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Übersicht Mitteilungen Regierungsrat

Medienmitteilung des Regierungsrates Basel-Landschaft

Allgemeine Auskunft erteilt Alex Achermann, 2. Landschreiber, Tel. 061 / 925 50 02, email

Beachten Sie auch:
www.bl.ch/vernehmlassungen || Geschäfte des Landrats || Demnächst in Kraft tretende Erlasse

 

Der Kanton Basel-Landschaft und Arcoplan schliessen einen Vergleich ab


Die Streitigkeiten zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und der Arcoplan Generalplaner AG als Architektin bei der Sanierung des Kantonsspitals Liestal konnten mit einem Vergleich beigelegt werden. Der Regierungsrat legt dem Landrat deshalb die entsprechende Vereinbarung zur abschliessenden Genehmigung vor.


Bekanntlich ist es im Zusammenhang mit der Sanierung, dem Um- und Erweiterungsbau des Kantonsspitals Liestal seinerzeit zu mehreren Auseinandersetzungen zwischen der Architektin Arcoplan Generalplaner AG und dem Kanton Basel-Landschaft gekommen, von denen einige wenige noch pendent geblieben sind. Nach dem Übergang der Aktien mehrerer Einzelpersonen der Arcoplan Generalplaner AG an die Ingenieurgruppe Rapp AG sind die früheren Vergleichsbemühungen erneut aufgenommen worden und haben nun zur Einigung geführt.


Die Einigung basiert auf der bereits vor mehreren Jahren im Raum gestandenen - und damals auch von den landrätlichen Fraktionspräsidien gewünschten - sogenannten Null/Null-Lösung. Das heisst, dass sämtliche Parteien auf ihre Forderungen verzichten. Konkret bedeutet dies, dass der Kanton Basel-Landschaft auf seine vor Zivilgericht Basel-Stadt umkämpfte Forderung über CHF 358'000.-- verzichtet, Arcoplan und deren frühere Aktionäre auf ihre gegen den Kanton erhobenen Forderungen. Die Gerichtskosten in Basel-Stadt werden ebenso hälftig geteilt wie der von der Haftpflichtversicherung der Arcoplan seinerzeit offerierte Erledigungsbetrag von insgesamt CHF 136'000.-- . Genehmigt der Landrat diese Vereinbarung, so sind für die Parteien alle Streitigkeiten zwischen der Arcoplan und dem Kanton im Zusammenhang mit der Liestaler Spitalsanierung beendet.


Auskünfte: Regierungsrätin Elsbeth Schneider-Kenel, Vorsteherin der Bau- und Umweltschutzdirektion, Tel. . 061 925 54 03 (Sekretariat)



 

Regierungsrat genehmigt Quartierplan "Gewerbeareal - Grüssen 4" in Pratteln

Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung den vom Einwohnerrat Pratteln beschlossenen Quartierplan "Gewerbeareal - Grüssen 4" genehmigt. Geplant ist ein Geschäftshaus mit mehreren Verkaufsflächen für Nonfoodprodukte (rund 8100 m2) und mit maximal 303 Autoparkplätzen. Ueber das Projekt "Gewerbeareal - Grüssen 4" ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt worden.


Mit der Genehmigung des Quartierplans hat der Regierungsrat die drei Einsprachen des Verkehrsclubs der Schweiz VCS, der Grünen Baselland und der Unabhängigen Pratteln abgewiesen. Diese hatten u. a. eine bessere Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr, eine Begrenzung der Anzahl der Parkplätze und eine Parkplatzbewirtschaftung gefordert. Die Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr genügt bereits heute den gesetzlichen Anforderungen; zudem sind zusätzliche Massnahmen in den Quartierplanvorschriften vorgesehen (Shuttle-Bus). Die Anzahl Parkplätze erachtet der Regierungsrat als korrekt ermittelt und den Umweltvorschriften Rechnung tragend. Im Weiteren ist eine Parkplatzbewirtschaftung vorgesehen, sobald ein entsprechendes kommunales Reglement vorliegt. Der VCS hat überdies eine umfassendere UVP unter Einbezug weiterer Quartierplanungen wie Media Markt und IKEA gefordert. Der Regierungsrat erachtet auch diesen Einsprachepunkt als unbegründet. Der vorliegende Sachverhalt ist diesbezüglich mit demjenigen der Quartierplanung Media Markt vergleichbar, wo das Kantonsgericht die regierungsrätliche Auffassung bestätigt hat.


Auskünfte: Markus Stöcklin, Leiter Rechtsdienst, Bau- und Umweltschutzdirektion, Tel. 061 925 53 96



 

Stellungnahme des Regierungsrats zur parlamentarischen Initiative "Fluglärm"

Die auf Bundesebene lancierte parlamentarische Initiative "Fluglärm, Verfahrensgarantien" hat zum Ziel, dass das Verfahren über enteignungsrechtliche Ansprüche von Flughafenanwohnerinnen und -anwohnern infolge von erhöhten Fluglärmimmissionen gesetzlich geregelt wird. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft konnte sich zum entsprechenden Gesetzesentwurf der nationalrätlichen Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-N) vernehmen lassen.


Grundsätzlich begrüsst der Regierungsrat die vorgeschlagene Regelung, mit der die unklare rechtliche Situation betreffend den Enteignungsansprüchen infolge übermässiger Fluglärmimmissionen auf eine solide Basis gestellt wird. Gleichzeitig macht der Regierungsrat geltend, dass eine solche Regelung auch für den EuroAirport Basel-Mulhouse gelten muss. Der EuroAirport Basel-Mulhouse unterliegt weitestgehend französischem Recht, weshalb Schweizerisches Recht nicht direkt anwendbar ist. Der Regierungsrat fordert deshalb eine Lösung, bei der die Schweizerische Bevölkerung der Region Basel gleich gestellt sein wird, wie die Bevölkerung um Flughäfen in anderen Landesteilen.


Auskünfte: Andres Rohner, Stv. Leiter Rechtsdienst der Bau- und Umweltschutzdirektion. Tel. 061 925 54 05



 

Vernehmlassung zur Teilrevision der Verordnung über die Krankenversicherung und zur Verordnung über die Versichertenkarte für die obligatorische Krankenpflegeversicherung

Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung die Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Departement des Innern zur geplanten Teilrevision der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und zur vorgesehenen neuen Verordnung über die Versichertenkarte für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (VVK) verabschiedet.


Zur Teilrevision der Verordnung über die Krankenversicherung äussert sich der Regierungsrat teilweise kritisch. Hervorzuheben sind insbesondere zwei Punkte:


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Mit einer Regelung, wonach die Leistungserbringer bei direkter Abrechnung mit den Krankenversicherern (System des tiers payant) der versicherten Person in jedem Fall eine Kopie der Rechnung zustellen müssen, würden die Vorteile der heute zunehmend üblichen elektronischen Abrechnung unterlaufen. Dies würde erhebliche Mehrkosten verursachen. Der Regierungsrat schlägt deshalb vor, der versicherten Person lediglich auf Verlangen eine Kopie der Rechnung zuzustellen.

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Der Vorschlag, wonach die Kantone für diejenigen Personen, welche mit der Bezahlung der Prämien und Kostenbeteiligungen in Verzug geraten sind und deshalb keine Leistungen der Krankenversicherung mehr beanspruchen können (Leistungsaufschub), die medizinische Versorgung gewährleisten müssen, ist mit Nachdruck abzulehnen. Mit einer solchen Regelung würde für zahlungsunwillige Personen jeglicher Anreiz wegfallen, die Prämien der Krankenversicherung zu bezahlen. Dadurch würde letztlich das Versicherungsobligatorium unterlaufen und einer Finanzierung von medizinischen Behandlungen mit Steuergeldern auf breiter Basis Vorschub geleistet. Stattdessen schlägt der Regierungsrat vor, die Kosten für Leistungen im Notfall und für lebensnotwendige Behandlungen vom Leistungsaufschub auszunehmen

Zustimmend äussert sich der Regierungsrat hingegen zur geplanten Verordnung über die Versichertenkarte für die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Die Einführung einer Versichertenkarte, welche die Option beinhaltet, in Zukunft zu einer eigentlichen Gesundheitskarte im Sinne eines Zugangsschlüssels zu einem virtuellen, Institutionen übergreifenden, vernetzten Patientendossier ausgebaut zu werden, ist zu begrüssen.


Auskünfte: Urs Knecht, Rechtsabteilung, Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion, Telefon 061 925 59 09



 

Genehmigung von Gemeindebeschlüssen

Der Regierungsrat hat genehmigt:


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die von der Einwohnergemeindeversammlung Seltisberg am 28. Juni 2006 beschlossene Mutation "Parzelle Nr. 63" zum Teilzonenplan "Dorfkern", zum Baulinienplan "Dorfkern" und zum Bau- und Strassenlinienplan "Im Winkel, Vor Eichweg, General Guisanstrasse".


 

Aufnahme der Bruder Klaus Kirche, Rheinstrasse 18, in 4410 Liestal, in das Inventar der geschützten Kulturdenkmäler des Kantons Basel-Landschaft

Die Bruder Klaus Kirche in Liestal wird in das kantonale Inventar der geschützten Kulturdenkmäler aufgenommen.


Auskünfte: Brigitte Frei-Heiz, Denkmalpflegerin; Bau- und Umweltschutzdirektion; Tel. 061 925 55 75


Landeskanzlei Basel-Landschaft



 

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