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Medienmitteilung des Regierungsrates Basel-Landschaft

 

Aufbau und Betrieb einer zentralen Gebäudedatenbank


Viele Dienststellen des Kantons, die Gemeindeverwaltungen und die Gebäudeversicherung führen Datenbanken oder Karteien über Gebäude. Bei Neubauten, Abbrüchen oder Adressmutationen müssen an zahlreichen Stellen die gleichen Informationen erfasst oder nachgeführt werden. Da es keine einheitliche Bezeichnung (Identifikator oder Schlüssel) der Gebäude gibt, können Gebäude-Informationen schlecht ausgetauscht werden.


Im Jahre 2001 hat eine breit abgestützte Arbeitsgruppe aus der kantonalen Verwaltung, Gemeindevertretern und der Gebäudeversicherung einstimmig empfohlen, es solle eine zentrale Gebäudedatenbank mit den wichtigsten Daten, sogenannten Kerndaten, als Referenzsystem in der kantonalen Verwaltung aufgebaut werden. Mit der Volkszählung 2000 hat der Bund die Gemeinden verpflichtet, ein harmonisiertes Gebäude- und Wohnungsregister zu führen. Es steht den Kantonen frei, dieses Register zentral zu führen. Etliche Kantone, darunter Bern und Zürich, tun dies bereits. Der Regierungsrat hat heute beschlossen, im Kanton Basel-Landschaft ebenfalls eine zentrale Gebäudedatenbank aufzubauen.


Mit der zentralen Gebäudedatenbank sollen zwei Ziele vereint werden: Einerseits werden Kerndaten von allgemeinem Interesse verwaltet, anderseits dient sie als Trägersystem für das Gebäude- und Wohnungsregister. Damit die Daten zwischen verschiedenen kantonalen Verwaltungsstellen ausgetauscht werden können, wird als Datenbankschlüssel der eidgenössische Gebäude-Identifikator verwendet, der vom Bundesamt für Statistik vorgeschrieben wird.


Das Projekt Gebäudedatenbank kann mit internem Personal und mit der bestehenden Infrastruktur realisiert werden. Neu ist jedoch, dass für den Betrieb drei Dienststellen aus drei verschiedenen Direktionen zusammenarbeiten. So werden die notwendigen Daten vom Bauinspektorat, dem Statistischen Amt und der GIS-Fachstelle des Vermessungs- und Meliorationsamtes erhoben und gepflegt. Ausserdem wird eine Schnittstelle zur Gebäudeversicherung eingerichtet.


Nach der Inbetriebnahme der Gebäudedatenbank entsteht ein Rationalisierungseffekt, weil die diversen Benutzer weniger Zeit beim Suchen von Gebäudeinformationen und beim Nachführen der Gebäudedaten aufwenden müssen.


Weitere Auskünfte: Karl Willimann, Vermessungs- und Meliorationsamt,


Telefon 061 925 56 71



 

Änderung der Verordnung über die stellvertretenden und assistierenden Medizinalpersonen

Für die selbständige Tätigkeit von Medizinalpersonen (Ärztinnen und Ärzte, Veterinäre oder Zahnärztinnen und Zahnärzte) wird heute in der Schweiz ein eidgenössisches oder eidgenössisch anerkanntes Diplom, für Ärztinnen und Ärzte auch ein Weiterbildungstitel verlangt.


Die heutige kantonale Verordnung über die stellvertretenden und assistierenden Medizinalpersonen hat die Änderungen des eidg. Freizügigkeitsgesetzes von 2002 nicht mitvollzogen. Heute wird in der Assistentenverordnung ein eidgenössisches oder gleichwertiges Staatsexamen verlangt. Da der Bund aber nur die Anerkennung von Diplomen aus Staaten mit Gegenrechtsvertrag vornimmt, müsste der Kanton selbst die Gleichwertigkeit aller anderen Examen beurteilen.


Unter dem geltenden Zulassungsstopp für Ärzte sind auch zunehmend mehr Assistenten-steIlen beantragt oder über ein Jahr hinaus verlängert worden. Es ist nicht zu übersehen, dass solche Stellen heute immer mehr für einen ganzen Lebensabschnitt angetreten werden und nicht nur zur Vervollständigung der Ausbildung. Gleichzeitig hat sich der Kreis der Länder, aus denen Assistenten rekrutiert werden, erweitert.


Mit einer Verordnungsänderung schafft der Regierungsrat nun die Grundlage, um:


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bezüglich des erforderlichen Diploms für Assistenten und Stellvertreter in allen betroffenen Berufen eine eidgenössische Anerkennung als Minimum zu fordern;

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länger dauernde ärztliche AssistentensteIlen grundsätzlich zu ermöglichen, für diese aber einen Weiterbildungstitel vorzuschreiben;

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die Möglichkeit der Anstellung ohne Weiterbildungstitel auch für Ärztinnen und Ärzte bis zu einem Jahr zu Weiterbildungszwecken grundsätzlich offen zu halten;

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Stellvertretungen von bis zu einem Jahr weiterhin zu ermöglichen.

Weitere Auskünfte: Dr. med. Dominik Schorr, Kantonsarzt BL, Telefon 061 925 59 10



 

Regierungsrat setzt sich für den HGV-Anschluss ein

In seiner Stellungnahme zur Vernehmlassungsvorlage über den Anschluss der Ost- und Westschweiz an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz setzt sich der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft für den TGV-Rhin-Rhône und damit für die Aufwertung des Knotens Basel zum HGV-Tor der Schweiz ein. Er fordert in seiner Stellungnahme an das Bundesamt für Verkehr (BAV), dass der Gesamtbetrag von 1.3 Mrd Franken für die HGV-Anschlüsse zur Verfügung stehen sollen.


Der Regierungsrat legt Wert darauf, dass die HGV-Mittel in erster Linie in diejenigen Projekte fliessen, die das beste Verhältnis aufweisen zwischen eingesetzten Geldmitteln und Reisezeitverkürzung auf Relationen mit hoher Bedeutung für den Standort Schweiz. In diesem Sinne erhält die Integration des TGV Rhin-Rhône, der Basel zum HGV-Tor der Schweiz machen wird, die volle Unterstützung. Ebenso die Projekte, die mit dem TGV Rhin-Rhône direkt in Verbindung stehen: Der Bahnanschluss des EuroAirports und die Interligne Biel-Delémont-Delle-Belfort.


Der Regierungsrat erwartet ausserdem, dass der Bund bereits jetzt verbindlich beschliesst, nicht nur 590 Mio Franken, sondern den Gesamtbetrag von 1,3 Mrd Franken für die HGV-Anschlüsse zur Verfügung zu stellen.


Ferner fordert der Regierungsrat, dass der Bund die Kapazitätsengpässe zwischen den grossen Zentren im Schweizer Mittelland und dem HGV-Tor Basel behebt. Aufgrund der grossen Bedeutung für den HGV-Anschluss könnte eine Teilfinanzierung des Wisenbergtunnels mit HGV-Mitteln sichergestellt werden. Dieser Kapazitätsengpass, sowie die Engpässe rund um den Knoten Basel müssen spätestens im Rahmen der zweiten Etappe von Bahn 2000 behoben werden.


Weitere Auskunft: Roman Stingelin, Amt für Raumplanung, Tel. 061 925 53 99 Bau- und Umweltschutzdirektion



 

Wahlen

Der Regierungsrat hat die Ersatzwahl für ein Mitglied des Bezirksgerichts Gelterkinden für den Rest der laufenden Amtsperiode bis 31. März 2006 auf den 8. Februar 2004 angesetzt.



 

Verschiedenes

Der Regierungsrat hat genehmigt:


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die neue Gemeindeordnung vom 9. September 2003 der Einwohnergemeinde Brislach,

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die Änderung der Gemeindeordnung vom 5. Juni 2003 der Einwohnergemeinde Bubendorf,

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die Änderung der Gemeindeordnung vom 25. Juni 2003 der Stadt Liestal,

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die neue Gemeindeordnung vom 15. September 2003 der Einwohnergemeinde Waldenburg.


 

Genehmigung von Gemeindebeschlüssen

Der Regierungsrat hat genehmigt:


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den von der Einwohnergemeindeversammlung Dittingen am 13. Oktober 2003 beschlossenen Waldbaulinienplan "Alte Strasse / Parzelle 1527"

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die von der Einwohnergemeindeversammlung Roggenburg am 26. Juni 2003 beschlossene Mutation zum Zonenplan Siedlung "Zone WG 2" und die Mutation zum Zonenreglement Siedlung "Zone WG 2"


Landeskanzlei Basel-Landschaft



 

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