Übersicht Regierungsrat

Übersicht Mitteilungen Regierungsrat

Medienmitteilung des Regierungsrates Basel-Landschaft

Allgemeine Auskunft erteilt Alex Achermann, 2. Landschreiber, Tel. 061 / 925 50 02, email

Beachten Sie auch:
Vernehmlassungen || Geschäfte des Landrats || Demnächst in Kraft tretende Erlasse

 

Aus den Verhandlungen des Regierungsrates vom 21. Dezember 2004



Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft wünscht den Einwohnerinnen und Einwohnern des Kantons Basel-Landschaft frohe Festtage und ein gutes neues Jahr.



 

Neues Familienzulagengesetz als Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Höhere Kinderzulagen für alle"

Der Regierungsrat hat heute die Vorlage für ein neues Familienzulagengesetz verabschiedet und an den Landrat weitergeleitet. Die Vorlage, welche im Auftrag des Regierungsrates durch die Zentrale Aufsichtskommission für Kinderzulagen (ZAK) erarbeitet worden ist, bildet gleichzeitig den Gegenvorschlag zur nicht-formulierten Volksinitiative "Höhere Kinderzulagen für alle" der SP Baselland.


Die Ergebnisse der in den letzten Monaten durchgeführten öffentlichen Vernehmlassung wertet der Regierungsrat als Bestätigung der grundsätzlichen Stossrichtung seines Gegenvorschlags zur Volksinitiative "Höhere Kinderzulagen für alle". Den Vorschlag, doch erst die Lösung des Bundes abzuwarten - was heissen würde, die Volksinitiative "Höhere Kinderzulagen für alle" ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu beantragen - lehnt er demzufolge ab.


Das neue Familienzulagengesetz soll das bisherige Kinderzulagengesetz ablösen, anerkannte Mängel des bestehenden Systems eliminieren und gleichzeitig die Solidarität zwischen den Branchen verstärken. Der Gesetzesentwurf basiert auf dem Grundsatz "ein Kind = eine Zulage", d.h. der Zulagenanspruch wird von bisher nur in einem Arbeitsverhältnis mit Lohnanspruch stehenden Personen auf alle Selbständig- und Unselbständigerwerbenden (in Voll- und Teilzeitpensen) ausgedehnt. Diese Ausweitung bedingt die Errichtung einer Solidargemeinschaft aller Arbeitgebenden und Selbständigerwerbenden, die im Kanton niedergelassen sind. Im Sinne des Solidaritätsprinzips soll neu unter den dem Gesetz unterstellten Familienausgleichskassen ein jährlicher Lastenausgleich erfolgen. Dieser bezweckt, dass jede Familienausgleichskasse ungeachtet ihrer spezifischen Risikostruktur an dem über alle Ausgleichskassen ermittelten Risiko gleichermassen beteiligt ist. Bezüglich des Grundsatzes "Pro Kind eine Zulage" und des Lastenausgleiches erfüllt die Gesetzesvorlage die Anliegen der Initiative "Höhere Kinderzulagen für alle".


Neben neuen Bestimmungen zu den Anforderungen an die Familienausgleichskassen für deren Anerkennung sieht der Entwurf des Familienzulagengesetzes bezüglich der Zulagenhöhe zwei Varianten vor: Während die eine Variante die Zulagen auf der heutigen Höhe belässt (Kinderzulage: 170 Fr. pro Monat, Ausbildungszulage: 190 Fr. pro Monat), schlägt die andere Variante eine massvolle substantielle Erhöhung vor (Kinderzulage: 200 Fr. pro Monat, Ausbildungszulage: 220 Fr. pro Monat). Um nicht in Zeiten spürbarer Teuerung immer wieder den aufwändigen Gesetzgebungsweg einschlagen zu müssen, soll der Regierungsrat die Zulagen anpassen können, sobald der Landesindex der Konsumentenpreise um mindestens 5 Prozent gestiegen ist.


Weitere Auskunft: Thomas Keller, Vorsteher KIGA Baselland, Telefon 061 826 77 01



 

Neue Tarifverträge für Universitäts-Kinderspital beider Basel genehmigt

Der Regierungsrat hat die neuen Tarifverträge betreffend das Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB) für die Jahre 2005/2006 genehmigt. Die zwischen dem UKBB und santésuisse (die Schweizer Krankenversicherer) ausgehandelten neuen Tarifverträge regeln die Leistungsabgeltung der Kassen an das UKBB für die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Wohnsitz in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft (Grundversicherungsbereich gemäss KVG) sowie die Leistungsabgeltung für Patientinnen und Patienten gemäss Art. 41.1 KVG ohne Wohnsitz in BS und BL im ambulanten Vertragsbereich. Die zweijährige Dauer der Tarifverträge stimmt mit der ebenfalls zweijährigen Leistungsvereinbarung zwischen dem UKBB und den beiden Trägerkantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft überein.


Weitere Auskunft: Thomas Kaech, Leiter Rechtsabteilung, Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion, Telefon 061 925 59 09



 

Beibehalten des steuerprivilegierten Bausparens im Kanton Basel-Landschaft

Der Regierungsrat orientiert in einem Schreiben alle Kantonsregierungen über die Einreichung der Standesinitiative zur fakultativen Einführung des steuerprivilegierten Bausparens und erläutert die Gründe dafür. Der Regierungsrat ersucht die Kantonsregierungen, die Standesinitiative zu unterstützen.


Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft hat eine Standesinitiative zur fakultativen Einführung des steuerprivilegierten Bausparens bei der Bundesversammlung eingereicht. In seinem Schreiben erläutert der Regierungsrat, dass es unseren Einwohnerinnen und Einwohnern wegen der Ablehnung des Steuerpakets 2001 und der auslaufenden Übergangsfrist im Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) ab dem 1. Januar 2005 verwehrt sein soll, weiterhin einen Bausparabzug vorzunehmen. Ohne eine Anpassung des StHG müsste das in unserem Kanton erfolgreiche und in der breiten Bevölkerung sehr geschätzte steuerprivilegierte Bausparen wohl aufgegeben werden. Mit der nun eingereichten Standesinitiative soll die Basis geschaffen werden, damit alle Kantone das steuerlich privilegierte Bausparen auf freiwilliger Basis einführen können.


Im Zusammenhang mit der Abstimmung über den Neuen Finanzausgleich (NFA) war der Kanton Basel-Landschaft offen für die Interessen der anderen Kantone, obwohl das Baselbiet künftig mehr Beiträge als heute an den interkantonalen Ausgleich zu leisten hat. Der Regierungsrat möchte bei den anderen Kantonen das Bewusstsein wecken, dass die Baselbieter Bevölkerung im Sinne des Solidaritätsgedankens ebenfalls auf die Unterstützung seitens der anderen Kantone angewiesen ist.


Weitere Auskünfte: Peter B. Nefzger, Vorsteher der Steuerverwaltung, Tel. 061 925 52 71



 

Wahlen

Der Regierungsrat wählte:

-

Andreas Gruber als Vertreter der Bürgergemeinde Arisdorf in die Kommission für die Deponieanlage Elbisgraben

-

Dr. Hanspeter Mohler als Vertreter der Bürgergemeinde Liestal in die Kommission für die Deponieanlage Elbisgraben


 

Verschiedenes

Der Regierungsrat hat beschlossen:

-

die Änderung der Verordnung über die Vergütungen für die Inhaber/-innen von Nebenämtern und für die Mitglieder von kantonalen Arbeitsgruppen

-

die Änderung der Verordnung über die Prämienverbilligung in der Krankenpflegeversicherung (Prämienverbilligungsverordnung, PVV)

-

die Verordnung über die Gebühren zum Zivilrecht

-

die Änderung der Kantonalen Waldverordnung




Mitteilung an die Medien

Die Regierungsratssitzung vom 28. Dezember 2004 fällt aus. Das nächste Medienbulletin erscheint voraussichtlich am 4. Januar 2005.


Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und alles Gute im neuen Jahr.




Landeskanzlei Basel-Landschaft



 

Back to Top