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Medienmitteilung des Regierungsrates Basel-Landschaft

 

Allpack-Streik in Reinach und Demonstration in Liestal


Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat an seiner heutigen Sitzung die Lage rund um den Streik bei der Firma Allpack in Reinach analysiert.


Streiks sind grundsätzlich zulässig. Hingegen ist es für Streikende nicht zulässig, Arbeitswilligen den Zugang zu ihrem Arbeitsplatz zu verwehren. Für dieses Verhalten kommt unter anderem der Straftatbestand der Nötigung in Frage. Eine solche Situation lag bei der Firma Allpack vor und führte - nach mehreren Gesprächen mit den Personen, welche den Zugang zur Firma Allpack abriegelten - zum verhältnismässigen Einsatz der Polizei Basel-Landschaft. Vorhergegangen waren intensive Vermittlungsbemühungen von Seiten der Regierung und der Behörden.


Der Regierungsrat stellt sich in diesem Arbeitskonflikt weder auf die Seite des Arbeitsgebers noch auf die Seite der Arbeitnehmenden der Allpack. Er appelliert an Arbeitgeber und Arbeitnehmende, zu einer gütlichen Lösung Hand zu bieten. Grundlage einer Einigung könnte der vom kantonalen Einigungsamt ausgearbeitete Lösungsentwurf sein.


Für die heute Abend in Liestal stattfindende bewilligte Demonstration der Gewerkschaften appelliert der Regierungsrat an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Ruhe zu bewahren.


Liestal, 2. Dezember 2003


Auskünfte: Erich Straumann, Regierungspräsident, Tel. 061 925 56 03 (Sekretariat)



 

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