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Medienmitteilung des Regierungsrates Basel-Landschaft | |
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ARCOPLAN lehnt regierungsrätlichen Vorgehensvorschlag ab
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft ist an seiner heutigen Sitzung von der Bau- und Umweltschutzdirektion über den aktuellen Stand im Verfahren mit ARCOPLAN in Kenntnis gesetzt worden.
Der regierungsrätliche Rechtsvertreter hat mit Schreiben vom 18. November 2003 ARCOPLAN einen Vorgehensvorschlag unterbreitet. Demnach sollen die Parteien Prof. P. Gauch gemeinsam um eine Stellungnahme ersuchen, ob aufgrund des PUK-Berichtes vom 18. Juni 2003 wesentliche neue Erkenntnisse vorliegen, welche eine Neubeurteilung des Vergleichs vom 2. Februar 2002 notwendig machen (vergleiche Medienmitteilung des Regierungsrates vom 14.11.03). ARCOPLAN hat den Vorgehensvorschlag des Regierungsrates als nicht zielführend qualifiziert. Anlässlich der Vermittlungsverhandlung vor dem Zivilgericht Basel-Stadt hat ARCOPLAN am 24. November 2003 deutlich zum Ausdruck gebracht, mit dem Vorgehensvorschlag nicht einverstanden zu sein. Die Gerichtspräsidentin hat deshalb ARCOPLAN im Aberkennungsklageverfahren eine Frist von drei Monaten zur Klagbegründung angesetzt. Können sich die Parteien in einem späteren Zeitpunkt einvernehmlich auf ein anderes Vorgehen einigen, so ist unter Zustimmung beider Parteien jederzeit eine Sistierung dieses Gerichtsverfahrens möglich.
Der Regierungsrat bedauert diesen Entscheid von ARCOPLAN. Der Regierungsrat ist nach wie vor daran interessiert, die Angelegenheit einer sachgerechten Lösung zuzuführen und hat dies an der Vermittlungsverhandlung gegenüber ARCOPLAN nochmals bestätigt.
Liestal, 25. November 2003
Weitere Auskünfte: Regierungsrätin Elsbeth Schneider-Kenel, Tel. 061 925 54 03
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