitert, wodurch die verkehrspolizeiliche Grundabdeckung immer mehr an ihre Grenzen stösst. Eine Intensivierung der Schwerverkehrskontrollen wäre nur mit einer Erhöhung des Soll-Bestandes möglich.


Frage 4


Hat das Gefährdungspotential aufgrund des obigen Problems für die Personenwagenlenkenden tendenziell eher zugenommen oder nicht?


Antwort


Die Menge der transportierten Güter auf der Strasse hat zwischen 2000 und 2005 um 40 % zugenommen. Die Erhöhung der Gewichtslimiten führt theoretisch auch zu einem Anstieg des Gefährdungspotenzials. Die Statistik zeigt aber, dass die Unfallzahlen im Zusammenhang mit Lastwagen in den letzten zehn Jahren relativ konstant geblieben sind. Die häufigste Unfallursache war die ungenügende Sicherung der Ladung.


Urs Hammel (SD) dankt für die Antworten.



 

12. Paul Rohrbach: Bettenbelegung Kantonale Psychiatrische Klinik

Im Jahr 2005 war diese gemäss «2006 Gesundheit beider Basel» (Statistisches Amt BL) bei 97,3 % - im Vorjahr bei 106,3 %.


Regierungsrat Erich Straumann (SVP) übernimmt die Beantwortung der folgenden Fragen. Er bemerkt vorab, dass der Fragesteller die statistische Broschüre gelesen habe, offenbar aber nicht den Geschäftsbericht der Kantonalen Psychiatrischen Dienste. Das ist schade. [Heiterkeit]


Frage 1


Ist die Bettenzahl im Jahr 2005 erhöht worden?


Antwort


Nein.


Frage 2


Ist der Belegungsrückgang um nahezu 10 % auf verstärkte Massnahmen im Psychiatrischen Ambulatorium zurück-zuführen?


Antwort


Nein.


Frage 3


Gibt es anderweitige Gründe für den Belegungsrückgang?


Antwort


Im Jahr 2004 wurde eine einmalige Spitze von 74'100 Pflegetagen erreicht, worauf mit der Einrichtung einer fünften Akutstation reagiert wurde.


Ein Hauptgrund für den Belegungsrückgang war die Verkürzung der Aufenthaltsdauer.


Während diese im Jahr 2000 noch 61,5 Tage betrug, lag sie 2005 bei noch 49 Tagen.


Frage 4


Mit welchen Belegungs-Prognosen wird für die kommenden Jahre gerechnet?


Antwort


Diese Frage ist nicht leicht zu beantworten. Im Rahmen der Budgetberatung wurde aber für das Jahr 2007 eine Annahme von 70'600 Pflegetagen festgelegt. Es ist erfreulich, wenn keine Überbelegung festgestellt werden muss, denn auch den Sanitätsdirektor freut es, wenn nicht allzu viele Menschen psychisch krank sind.


Paul Rohrbach (EVP) bedankt sich für die Antworten.



 

13. Paul Rohrbach: Numerus Clausus für Kindergarten-/Primarlehrerausbildung?

Die Schülerzahlen im Kanton sind rückläufig. Der Regierungsrat denkt deshalb über die Zusammenlegung der Schulorte nach. In diesem Zusammenhang stellen sich auch Fragen nach der Anzahl auszubildender KindergärtnerInnen bzw. PrimarlehrerInnen.


Die Beantwortung dieser Fragen ist Aufgabe von Regierungspräsident Urs Wüthrich (SP). Er hält vorweg fest, der am 13. November 2006 veröffentlichte Strategiebericht der «Planconsult» befasse sich nur mit den Sekundar-, nicht aber mit den Primarschulstandorten.


Vom Rückgang der SchülerInnen-Zahlen sind vorläufig die Kindergärten und Primarschulen stark betroffen. Am 28. November 2006 wurde mittels Medienmitteilung die Baselbieter Vernehmlassung zu «HarmoS» kommentiert. Im Interesse eines grösseren Schrittes in Richtung Schulkoordination wird einer Verlängerung der Primarschule zugestimmt.


In welchem Mass diese Verlängerung dereinst Auswirkungen haben wird auf die Schulstandorte, wird nächstes Jahr absehbar werden.


Frage 1


Gibt es eine Bedarfserhebung im Hinblick auf die Anzahl neu auszubildender KindergärtnerInnen bzw. PrimarlehrerInnen im Kontext zu später vorhandenen, freien Stellen?


Antwort


Der Kanton verfügt über kein zentral geführtes Personalinformationssystem über die Lehrpersonen, das eine schlüssige Beantwortung dieser Frage ermöglichen würde. Hingegen gibt es sehr zuverlässige Prognosen zur Entwicklung der Klassenzahlen; diese werden vom Amt für Raumplanung aufgrund der von den Gemeinden gelieferten Grundlagen aufbereitet.


Wie viele Lehrpersonen jeweils betroffen sind, lässt sich daraus aber nicht ableiten, weil sehr viele von ihnen Teilzeit arbeiten.


Frage 2


Besteht eine Statistik bzw. eine Übersicht über die aktuell freien Stellen in den Bereichen Kindergarten und Primarschule?


Antwort


Nein. Die einzelnen Schulräte sind zuständig, und sie entscheiden aufgrund der bewilligten Klassenbildungspläne als Anstellungsbehörde selber über die Ausschreibung der jeweiligen Pensen. Diese müssen zwar im Amtsblatt veröffentlicht werden; eine Gesamtübersicht gibt es aber nicht.


Frage 3


Ist bekannt, wie viele KindergärtnerInnen bzw. PrimarlehrerInnen zurzeit ohne Arbeitsstelle sind - wie werden deren Chancen zum Einstieg ins Berufsleben beurteilt?


Antwort


Beim KIGA sind zur Zeit 26 Kindergarten- und Primarschul-Lehrpersonen als arbeitslos gemeldet, wobei 21 von ihnen nur teilzeitbeschäftigt sind, aber eine Vollzeitanstellung suchen.


Eine Aussage zu den Chancen von Berufseinsteiger(inne)n ist momentan nicht möglich, weil die BKSD keine Kenntnis der einzelnen Personaldossiers hat.


Frage 4


Wird für künftige Ausbildungsgänge ein Numerus Clausus in Betracht gezogen - ggf. unter welchen Voraussetzungen?


Antwort


Im Staatsvertrag zur Fachhochschule Nordwestschweiz ist folgende Formulierung enthalten (unter § 8, Beschränkung der Zulassung): «Die Fachhochschule Nordwestschweiz kann mit Zustimmung des Regierungsausschusses die Zulassung zu den Diplomstudien beschränken, wenn die Nachfrage nach Studienplätzen das Angebot übersteigt.» Heute gibt es an der Pädagogischen Hochschule Liestal Begrenzungen; das gleiche gilt auch für die Hochschule für Gestaltung und Kunst, wo die Anmeldezahlen die verfügbaren Plätze in der Regel um das Zehnfache übersteigt. Auch in der Hochschule für Wirtschaft steht nur eine bestimmte Anzahl Kurse zur Verfügung.


Die Zulassungsbedingungen sind zur Zeit an den verschiedenen Standorten der Pädagogischen Hochschule in den vier Nordwestschweizer Kantonen noch unterschiedlich. Das ist wegen des entstehenden Studientourismus ungeschickt; ab 2009 sollte eine einheitliche Regelung angewandt werden.


Paul Rohrbach (EVP) dankt für die regierungsrätlichen Antworten.


Landratspräsidentin Elisabeth Schneider (CVP) hält es für wunderbar, dass die Fragestunde so schnell beendet werden konnte.


://: Damit sind alle Fragen beantwortet.


Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei



 

Fortsetzung

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