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Übersicht 200 Fragen an die Geschichte

Päpste und Könige um 1400

 

1400 gab es 3 Päpste und 3 römisch-deutsche Könige, die nebeneinander regierten. Welches waren die Namen der Päpste und Könige? Was bedeutet "römisch-deutsche Könige"? Gab es auch einen Kaiser?



Zu den Päpsten:


In Rom: Bonifacius IX. (Petrus Tomacellus), 2.11.1389 - 1.10.1404


In Rom: Innocentius VII. (Cosmus de Melioratis), 17.10.1404 - 6.11.1406


In Rom: Gregorius XII. (Angelus Corrarius), 30.11.1406 - 4.7.1415


In Avignon: Benedictus XIII. (Petr. de Luna), 28.9.1394 - 26.7.1423


In Pisa: Alexander V. (Petr. Philargus), 26.6.1409 - 3.5.1410


Es zeigt sich, dass sich die Amtszeiten von Bonifacius IX. und Benedictus XIII. zwischen 1394 und 1404 überschneiden. Ebenso jene von Innocentius VII. und Benedictus XIII. zwischen 1404 und 1406 und Gregorius XII. und Benedictus XIII. zwischen 1406 und 1415. Dies ist insofern logisch, als Benedictus XIII. als Gegenpapst in Avignon amtete.


Gregorius XII. teilte dem Gegenpapst mit, dass er unter allen Bedingungen zur Wiederherstellung der Kircheneinheit bereit sei. Beide Päpste wollten im Herbst 1407 darum in Savona zusammentreffen. Aber es kam nicht dazu. Als Karl VI. im Mai 1408 die völlige Neutralität Frankreichs im Streit der beiden Päpste erklärte, siedelte Benedictus XIII., von seinen Kardinälen im Stich gelassen, nach Aragon über. Auch die römischen Kardinäle verliessen ihren Papst. Die Kardinäle der beiden Päpste beriefen für 1409 ein allgemeines Konzil nach Pisa. Die Synode setzte am 5.6.1409 die beiden nicht erschienenen Päpste ab und wählte als neuen Papst Alexander V. Da aber die beiden anderen Päpste nicht abdankten, hatte die Kirche nun drei Päpste! Das Konzil von Konstanz beseitigte das Schisma: Johannes XXIII., der Nachfolger Alexander V., wurde am 29.5.1415 gefangengenommen und abgesetzt; Gregorius XII. dankte am 4.7.1415 ab; Benedictus XIII. wurde am 26.7.1417 abgesetzt und exkommuniziert, weil man ihn zur Abdankung nicht hatte bewegen können.



Zu den Königen:


Wenzel regierte seit dem 6. Juli 1376 und wurde am 20.8.1400 wegen Unfähigkeit abgesetzt. Danach kam es zur Wahl von Pfalzgraf Ruprecht III. durch die rheinischen Kurfürsten am 21.8.1400. Da Wenzel aber nicht freiwillig auf seine Königswürde verzichtete, gab es für längere Zeit ein Doppelkönigtum.


Ihre Frage spielt aber vielleicht auch auf die Königswahl von 1410 an: Der bereits im Jahre 1400 abgesetzte Wenzel verbündete sich in restauratorischen Absichten mit den Kardinälen; Ruprecht, durch die Approbation an den römischen Papst Gregor XII. gebunden, lehnte das Konzil von Pisa ab. Am 18.5.1410 stirbt Ruprecht.


Es bildeten sich zwei Kurfürstenparteien:


- Mainz und Köln: Für Neuwahl des Königs
- Pfalz, Trier, Böhmen, Sachsen und Brandenburg: Für Wenzel


Die rheinischen Kurfürsten neigten zu Sigmund von Luxemburg. Sigmunds Wahlversprechen an Pfalz und Trier lautete: Bestätigung der Privilegien der mit der Pfalz verbündeten elsässischen und schwäbischen Städte sowie der Pfandschaften des Pfalzgrafen; Neutralität gegenüber den Anhängern des römischen Papsts Gregor XII.


Die Wahlverhandlungen begannen am 2.9.1410 in Frankfurt, wer zu spät kam, verlor das Wahlrecht. Rudolf von Sachsen und Jost von Mähren (Brandenburg) dachten aber nicht daran, an der Frankfurter Wahl teilzunehmen, denn sie erkannten Wenzel als Rex Romanorum an und folglich war für sie eine Wahl überflüssig!


Die Pfälzer Partei ergriff aber die Initiative, Sigmund wurde als Markgraf von Brandenburg anerkannt und in der Folge am 20.9.1410 gewählt.


Die ostdeutschen Kurfürsten trafen am 28.9.1410 mit dem Versprechen Josts von Mähren zugunsten des Pisaner Papsttums und anderen Zusagen ein. Wenzel verzichtete und am 1.10.1410 wurde Jost durch Mainz, Köln, Böhmen, Brandenburg und Sachsen gewählt. Josts Wahl wurde als korrekter angesehen.


Vor der formalen Wahlannahme starb Jost von Mähren aber am 18.1.1411. In der Folge fand eine Einigung zwischen Sigmund und Wenzel über Reichsinsignien und Reichseinkünfte statt.


Am 16.7.1411 fand eine Wahlversammlung statt, jedoch kein Wahleid. Ein neuer Versuch folgte am 21.7., der mit der Wahl Sigmunds endete. Gewählt wurde er durch Mainz, Köln, Böhmen, Sachsen und Brandenburg. Trier und Pfalz waren zum Zeitpunkt der Wahl abwesend und waren somit ohne Stimmrecht.


Zur Frage nach der Bedeutung des Begriffs "römisch-deutscher König" gibt das "dtV Wörterbuch zur Geschichte" prägnant Auskunft.



 

Literatur:

www.phil.uni-erlangen.de/~plges/netzvorl/lux4.html


Grotefend, Hermann: Taschenbuch der Zeitrechnung. Hannover 1991. 13. Auflage. S. 112-115, 122-129.


Fuchs/Raab: dtV Wörterbuch zur Geschichte. Band 1. München 1972. S. 402-404.



 

Eingangsnummer: 185B

Beantwortet am 30.05.2001


Rahel Sameli



 

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