> Übersicht Systematische Gesetzessammlung || Hinweise und Erklärungen
Regierungsratsbeschluss | |
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SGS 100.11 || GS - || Vom 9. März 1948 || In Kraft seit 9. März 1948 || [PDF] | |
Inkrafttreten der letzten Änderung: --; entspricht Print-Version: 23 - 1.1.1983 |
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, im Hinblick darauf, dass eine Beschreibung des amtlichen Kantonswappens fehlt, auf Antrag der Landeskanzlei, beschliesst:
1. | Das Kantonswappen besteht aus einem vom Standpunkt des Beschauers aus betrachtet sich nach rechts wendenden roten Bischofstab mit sieben Krabben am gebogenen Knauf. Der Stab liegt auf silbernem Grund und ist schwarz eingefasst. |
2. | Für die Masse des Bischofstabes gilt der beiliegende Plan |
Wappen des Kantons Basel-Landschaft
(Verhältnismasse bezogen auf die Länge des Mittelbalkens).