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Medienmitteilung des Regierungsrates Basel-Landschaft

Allgemeine Auskunft erteilt Alex Achermann, 2. Landschreiber, Tel. 061 / 925 50 02, email

Beachten Sie auch:
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Genehmigung des Konzeptes für den Sprachenunterricht an der obligatorischen Schule - Englisch und Französisch an der Baselbieter Primarschule


Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, das Sprachenkonzept der Schweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) zur besseren sprachlichen Förderung der Schülerinnen und Schüler zu genehmigen. Gemäss Vorentscheid des Bildungsrates soll Englisch ab 3. Klasse und Französisch ab 5. Klasse unterrichtet werden.


Die Plenarversammlung der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) beschloss im März 2004, den Sprachenunterricht in der obligatorischen Schule koordiniert weiter zu entwickeln und früher mit der Sprachförderung zu beginnen. Gemeinsames Ziel ist eine verstärkte Förderung der Erstsprache und das Unterrichten von zwei Fremdsprachen für alle Schülerinnen und Schüler spätestens ab dem 3. bzw. dem 5. Schuljahr. Zum Sprachenrepertoire gehören obligatorisch eine zweite Landessprache und Englisch.


Die Frage, ob eine Landessprache oder Englisch inskünftig die Einstiegsfremdsprache an der Primarschule sein soll, wurde in der Schweiz kontrovers diskutiert. Der Bildungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat für die Umsetzung des Sprachenkonzeptes der EDK einen Vorentscheid für Englisch ab 3. Klasse und Französisch ab 5. Klasse getroffen. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, das Sprachenkonzept der EDK und den Vorentscheid des Bildungsrates zu genehmigen.


Nach Genehmigung des Konzeptes wird der Regierungsrat dem Landrat eine Vorlage für einen Verpflichtungskredit zur Umsetzung zur Beschlussfassung unterbreiten. Teil der Umsetzung ist die Revision der Stufenlehrpläne und Stundentafeln der Primar- und Sekundarschule gemäss Beschlussfassung des Bildungsrates sowie die Fort- und Weiterbildung der Lehrpersonen. Dieses Umsetzungspaket wird vorgängig einer Vernehmlassung zu unterziehen sein.


Auskünfte: Regierungspräsident Urs Wüthrich-Pelloli, Vorsteher Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Basel-Landschaft, Tel. 061 925 50 60



 

Leistungsauftrag und Globalbeiträge für das Universitäts-Kinderspital beider Basel

Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben die Leistungsvereinbarung für das UKBB zusammen mit der Kreditvorlage für die Globalbeitragsgewährung in den Jahren 2007 bis 2009 verabschiedet. Mit Blick auf die für das Jahr 2010 geplante Inbetriebnahme des neuen UKBB an einem einzigen Standort beträgt die Laufzeit des Leistungsauftrages für die Jahre 2007 und folgende ausnahmsweise drei statt wie in der Vergangenheit zwei Jahre.


Die Anpassungen in der neuen Leistungsvereinbarung für die Jahre 2007 bis 2009 basieren auf den Erfahrungen der beiden vorangegangen Betriebsjahre. Sie ermöglichen die Weiterführung des bestehenden Betriebes auf solider finanzieller Grundlage (positive Betriebsergebnisse von 2,6 Millionen Franken im Jahr 2004 und von 5,6 Millionen Franken im Jahr 2005.nd Gemäss dem Kreditbegehren der beiden Regierungen resultiert für die Trägerkantone eine Reduktion ihrer Beiträge für gemeinwirtschaftliche Leistungen um je eine halbe Million Franken auf je 3,5 Millionen Franken gegenüber dem laufenden Jahr. Dieses Resultat konnte aufgrund von Optimierungen in den betrieblichen Abläufen erreicht werden.


An die Gesamtaufwendungen der klinischen Lehre und Forschung der Spitäler der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft leisten die beiden Trägerkantone zudem einen festen jährlichen Globalbeitrag an die Universität Basel. Die Medizinische Fakultät der Universität Basel definiert den Leistungsvertrag und die Finanzierung der Leistungen gemeinsam mit dem UKBB. Das UKBB wird für seinen Aufwand respektive für erbrachte Leistungen zugunsten der Medizinischen Fakultät über das Globalbudget der Universität Basel entschädigt (Leistungseinkauf der Universität beim UKBB). Schliesslich wird das UKBB im Rahmen des Globalbeitragssystems für die Leistungserbringung an die stationäre Versorgung der Patientinnen und Patienten von den Trägerkantonen entsprechend der jeweils in Anspruch genommenen Leistungen abgegolten.


Auskünfte: Regierungsrat Erich Straumann, Vorsteher Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion, 061 925 56 03 (Sekretariat)



 

Bericht zur Fluglärmbelastung 2005

Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben den Fluglärmbericht 2005 zu Handen der Kantonsparlamente verabschiedet. Im Jahre 2005 nahmen die Flugbewegungen um insgesamt 6 Prozent zu. Auf den Sektor Süd (Schweiz) entfielen 40 Prozent der Flugbewegungen. Im Vordergrund des vergangenen Jahres stand die Diskussion zum Instrumenten-Landesystem für die Piste 34 (ILS 34). Die beiden Regierungen haben das Projekt in Übereinstimmung mit der Fluglärmkommission (FLK) befürwortet, solange Südlandungen ausschliesslich bei zwingenden Wetterlagen stattfinden.


Die im Jahre 2004 eingeleitete Trendwende für den Luftverkehrsstandort Basel verdeutlichte sich im vergangenen Jahr. Mit 3,3 Millionen Fluggästen im Jahr 2005 ist das Passagieraufkommen am EuroAirport gegenüber dem Vorjahr (2,5 Millionen) um 30 Prozent gestiegen. Aus Umweltsicht betrachtet ist positiv, dass die Flugbewegungen verhältnismässig moderat um 6 Prozent anstiegen (insgesamt 82'142 Starts und Landungen). Grund für diesen geringen Anstieg ist, dass weiterhin grössere Maschinen eingesetzt werden und gleichzeitig die Auslastung der Flugzeuge gestiegen ist.


Die Fluglärmimmissionen betreffen somit weiterhin primär die Gebiete im Norden (57% aller Bewegungen) und den Süden (40% aller Bewegungen) des Flughafens. Entsprechend dem generellen Trend haben auch die Nachtflugbewegungen zugenommen (8% gegenüber dem Vorjahr). Prozentual der grösste Zuwachs ist in der Stunde zwischen 22 und 23 Uhr zu verzeichnen. Hier zeigt sich verstärkte Bedienung am EAP mit Angebot am Tagesrand. Der Anteil der Bewegungen in der Kern-Sperrzeit (24 - 05 Uhr) ist jedoch leicht tiefer als im Vorjahr.


Wichtiges Thema im vergangenen Jahr war das Konsultationsverfahren zum ILS 34. Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben in Übereinstimmung mit ihrer bisherigen Haltung das Projekt befürwortet unter der Bedingung, dass es nur dann benutzt wird, wenn es aus Sicherheitsgründen notwendig ist. Zudem forderten sie u.a., dass Nutzungsbedingungen fixiert werden müssen. Im Frühjahr 2006 haben die französische und die schweizerische Zivilluftfahrtbehörde diese Nutzungsbedingungen in einer Vereinbarung geregelt. Wesentliches Element der Vereinbarung ist das - auch von der FLK geforderte - Beobachtungs- und Kontrollkonzept, um sicherzustellen, dass die Nutzung des ILS 34 entsprechend den meteorologischen Notwendigkeiten erfolgt.


Der Weststart-Anteil liegt nur noch bei 5.9% (Vorjahr 12.6%). Damit wurde die im Zusammenhang mit dem Beschluss zur Verlängerung der Ost-West-Piste vorgesehene Quote von 20-25% klar nicht erreicht. Für die beiden Regierungen ist diese Entwicklung nicht befriedigend, wenngleich ihnen bewusst ist, dass die Hauptursache die Veränderung der Flottenmixes ist (die vermehrt eingesetzten grösseren Flugzeuge können die kurze Ost-West-Piste nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen benutzen). Die Regierungen fordern daher weiterhin, dass die Bemühungen für die verbesserte Benutzung der Ost-West-Piste fortgesetzt werden müssen.


Positiv ist für die beiden Regierungen, dass die Direktstartvereinbarung weiterhin eingehalten wird (4,7 Abflüge von Strahlflugzeugen im Tagedurchschnitt; die Höchstgrenze liegt bei 8 Abflügen).


Aufgrund des Berichts der FLK stellen die beiden Regierungen fest, dass die Fluglärmsituation am EuroAirport gegenwärtig keinen besonderen Handlungsbedarf auslöst.


Auskünfte: Christian Boppart, Telefon +41 (0)61 925 66 16, Finanz- und Kirchendirektion Kanton Basel-Landschaft



 

Effizientes Verfahren vor Steuer- und Enteignungsgericht

Mit einer Teilrevision des Enteignungsgesetzes wird das Einigungs- und Entschädigungsverfahren vor Steuer- und Enteignungsgericht (Abteilung Enteignungsgericht) effizienter ausgestaltet. Durch die Einführung der Einzelrichterkompetenz für Streitfälle bis 8'000 Franken werden Dauer und Kosten dieser Prozesse gesenkt. Beibehalten wird hingegen die Kostenlosigkeit des Gerichtsverfahrens, weil die enteignete Person dem staatlichen Eingriff in ihre Eigentumsrechte ohne ihren Willen unterliegt. Die Entschädigung für den Beizug einer Anwältin oder eines Anwalts wird aber flexibler geregelt, indem in Ausnahmefällen von der Zusprechung einer Parteientschädigung abgesehen werden kann. Die Teilrevision fand in der Vernehmlassung eine sehr breite Zustimmung.


Auskünfte: Wolfgang Meier, stv. Generalsekretär der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion, 061 925 57 60



 

Aufnahme des Gebietes "Ermitage-Chilchholz", Gemeinde Arlesheim, in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft

Das Gebiet "Ermitage-Chilchholz", Arlesheim, wird in das kantonale Inventar der geschützten Naturobjekte aufgenommen (vgl. Beilage).


Für weitere Auskünfte: Paul Imbeck, Amt für Raumplanung, Bau- und Umweltschutzdirektion, Tel. 061 925 55 76



 

Genehmigung von Gemeindebeschlüssen

Der Regierungsrat hat genehmigt:


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den von der Gemeindeversammlung Grellingen am 7. Dezember 2005 beschlossenen Generelle Entwässerungsplan (GEP);

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die von der Gemeindeversammlung Itingen am 1. Dezember 2005 beschlossenen Quartierplanvorschriften "Hirsgarten" und die Mutationen des Zonenplans Siedlung im Bereich "Hirsgarten West" und "Hirsgarten Nord".


 

Wahlen

Der Regierungsrat wählte:


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Margret Baader-Burri, Peter Manzoni, Dr. Gerhard Metz und Claudia Weible Imhof in die Aufsichtskommission der Sozialversicherungsanstalt für die Amtsperiode vom 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2010

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Fabio Jeger in den Schulrat des Gymnasiums Laufental-Thierstein für den Rest der laufenden Amtsperiode bis 31. Juli 2008


 

Mitteilung an die Medien

Am Donnerstag, 2. November 2006 stattet das Büro des Kantonsrates Zug dem Landrat des Kantons Basel-Landschaft einen Besuch ab. Für die Vertreterinnen und Vertreter der Medien besteht am 2. November 2006, 12.00 Uhr, vor dem Regierungsgebäude in Liestal die Gelegenheit für Fotoaufnahmen.



Landeskanzlei Basel-Landschaft



 

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